Strafvereitelung im Amt durch Unterlassen § 258a StGB

Sehr << Antragsteller:in >>

ich habe Ende Januar 2018 eine schriftliche Anzeige bei der Polizei Duisburg erstattet und den Grund dafür so formuliert:

Verdacht auf Diebstahl oder Unterschlagung
Verdacht auf Verschleierung oder bewusste grobe Unwissenheit
Verdacht auf Unterlassung dienstrechtlicher Maßnahmen

Ich meine, dass Polizei und Staatsanwaltschaft eigentlich zureichende tatsächliche Anhaltspunkte erhalten haben, aus denen eine Strafvereitelung im Amt durch Unterlassen in mehreren Fällen nach § 258a StGB erkennbar ist.

Vemochte die Staatsanwaltschaft Duisburg, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten?
Wie viele Anzeigen von mir wurden in diesem Jahr von der Polizei Duisburg an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet?
Bitte um Bescheide

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. Juni 2018
  • Frist
    27. Juli 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Staatsanwaltschaft Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Strafvereitelung im Amt durch Unterlassen § 258a StGB [#31007]
Datum
24. Juni 2018 11:17
An
Staatsanwaltschaft Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herrn, ich habe Ende Januar 2018 eine schriftliche Anzeige bei der Polizei Duisburg erstattet und den Grund dafür so formuliert: Verdacht auf Diebstahl oder Unterschlagung Verdacht auf Verschleierung oder bewusste grobe Unwissenheit Verdacht auf Unterlassung dienstrechtlicher Maßnahmen Ich meine, dass Polizei und Staatsanwaltschaft eigentlich zureichende tatsächliche Anhaltspunkte erhalten haben, aus denen eine Strafvereitelung im Amt durch Unterlassen in mehreren Fällen nach § 258a StGB erkennbar ist. Vemochte die Staatsanwaltschaft Duisburg, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten? Wie viele Anzeigen von mir wurden in diesem Jahr von der Polizei Duisburg an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet? Bitte um Bescheide Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Staatsanwaltschaft Duisburg
Ihre übersandte Email Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) An…
Von
Staatsanwaltschaft Duisburg
Betreff
Ihre übersandte Email
Datum
24. Juni 2018 11:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Duisburg gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
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Re: Ihre übersandte Email [#31007] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Strafvereit…
An Staatsanwaltschaft Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Ihre übersandte Email [#31007]
Datum
27. Juli 2018 08:34
An
Staatsanwaltschaft Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Strafvereitelung im Amt durch Unterlassen § 258a StGB“ vom 24.06.2018 (#31007) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31007 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Staatsanwaltschaft Duisburg
Ihre übersandte Email Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) An…
Von
Staatsanwaltschaft Duisburg
Betreff
Ihre übersandte Email
Datum
27. Juli 2018 08:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Duisburg gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Staatsanwaltschaft Duisburg
165 Js 93/18 Sehr geehrtAntragsteller/in es wird mitgeteilt, dass die Akten derzeit versandt sind. Mit freundlic…
Von
Staatsanwaltschaft Duisburg
Betreff
165 Js 93/18
Datum
30. Juli 2018 14:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in es wird mitgeteilt, dass die Akten derzeit versandt sind. Mit freundlichen Grüßen
Staatsanwaltschaft Duisburg
Sehr geehrtAntragsteller/in es wird mitgeteilt, dass Ihr Schreiben vom 24.06.18 und Ihre E-Mail vom 27.07.18 nich…
Von
Staatsanwaltschaft Duisburg
Betreff
Datum
2. August 2018 13:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in es wird mitgeteilt, dass Ihr Schreiben vom 24.06.18 und Ihre E-Mail vom 27.07.18 nicht zugeordnet werden können. Sie werden deshalb gebeten, eine Kopie Ihrer Anzeige, die Sie Ende Januar 2018 bei der Polizei Duisburg erstattet hatten, zum hiesigen Aktenzeichen zu übersenden. Weitere Anliegen richten Sie bitte an die E-Mailadresse: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> . Josephine Gommert Staatsanwaltschaft Duisburg Koloniestraße 72 47057 Duisburg 0203 / 9938-952
<< Anfragesteller:in >>
Re: [#31007] Sehr geehrte Damen und Herren, Sie teilten mit mit, dass mein Schreiben vom 24.06.18 und meine E-Ma…
An Staatsanwaltschaft Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: [#31007]
Datum
3. August 2018 12:53
An
Staatsanwaltschaft Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie teilten mit mit, dass mein Schreiben vom 24.06.18 und meine E-Mail vom 27.07.18 nicht zugeordnet werden können. Ich muss mich bezüglich meiner Erinnerung insofern korrigieren, dass ich nicht Ende Januar, sondern im Februar 2018 einen Umschlag mit mehreren Anzeigen in den Briefkasten des Polizeipräsidium warf, darunter auch die genannte. Dabei verließ ich mich darauf, dass alles ordentlich bearbeitet wird, erhielt aber bislang nicht eine einzige "Bestätigung der Erstattung einer Anzeige". Dies ist mir der Anlass meine Nachfrage noch einmal genauer zu formulieren. Wurden von der Polizei Duisburg außer der Anzeige mit dem Aktenzeichen 165 Js 93/18 weitere Anzeigen an die Staatsanwaltschaft Duisburg weitergeleitet? Wenn ja, welche? Wenn nicht, richte ich meine weiteren Nachfragen an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft? meine Informationsfreiheitsanfrage „Strafvereitelung im Amt durch Unterlassen § 258a StGB“ vom 24.06.2018 (#31007) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31007 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Staatsanwaltschaft Duisburg
Ihre übersandte Email Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) An…
Von
Staatsanwaltschaft Duisburg
Betreff
Ihre übersandte Email
Datum
3. August 2018 12:53
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Duisburg gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen