Straßenverkehrsbehörde: Beschränkung Überfahrt Quenzbrücke

Schreiben des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes über den Zustand der Quenzbrücke (siehe Pressemitteilung vom 20.12.2021)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Dezember 2021
  • Frist
    25. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Stadt Brandenburg an der Havel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Straßenverkehrsbehörde: Beschränkung Überfahrt Quenzbrücke [#236102]
Datum
22. Dezember 2021 15:39
An
Stadt Brandenburg an der Havel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schreiben des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes über den Zustand der Quenzbrücke (siehe Pressemitteilung vom 20.12.2021)
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236102 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236102/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Brandenburg an der Havel
Sehr Antragsteller/in zu dieser Anfrage wenden Sie sich bitte an das Wasser- und Schifffahrtsamt. Mit freundli…
Von
Stadt Brandenburg an der Havel
Betreff
Antw: Wtrlt: Straßenverkehrsbehörde: Beschränkung Überfahrt Quenzbrücke [#236102]
Datum
23. Dezember 2021 06:58
Status
Warte auf Antwort
PauluthAnke.vcf
342 Bytes


Sehr Antragsteller/in zu dieser Anfrage wenden Sie sich bitte an das Wasser- und Schifffahrtsamt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> mit E-Mail vom 23.12.2021 verwiesen Sie mich an das Wasser- und Schifffahrtsamt. I…
An Stadt Brandenburg an der Havel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Straßenverkehrsbehörde: Beschränkung Überfahrt Quenzbrücke [#236102]
Datum
5. Januar 2022 20:05
An
Stadt Brandenburg an der Havel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> mit E-Mail vom 23.12.2021 verwiesen Sie mich an das Wasser- und Schifffahrtsamt. Ich bitte meinen Antrag vom 22.12.2021 zu bearbeiten. Sollten Sie die Auffassung haben nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) nicht informationspflichtig zu sein, bitte ich um einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Fristen nach § 6 Abs. 1 AIG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236102 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236102/

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Stadt Brandenburg an der Havel
Hallo Antragsteller/in ich wollte Ihnen nur schnell unkompliziert antworten. Wir haben kein Schreiben zum Zustand…
Von
Stadt Brandenburg an der Havel
Betreff
AW: Antw: Straßenverkehrsbehörde: Beschränkung Überfahrt Quenzbrücke [#236102]
Datum
6. Januar 2022 14:28
Status
Anfrage abgeschlossen
PauluthAnke.vcf
342 Bytes


Hallo Antragsteller/in ich wollte Ihnen nur schnell unkompliziert antworten. Wir haben kein Schreiben zum Zustand der Brücke, sondern nur einen Sperrantrag bekommen. Aus diesem kann man jedoch nichts konkretes herleiten. Es ist doch viel einfacher, wenn Sie sich dann gleich an das WSA wenden. Einen formellen Verwaltungsverfahrensweg kann ich Ihnen nicht empfehlen, da die zuständige Bearbeiterin im Gesundheitsamt eingesetzt wird und die Vorgänge daher derzeit nicht bearbeitet werden können. Sie wollen doch auch schnell eine Antwort auf Ihre Frage erhalten. Möchten Sie nun einen ja irgendwie überflüssigen Bescheid darüber, dass hier eine solche Zustandsdarstellung nicht vorliegt oder reicht Ihnen diese Info und Sie wenden sich gleich an das WSA. Im Übrigen haben wir in der Verkehrsbehörde aktuell auch keinen neuen Sachstand. Sie können uns ja gern informieren, wenn Sie etwas Neues erfahren. Des Weiteren wurde ich informiert, dass wir aus rechtlichen Gründen amtliche Korrespondenzen nur über die private E-Mail oder Privat- bzw. Geschäftsadressen führen. Bitte übermitteln Sie mir ggf. bei Bedarf noch Ihre persönliche E-Mail-Adresse, da ich sonst nicht auf die Plattform-Adresse antworten kann. Mit freundlichen Grüßen