Straftatstatistik nach Nationalitäten
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Wie viel Prozent der in Deutschland lebenden Menschen haben im Jahr 2017 eine Straftat (ausgenommen Delikte aus dem Bereich Ausländerdelikte) begangen?
- Wie viel Prozent der in Deutschland lebenden Asylsuchenden haben im Jahr 2017 eine Straftat (ausgenommen Delikte aus dem Bereich Ausländerdelikte) begangen?
- Wie viel Prozent der in Deutschland lebenden Asylsuchenden aus Syrien haben im Jahr 2017 eine Straftat (ausgenommen Delikte aus dem Bereich Ausländerdelikte) begangen?
- Wie viel Prozent der in Deutschland lebenden Asylsuchenden aus Afghanistan haben im Jahr 2017 eine Straftat (ausgenommen Delikte aus dem Bereich Ausländerdelikte) begangen?
Wie viel Prozent der in Deutschland lebenden Asylsuchenden aus dem Irak haben im Jahr 2017 eine Straftat (ausgenommen Delikte aus dem Bereich Ausländerdelikte) begangen?
- Wie viel Prozent der in Deutschland lebenden Asylsuchenden aus den sogenannten Maghreb-Staaten haben im Jahr 2017 eine Straftat (ausgenommen Delikte aus dem Bereich Ausländerdelikte) begangen?
Als Straftaten sind hierbei ausschließlich die angezeigten Straftaten zu verstehen. Die Berechnung soll dabei nicht über den Quotienten aus der Anzahl der begangenen Straftaten geteilt durch die Anzahl der Asylsuchenden sondern bitte als absolute Größe, sodass Mehrfachtäter hier die Werte nicht nach oben treiben.
Hintergrund:
Über Gewalttaten von Gelfüchteten in Deutschland wird in den letzten Monaten sehr viel gesprochen, nicht zuletzt auch wegen der Rhetorik, die Ihr Minister, Herr Seehofer, betreibt. Mich interessiert aber auch einfach mal, wie viel Prozent der Menschen sich denn in Deutschland (von einer strafrechtlichen Seite) komplett korrekt verhalten.
Deshalb freue ich mich über eine Beantwortung meiner Fragen durch Ihr Haus.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum24. Oktober 2018
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27. November 2018
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