Strafvereitelung im Amt durch Unterlassen § 258a StGB
Sehr << Antragsteller:in >>
ich habe Ende Januar 2018 eine schriftliche Anzeige bei der Polizei Duisburg erstattet und den Grund dafür so formuliert:
Verdacht auf Diebstahl oder Unterschlagung
Verdacht auf Verschleierung oder bewusste grobe Unwissenheit
Verdacht auf Unterlassung dienstrechtlicher Maßnahmen
Ich meine, dass Polizei und Staatsanwaltschaft eigentlich zureichende tatsächliche Anhaltspunkte erhalten haben, aus denen eine Strafvereitelung im Amt durch Unterlassen in mehreren Fällen nach § 258a StGB erkennbar ist.
Vemochte die Staatsanwaltschaft Duisburg, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten?
Wie viele Anzeigen von mir wurden in diesem Jahr von der Polizei Duisburg an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet?
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Datum24. Juni 2018
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27. Juli 2018
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Strafvereitelung im Amt durch Unterlassen § 258a StGB [#31007]
- Datum
- 24. Juni 2018 11:17
- An
- Staatsanwaltschaft Duisburg
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- Von
- Staatsanwaltschaft Duisburg
- Betreff
- Ihre übersandte Email
- Datum
- 24. Juni 2018 11:18
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Re: Ihre übersandte Email [#31007]
- Datum
- 27. Juli 2018 08:34
- An
- Staatsanwaltschaft Duisburg
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Staatsanwaltschaft Duisburg
- Betreff
- Ihre übersandte Email
- Datum
- 27. Juli 2018 08:36
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Staatsanwaltschaft Duisburg
- Betreff
- 165 Js 93/18
- Datum
- 30. Juli 2018 14:50
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Staatsanwaltschaft Duisburg
- Betreff
- Datum
- 2. August 2018 13:01
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Re: [#31007]
- Datum
- 3. August 2018 12:53
- An
- Staatsanwaltschaft Duisburg
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Staatsanwaltschaft Duisburg
- Betreff
- Ihre übersandte Email
- Datum
- 3. August 2018 12:53
- Status
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