Straftaten auf Soziale Medien

Anzahl angezeigter Verbrechen auf sozialen Medien (Nach Plattformen und Straftaten aufgeteilt)
Häufigsten angezeigten Straftaten auf social Media (Nach Plattformen aufgeteilt)
Anzahl der Abfragen von IP Adressen, Accounts, etc. bei social Media Betreibern (Nach Plattformen und Straftaten aufgeteilt)
Anzahl erhaltener Antworten der social Media Betreiber, sowie nach Möglichkeit deren durchschnittliche Bearbeitungszeit (Nach Plattformen und Straftaten aufgeteilt)
Anzahl der Anzeigen bei denen es zu einem Gerichtsverfahren kam (Nach Plattformen und Straftaten aufgeteilt)
Anzahl der Anzeigen bei denen es in einem Gerichtsverfahren zu einer Verurteilung kam (Nach Plattformen und Straftaten aufgeteilt)
durchschnittliche Dauer einer Ermittlung (Nach Plattformen und Straftaten aufgeteilt)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. Oktober 2023
  • Frist
    11. November 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: An…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Straftaten auf Soziale Medien [#289787]
Datum
8. Oktober 2023 10:29
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl angezeigter Verbrechen auf sozialen Medien (Nach Plattformen und Straftaten aufgeteilt) Häufigsten angezeigten Straftaten auf social Media (Nach Plattformen aufgeteilt) Anzahl der Abfragen von IP Adressen, Accounts, etc. bei social Media Betreibern (Nach Plattformen und Straftaten aufgeteilt) Anzahl erhaltener Antworten der social Media Betreiber, sowie nach Möglichkeit deren durchschnittliche Bearbeitungszeit (Nach Plattformen und Straftaten aufgeteilt) Anzahl der Anzeigen bei denen es zu einem Gerichtsverfahren kam (Nach Plattformen und Straftaten aufgeteilt) Anzahl der Anzeigen bei denen es in einem Gerichtsverfahren zu einer Verurteilung kam (Nach Plattformen und Straftaten aufgeteilt) durchschnittliche Dauer einer Ermittlung (Nach Plattformen und Straftaten aufgeteilt)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289787 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289787/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Köln
Ihr IFG-Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 09.10.2023 [g…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr IFG-Auskunftsersuchen
Datum
9. Oktober 2023 10:55
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
963,4 KB
geschütztes Original
372,8 KB
Polizeipräsidium Köln Köln, 09.10.2023 [geschwärzt] - [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 08.10.2023 Sehr geehrter [geschwärzt], hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres oben genannten Schreibens. Ihr Antrag wird derzeit geprüft. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] [geschwärzt] Polizeipräsidium Köln [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Telefon +[geschwärzt] Telefax +[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] Gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bin ich verpflichtet, Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Die entsprechenden Angaben entnehmen Sie bitte dem anliegenden Informationsblatt.

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Polizeipräsidium Köln
Ihr IFG-Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 25.10.2023 Z…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr IFG-Auskunftsersuchen
Datum
25. Oktober 2023 11:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Köln Köln, 25.10.2023 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 33/23 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 08.10.2023 Sehr << Antragsteller:in >> mit dem im Bezug genannten Schreiben beantragten Sie den Zugang zu Informationen über Straftaten auf Sozialen Medien. Nach Prüfung Ihres Antrags teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen beantragten Informationen liegen der Polizei Köln nicht vor. Lediglich die in der Polizeilichen Kriminalstatistik bereits veröffentlichen Straftaten liegen der Polizei Köln vor. Diese sind unter dem folgenden Link (insb. auf Seite 45 "Tatmittel Internet") öffentlich einsehbar: https://koeln.polizei.nrw/artikel/polizeiliche-kriminalstatistik-2022-0 Eine Auswertung dieser Verfahren in Hinblick auf die Antwortdauer der Socialmediaplattformen kann nicht erfolgen, da die Daten nicht vorgehalten werden und eine retrograde Erhebung nicht mehr möglich ist. Auskünfte zu Verfahrensausgängen müssen durch die Staatsanwaltschaft beantwortet werden. Erkenntnisse über die Verfahrensausgänge liegen hier nicht vor. Die Fragestellung "Häufigsten angezeigten Straftaten auf social Media (Nach Plattformen aufgeteilt)" kann ebenfalls nicht beantwortet werden, da an hiesiger Stelle weder Daten darüber vorliegen, wann, welche und mit welchem zeitlichen Verzug die Social media Plattform "Anzeigen" an die Polizei weiterleitet hat noch diese Daten durch die Polizei mit vertretbarem Aufwand valide recherchiert werden können. Da sich das Informationsrecht gemäß § 4 Absatz 1 IFG NRW lediglich auf behördlich vorhandene Informationen beschränkt und keine Verpflichtung besteht, die erwünschten Informationen zu beschaffen oder Daten erst noch statistisch auszuwerten und die Ergebnisse der Auswertung dann zugänglich zu machen, wäre Ihr Antrag auf Informationszugang abzulehnen. Sofern Sie einen förmlichen Ablehnungsbescheid wünschen, bitte ich um entsprechende Mitteilung. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Sie gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen, sofern Sie die gegebene Auskunft nicht zufrieden stellen sollte. Mit freundlichen Grüßen