Straftatstatistik nach Nationalitäten

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Wie viel Prozent der in Deutschland lebenden Menschen haben im Jahr 2017 eine Straftat (ausgenommen Delikte aus dem Bereich Ausländerdelikte) begangen?

- Wie viel Prozent der in Deutschland lebenden Asylsuchenden haben im Jahr 2017 eine Straftat (ausgenommen Delikte aus dem Bereich Ausländerdelikte) begangen?

- Wie viel Prozent der in Deutschland lebenden Asylsuchenden aus Syrien haben im Jahr 2017 eine Straftat (ausgenommen Delikte aus dem Bereich Ausländerdelikte) begangen?

- Wie viel Prozent der in Deutschland lebenden Asylsuchenden aus Afghanistan haben im Jahr 2017 eine Straftat (ausgenommen Delikte aus dem Bereich Ausländerdelikte) begangen?
Wie viel Prozent der in Deutschland lebenden Asylsuchenden aus dem Irak haben im Jahr 2017 eine Straftat (ausgenommen Delikte aus dem Bereich Ausländerdelikte) begangen?

- Wie viel Prozent der in Deutschland lebenden Asylsuchenden aus den sogenannten Maghreb-Staaten haben im Jahr 2017 eine Straftat (ausgenommen Delikte aus dem Bereich Ausländerdelikte) begangen?

Als Straftaten sind hierbei ausschließlich die angezeigten Straftaten zu verstehen. Die Berechnung soll dabei nicht über den Quotienten aus der Anzahl der begangenen Straftaten geteilt durch die Anzahl der Asylsuchenden sondern bitte als absolute Größe, sodass Mehrfachtäter hier die Werte nicht nach oben treiben.

Hintergrund:
Über Gewalttaten von Gelfüchteten in Deutschland wird in den letzten Monaten sehr viel gesprochen, nicht zuletzt auch wegen der Rhetorik, die Ihr Minister, Herr Seehofer, betreibt. Mich interessiert aber auch einfach mal, wie viel Prozent der Menschen sich denn in Deutschland (von einer strafrechtlichen Seite) komplett korrekt verhalten.

Deshalb freue ich mich über eine Beantwortung meiner Fragen durch Ihr Haus.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. Oktober 2018
  • Frist
    27. November 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Wie viel Proze…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Straftatstatistik nach Nationalitäten [#34201]
Datum
24. Oktober 2018 22:53
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Wie viel Prozent der in Deutschland lebenden Menschen haben im Jahr 2017 eine Straftat (ausgenommen Delikte aus dem Bereich Ausländerdelikte) begangen? - Wie viel Prozent der in Deutschland lebenden Asylsuchenden haben im Jahr 2017 eine Straftat (ausgenommen Delikte aus dem Bereich Ausländerdelikte) begangen? - Wie viel Prozent der in Deutschland lebenden Asylsuchenden aus Syrien haben im Jahr 2017 eine Straftat (ausgenommen Delikte aus dem Bereich Ausländerdelikte) begangen? - Wie viel Prozent der in Deutschland lebenden Asylsuchenden aus Afghanistan haben im Jahr 2017 eine Straftat (ausgenommen Delikte aus dem Bereich Ausländerdelikte) begangen? Wie viel Prozent der in Deutschland lebenden Asylsuchenden aus dem Irak haben im Jahr 2017 eine Straftat (ausgenommen Delikte aus dem Bereich Ausländerdelikte) begangen? - Wie viel Prozent der in Deutschland lebenden Asylsuchenden aus den sogenannten Maghreb-Staaten haben im Jahr 2017 eine Straftat (ausgenommen Delikte aus dem Bereich Ausländerdelikte) begangen? Als Straftaten sind hierbei ausschließlich die angezeigten Straftaten zu verstehen. Die Berechnung soll dabei nicht über den Quotienten aus der Anzahl der begangenen Straftaten geteilt durch die Anzahl der Asylsuchenden sondern bitte als absolute Größe, sodass Mehrfachtäter hier die Werte nicht nach oben treiben. Hintergrund: Über Gewalttaten von Gelfüchteten in Deutschland wird in den letzten Monaten sehr viel gesprochen, nicht zuletzt auch wegen der Rhetorik, die Ihr Minister, Herr Seehofer, betreibt. Mich interessiert aber auch einfach mal, wie viel Prozent der Menschen sich denn in Deutschland (von einer strafrechtlichen Seite) komplett korrekt verhalten. Deshalb freue ich mich über eine Beantwortung meiner Fragen durch Ihr Haus. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#1782 Sehr geehrtAntragsteller/in zu der vom Ihnen gewünschten prozentualen Darstellung liegen dem B…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Straftatstatistik nach Nationalitäten [#34201] - (#1782)
Datum
15. November 2018 13:54
Status
Anfrage abgeschlossen
ZII4-13002/4#1782 Sehr geehrtAntragsteller/in zu der vom Ihnen gewünschten prozentualen Darstellung liegen dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat keine Informationen vor. Die Berechnung von Anteilen im Sinne Ihrer Fragestellungen setzt eine relativ gesicherte Referenzgruppe voraus. Valide Daten liegen allerdings nur für die Bevölkerungsgruppe der Deutschen vor. Nur den deutschen Tatverdächtigen kann daher die Zahl der gesamten deutschen Bevölkerung gemäß Einwohnermeldestatistik gegenübergestellt werden, da hier nur geringe dynamische Veränderungen anzunehmen sind. Die Zahl der tatverdächtigen Zuwanderer lässt sich indes nicht ins Verhältnis setzen zur Größe des Anteils von Zuwanderern an der Wohnbevölkerung, da die Zahl der in Deutschland aufhältigen Zuwanderer i.S.d. PKS-Definition kaum akkurat bestimmt werden kann. Dasselbe gilt für alle sonstigen Nichtdeutschen wie etwa Touristen oder Pendler. Auf der Homepage des Bundeskriminalamtes werden jedoch umfangreiche Tat­ver­däch­ti­gen­-Ta­bel­len veröffentlicht, die die absoluten Werte enthalten. Vor dem Hintergrund der Fragen wäre hier der PKS-Schlüssel 890000 „Straftaten insgesamt, jedoch ohne Verstöße gegen das Aufenthalts-, das Asyl- und das Freizügigkeitsgesetz/EU (Schlüssel 725000)“ einschlägig. Die gewünschten Informationen sind in folgenden Tat­ver­däch­ti­gen­-Ta­bel­len zu finden: • Tabelle 20: Tatverdächtige insgesamt nach Alter und Geschlecht - excel (xlsx, 432KB)<https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2017/Standardtabellen/Tatverdaechtige/STD-TV-01-T20-Tatverdaechtige_excel.xlsx;jsessionid=6801CEC6F732A0270CFF861A31B88655.live2302?__blob=publicationFile&v=4> • Tabelle 61: Nichtdeutsche Tatverdächtige nach dem Anlass des Aufenthaltes - excel (xlsx, 413KB)<https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2017/Standardtabellen/Tatverdaechtige/STD-TV-15-T61-TV-nichtdeutsch-Aufenthaltsanlass_excel.xlsx;jsessionid=6801CEC6F732A0270CFF861A31B88655.live2302?__blob=publicationFile&v=3> • Tabelle 62: Straftaten und Staatsangehörigkeit nichtdeutscher Tatverdächtiger - excel (xlsx, 845KB)<https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2017/Standardtabellen/Tatverdaechtige/STD-TV-16-T62-TV-Staatsangehoerigkeiten_excel.xlsx;jsessionid=6801CEC6F732A0270CFF861A31B88655.live2302?__blob=publicationFile&v=3> Weitergehende Informationen können auch dem Bundeslagebild „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ sowie den regelmäßig veröffentlichten Kernaussagen zur Kriminalität im Kontext von Zuwanderung entnommen werden (https://www.bka.de/DE/AktuelleInformati…). Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen