Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
Sehr
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Bezug nehmend auf unten stehenden Schriftverkehr darf ich Sie auf den aktuellen Pressebericht „Polizeiliche Kriminalstatistik Bayern 2023“, abrufbar unter:
https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/med/aktuell/pks_pressebericht_2023.pdf , aufmerksam machen. Hier finden Sie neben einschlägigen Definitionen zur Polizeilichen Kriminalstatistik umfangreiche Informationen zu den von Ihnen gestellten Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Gesamtanzahl der begangenen Straftaten in Bayern im Jahr 2023 2. Die Gesamtanzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Begehens einer Straftat in Bayern im Jahr 2023.
3. Die Anzahl der begangen Strataten in Bayern durch Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft im Jahr 2023.
4. Die Gesamtanzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Begehens einer Straftat gegen Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft in Bayern im Jahr 2023.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
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