Straßenverkehrsrechtliche Anordnung von Radfahrstreifen

- die straßenverkehrsrechtliche Anordnung der Radfahrstreifen der B235 zwischen Wittener Straße / Am Bahnhof und Castroper Straße / Südring in elektronischer Form

Ergebnis der Anfrage

VRAO wurde nicht zugesandt. Straßenverkehrsrechtliche Anordnung der Radfahrstreifen bestehe aus der vor Ort befindlichen Kennzeichnung und Beschilderung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. März 2022
  • Frist
    9. April 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Datteln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Straßenverkehrsrechtliche Anordnung von Radfahrstreifen [#242602]
Datum
6. März 2022 20:57
An
Kommunalverwaltung Datteln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die straßenverkehrsrechtliche Anordnung der Radfahrstreifen der B235 zwischen Wittener Straße / Am Bahnhof und Castroper Straße / Südring in elektronischer Form
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242602 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242602/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Datteln
Anfrage Nr. 242602 Sehr Antragsteller/in die von Ihnen genannte straßenverkehrsrechtliche Anordnung der Radfahrs…
Von
Kommunalverwaltung Datteln
Betreff
Anfrage Nr. 242602
Datum
23. März 2022 14:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die von Ihnen genannte straßenverkehrsrechtliche Anordnung der Radfahrstreifen besteht aus der vor Ort befindlichen Kennzeichnung und Beschilderung. Ich weise darauf hin, dass bei umfassender schriftlicher Auskunft mit erheblichem Vorbereitungsaufwand oder bei umfangreichem Verwaltungsaufwand Gebühren nach der VerwGebO IFG NRW zu erheben sind. Sofern Ihr Auskunftsersuchen in dem vorgenannten Bereich liegt, ist Ihre Identität hier nachzuweisen. Einfache schriftliche Auskünfte in einfachen Fällen sind gebührenfrei; ein Identitätsnachweis ist hier nicht erforderlich. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage Nr. 242602 [#242602] Sehr geehrte Damen und Herren, am 23. März schrieben Sie „die von Ihnen genannte…
An Kommunalverwaltung Datteln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage Nr. 242602 [#242602]
Datum
29. Juni 2022 10:19
An
Kommunalverwaltung Datteln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, am 23. März schrieben Sie „die von Ihnen genannte straßenverkehrsrechtliche Anordnung der Radfahrstreifen besteht aus der vor Ort befindlichen Kennzeichnung und Beschilderung.“ Ich gehe davon aus, dass zur Ausführung der Markierung eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung auf der Grundlage von Lageplänen bei der Straßenverkehrsbehörde erwirkt wurde. Meine Anfrage bezieht sich auf die Lagepläne, die die Straßenverkehrsbehörde zur Ausführung angeordnet hat. Bitte senden Sie mir die Pläne zu bzw. nennen Sie mir die Kosten, die mir dadurch entstehen würden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 242602 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242602/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>