Strafanzeige vom 29.9.2022 gegen die RWE Power AG

Am 29.9.2023 wurde bei den Staatsanwaltschaften Aachen, Köln und Mönchengladbach eine Strafanzeige von mehreren Rechtsanwält:innen und Vertreter:innen der Zivilgesellschaft gegen die RWE Power AG erstellt. Nach unseren Kenntnissen haben die oben genannten Staatsanwaltschaften die Bearbeitung der Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Essen weitergeleitet.
Bitte teilen Sie mir das Aktenzeichen mit, unter dem die Strafanzeige in ihrem Haus bearbeitet wird.
Vielen Dank.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Juli 2023
  • Frist
    9. August 2023
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Martin Krauß
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am…
An Staatsanwaltschaft Essen Details
Von
Martin Krauß
Betreff
Strafanzeige vom 29.9.2022 gegen die RWE Power AG [#283453]
Datum
7. Juli 2023 18:27
An
Staatsanwaltschaft Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 29.9.2023 wurde bei den Staatsanwaltschaften Aachen, Köln und Mönchengladbach eine Strafanzeige von mehreren Rechtsanwält:innen und Vertreter:innen der Zivilgesellschaft gegen die RWE Power AG erstellt. Nach unseren Kenntnissen haben die oben genannten Staatsanwaltschaften die Bearbeitung der Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Essen weitergeleitet. Bitte teilen Sie mir das Aktenzeichen mit, unter dem die Strafanzeige in ihrem Haus bearbeitet wird. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Martin Krauß Anfragenr: 283453 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283453/ Postanschrift Martin Krauß << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Krauß

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Staatsanwaltschaft Essen
Rückantwort der Staatsanwaltschaft Essen Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (autom…
Von
Staatsanwaltschaft Essen
Betreff
Rückantwort der Staatsanwaltschaft Essen
Datum
7. Juli 2023 18:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Essen gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht Mit freundlichen Grüßen