Straßenverkehrsrechtliche Zeichenanordnung Spiegelweg 2-5

Die Straßenverkehrsrechtliche Zeichenanordnung für das halbseitige Gehwegparken.
Die Gefährdungsbeurteilung die zu der Anordnung geführt hat.
Die Begründung gegen die VwV-StVO zu verstoßen die die Freigabe für Gehwegparken nur vorsieht wenn ausreichend Platz auf dem Gehweg bleibt.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    7. Oktober 2021
  • Frist
    9. November 2021
  • Kosten dieser Information:
    50,00 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Tiefbauamt Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Straßenverkehrsrechtliche Zeichenanordnung Spiegelweg 2-5 [#230732]
Datum
7. Oktober 2021 20:28
An
Tiefbauamt Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Straßenverkehrsrechtliche Zeichenanordnung für das halbseitige Gehwegparken. Die Gefährdungsbeurteilung die zu der Anordnung geführt hat. Die Begründung gegen die VwV-StVO zu verstoßen die die Freigabe für Gehwegparken nur vorsieht wenn ausreichend Platz auf dem Gehweg bleibt.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230732 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230732/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Straßenverkehrsrechtliche Zeichenanordnung Spi…
An Tiefbauamt Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Straßenverkehrsrechtliche Zeichenanordnung Spiegelweg 2-5 [#230732]
Datum
9. November 2021 06:58
An
Tiefbauamt Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Straßenverkehrsrechtliche Zeichenanordnung Spiegelweg 2-5“ vom 07.10.2021 (#230732) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230732 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230732/

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Tiefbauamt Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
Sehr Antragsteller/in mit Schreiben vom 07.10.2021, per E-Mail an den Fachbereich Tiefbau gerichtet und von dort…
Von
Tiefbauamt Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
Betreff
AW: Straßenverkehrsrechtliche Zeichenanordnung Spiegelweg 2-5 [#230732]
Datum
9. November 2021 13:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit Schreiben vom 07.10.2021, per E-Mail an den Fachbereich Tiefbau gerichtet und von dort am 09.11.2021 an mich weitergeleitet, bitten Sie um Zusendung von Unterlagen bezüglich der Parksituation im Spiegelweg. Hierzu teile ich Ihnen mit, dass die angefragte Anordnung im Jahr 1973 durch den seinerzeit zuständigen Polizeipräsident in Berlin getroffen wurden. Diese Auskunft erteile ich, da ich sie ohne besonderen Aufwand erstellen konnte, gebührenfrei. Für hierüber hinausgehende Amtshandlungen sind nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Gebühren nach Tarifstelle 1004 der Anlage (Gebührenverzeichnis) zur Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) zu entrichten. Die Gebührenrahmen für Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft entnehmen Sie bitte dem beigefügten Auszug. Sollten Sie weitergehende Informationen wünschen, bitte ich, mir dies mitzuteilen. Die Höhe der im Voraus für Personalbindung und ggf. Fertigung von Kopien zu entrichtenden Gebühren veranschlage ich unverbindlich auf 50,00 €. Mit freundlichen Grüßen