Strafrechtliche Ermittlungsverfahren wg. Anwendung von Schmerzgriffen

alle Informationen dazu, wie viele strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Polizist:innen des Landes wegen eines unverhältnismäßen EInsatzes von Schmerzgriffen eingeleitet wurden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. November 2022
  • Frist
    17. Dezember 2022
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Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
Strafrechtliche Ermittlungsverfahren wg. Anwendung von Schmerzgriffen [#263259]
Datum
15. November 2022 09:13
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Informationen dazu, wie viele strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Polizist:innen des Landes wegen eines unverhältnismäßen EInsatzes von Schmerzgriffen eingeleitet wurden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263259 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263259/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IF…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG-Antrag: Strafrechtliche Ermittlungsverfahren wg. Anwendung von Schmerzgriffen [#263259]
Datum
18. November 2022 08:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 15.11.2022. Nach dem IFG NRW wird Zugang zu bei der angerufenen Stelle (in Ihrem Fall Ministerium des Innern NRW) vorhandenen Informationen gewährt. (§ 4 Ab. 1 IFG NRW). Eine Informationsbeschaffung ist nicht vorgesehen. Die von Ihnen erbetenen Informationen liegen dem Ministerium des Innern des Landes NRW nicht vor. Mit freundlichen Grüßen