Straftaten in Bayern

1. Die Gesamtanzahl der begangenen Straftaten in Bayern im Jahr 2023
2. Die Gesamtanzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Begehens einer Straftat in Bayern im Jahr 2023.
3. Die Anzahl der begangen Strataten in Bayern durch Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft im Jahr 2023.
4. Die Gesamtanzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Begehens einer Straftat gegen Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft in Bayern im Jahr 2023.

Ergebnis der Anfrage

In Bayern wurden insgesamt 266.390 Personen im Jahr 2023 als Verdächtige durch die Polizei registriert (bereinigt um ausländerrechtliche Verstöße).
Der Anteil von Verdächtigten ohne Deutsche Staatsbürgerschaft liegt bei 39,6% aller Delikte (bereinigt um ausländerrechtliche Verstöße).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. März 2024
  • Frist
    23. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Gesamtanzahl der begangenen…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Straftaten in Bayern [#303544]
Datum
19. März 2024 10:39
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Gesamtanzahl der begangenen Straftaten in Bayern im Jahr 2023 2. Die Gesamtanzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Begehens einer Straftat in Bayern im Jahr 2023. 3. Die Anzahl der begangen Strataten in Bayern durch Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft im Jahr 2023. 4. Die Gesamtanzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Begehens einer Straftat gegen Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft in Bayern im Jahr 2023.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303544 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303544/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
C5; Anfrage [geschwärzt] betr. PKS 2023; hier: AW Sehr [geschwärzt], Bezug nehmend auf unten stehenden Schriftver…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
C5; Anfrage [geschwärzt] betr. PKS 2023; hier: AW
Datum
20. März 2024 11:40
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr [geschwärzt], Bezug nehmend auf unten stehenden Schriftverkehr darf ich Sie auf den aktuellen Pressebericht „Polizeiliche Kriminalstatistik Bayern 2023“, abrufbar unter: https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/med/aktuell/pks_pressebericht_2023.pdf , aufmerksam machen. Hier finden Sie neben einschlägigen Definitionen zur Polizeilichen Kriminalstatistik umfangreiche Informationen zu den von Ihnen gestellten Fragen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt]([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt]([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]] Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Gesamtanzahl der begangenen Straftaten in Bayern im Jahr 2023 2. Die Gesamtanzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Begehens einer Straftat in Bayern im Jahr 2023. 3. Die Anzahl der begangen Strataten in Bayern durch Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft im Jahr 2023. 4. Die Gesamtanzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Begehens einer Straftat gegen Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft in Bayern im Jahr 2023. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: C5; Anfrage << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> betr. PKS 2023; hier: AW [#3…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: C5; Anfrage << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> betr. PKS 2023; hier: AW [#303544]
Datum
21. März 2024 09:21
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Können Sie auch etwas zu Veruteilungen sagen? Also wie viele von denen von Ihnen eingeleiten Strafverfahren zu einer Verurteilung der von Ihnen verdächtigten Person geführt haben? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303544 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303544/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
C5; Erneute Anfrage << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sehr << Antragstel…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
C5; Erneute Anfrage << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Datum
21. März 2024 15:11
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
18,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> zu Verurteilungen können wir leider keine Aussage treffen, da unser Haus hierfür nicht zuständig ist. Diesbezüglich müssten Sie sich an das Bayerische Staatsministerium der Justiz (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) wenden. Mit freundlichen Grüßen