Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für die Haltverbotszonen zwischen Axel-Springer-Platz und Jungfernstieg

Anfrage an: Polizei Hamburg

– die gegenwärtig gültigen straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen, davon insbesondere die angeordneten Verkehrsschilder und Zusatzzeichen und ihre Standorte, für die Haltverbotszonen (Zeichen 290.1), die die Straßen Gänsemarkt, ABC-Straße, Poststraße, Große Bleichen, Neuer Wall, Bleichenbrücke, Adolphsbrücke, Hohe Bleichen und Heuberg zumindest teilweise beinhalten.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    30. Juli 2018
  • Frist
    31. August 2018
  • Kosten dieser Information:
    180,13 Euro
  • Ein:e Follower:in
Tim Landscheidt
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An Polizei Hamburg Details
Von
Tim Landscheidt
Betreff
Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für die Haltverbotszonen zwischen Axel-Springer-Platz und Jungfernstieg [#32493]
Datum
30. Juli 2018 18:04
An
Polizei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
– die gegenwärtig gültigen straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen, davon insbesondere die angeordneten Verkehrsschilder und Zusatzzeichen und ihre Standorte, für die Haltverbotszonen (Zeichen 290.1), die die Straßen Gänsemarkt, ABC-Straße, Poststraße, Große Bleichen, Neuer Wall, Bleichenbrücke, Adolphsbrücke, Hohe Bleichen und Heuberg zumindest teilweise beinhalten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tim Landscheidt <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Tim Landscheidt

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Polizei Hamburg
AW: StVB-Anordnungen Axel-Springer-Platz und Jungfernstieg Sehr geehrter Herr Landscheidt, anliegend erhalten Sie…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
AW: StVB-Anordnungen Axel-Springer-Platz und Jungfernstieg
Datum
3. August 2018 08:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Landscheidt, anliegend erhalten Sie beigefügtes Schreiben als Eingangsbestätigung und Gebührenhinweis. Bitte beachten Sie die dort angegebene Frist. Mit freundlichem Gruß