Strafanzeigen gegen Bewegung Halle
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA
Guten Tag!
Bitte teilen Sie mir mit, wieviele Strafanzeigen bislang bei der Staatsanwaltschaft Halle gegen die Bewegung Halle und ihre Vertreter eingegangen sind und was der aktuelle Stand der Bearbeitung ist, d.h. "Ermittlung aufgenommen", "Ermittlung eingestellt", "Anklage erhoben", "Verfahren eingestellt", "Urteil gefällt", "laufendes Verfahren" etc.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.
Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Die Staatsanwaltschaft meint, dass die Auskunft aus Ermittlungsakten erteilt werden könne und der Einblick über das IZG verwehrt sei. Allerdings räumt sie ein: "Unabhängig davon liegen hier auch keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele Strafanzeigen gegen mutmaßliche Vertreter, Mitglieder oder Unterstützer der Bewegung Halle eingegangen sein könnten. Bei der Bewegung Halle handelt es sich nicht um eine in den hiesigen Datenbanken erfasste oder zu erfassende Vereinigung, weshalb eine Zuordnung nicht möglich wäre."
Hier geht es weiter zu einer Folgeanfrage ans Innenministerium:
https://fragdenstaat.de/a/279076
Information nicht vorhanden
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Datum15. Mai 2023
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17. Juni 2023
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