Straßenzuständigkeit Winterdienst Radwege

Eine Auflistung der Zuständigkeiten (Die Bremer Stadtreinigung, Deichverbände etc.) und Priorisierung beim Winterdienst auf öffentlichen Rad- und, falls vorhanden / zutreffend, auch Fußwegen im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen, wie sie für Fahrbahnen bereits unter https://www.die-bremer-stadtreinigung.de/stadtsauberkeit/zustaendigkeiten/winterdienst-15841 abrufbar ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Februar 2021
  • Frist
    13. März 2021
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Nicolas Graf
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine …
An Die Bremer Stadtreinigung Details
Von
Nicolas Graf
Betreff
Straßenzuständigkeit Winterdienst Radwege [#212437]
Datum
11. Februar 2021 22:19
An
Die Bremer Stadtreinigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der Zuständigkeiten (Die Bremer Stadtreinigung, Deichverbände etc.) und Priorisierung beim Winterdienst auf öffentlichen Rad- und, falls vorhanden / zutreffend, auch Fußwegen im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen, wie sie für Fahrbahnen bereits unter https://www.die-bremer-stadtreinigung.de/stadtsauberkeit/zustaendigkeiten/winterdienst-15841 abrufbar ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nicolas Graf Anfragenr: 212437 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212437/ Postanschrift Nicolas Graf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nicolas Graf

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Die Bremer Stadtreinigung
Sehr geehrter Herr Graf, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Bremer Stadtreinigung (DBS) ist unter anderem für den…
Von
Die Bremer Stadtreinigung
Betreff
AW: Straßenzuständigkeit Winterdienst Radwege [#212437]
Datum
5. März 2021 12:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Graf, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Bremer Stadtreinigung (DBS) ist unter anderem für den Winterdienst der öffentlichen Straßen gemäß § 1 des Bremischen Landesstraßengesetzes zuständig. In der Anlage erhalten Sie eine aktuelle Liste der Geh- und Radwege "Winterdienst Rad und Gehwege südlich der Lesum 2020.pdf" die in Zuständigkeit der DBS südlich der Lesum liegen. Für das Gebiet nördlich der Lesum existiert derzeit nur eine Gesamtübersicht "Winterdienst ToutenlisteHB-Nord.pdf", Geh,- und Radwege ab Tour Nr. 6. Die Priorisierung der Nebenanlagen erfolgt im Wesentlichen auf Basis des Bremisches Landesstraßengesetz und der allgemeinen Rechtspflicht. Basierend darauf werden die Radwege südlich der Lesum grundsätzlich in 2. Dringlichkeit geräumt und mit Sand ab gestreut. Vorrang haben die Anlagen der 1. Dringlichkeit wie Fußgängerüberwege, Ampelanlagen, Rampen und Brücken. Unter Umständen müssen die Bereiche der 1. Dringlichkeit wiederholt abgearbeitet werden, so dass die 2. Dringlichkeit teils mit deutlicher Zeitverzögerung bearbeitet werden kann. In Bremen Nord werden aktuell noch alle Anlagen in der 1. Dringlichkeit bearbeitet. Für den Winterdienst auf Deichflächen sowie in Grünanlagen des Umweltbetriebs Bremen sind wir nicht zuständig. Die Fachaufsicht für diese Bereiche liegt bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (SKUMS). Wir setzen die Bürgerbeauftragte Frau Edel, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> in Kopie mit der Bitte Ihre Anfrage zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen