Strafverfahren aufgrund von Sachbeschädigung von Straßenwahlkampfobjekten

Informationen (z.B. in Form einer Statistik) zu Strafanzeigen insbesondere wegen Art. 303 StGB und explizit 303c StGB, die sich in den vergangenen Monaten gegenüber Wahlpropaganda (Wahlplakate/Wahlaufsteller/etc.) zur Europawahl ereignet haben, gegen wen eine Anzeige aufgenommen wurde (unbekannt/Person) u. ggf. welche Parteien betroffen waren

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. Mai 2019
  • Frist
    2. Juli 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Polizeipräsidium Wuppertal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Strafverfahren aufgrund von Sachbeschädigung von Straßenwahlkampfobjekten [#1472<< Adresse entfernt >>6]
Datum
29. Mai 2019 17:51
An
Polizeipräsidium Wuppertal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen (z.B. in Form einer Statistik) zu Strafanzeigen insbesondere wegen Art. 303 StGB und explizit 303c StGB, die sich in den vergangenen Monaten gegenüber Wahlpropaganda (Wahlplakate/Wahlaufsteller/etc.) zur Europawahl ereignet haben, gegen wen eine Anzeige aufgenommen wurde (unbekannt/Person) u. ggf. welche Parteien betroffen waren
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Wuppertal
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachricht ist beim Polizeipräsidium Wuppertal eingegangen und wird umgehend an d…
Von
Polizeipräsidium Wuppertal
Betreff
Automatische Antwort: Strafverfahren aufgrund von Sachbeschädigung von Straßenwahlkampfobjekten [#1472<< Adresse entfernt >>6]
Datum
31. Mai 2019 07:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachricht ist beim Polizeipräsidium Wuppertal eingegangen und wird umgehend an die sachbearbeitende Dienststelle weitergeleitet. Von dort erhalten Sie (nach Bearbeitung Ihres Anliegens) weiteren Bescheid. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Wuppertal
Sehr geehrteAntragsteller/in leider kann ich erst jetzt auf Ihre Anfrage antworten, da mir die Anfrage aufgrund e…
Von
Polizeipräsidium Wuppertal
Betreff
Strafverfahren aufgrund von Sachbeschädigung von Straßenwahlkampfobjekten
Datum
11. Juni 2019 13:55
Status
Warte auf Antwort
image001.png
20,3 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in leider kann ich erst jetzt auf Ihre Anfrage antworten, da mir die Anfrage aufgrund eines Versehens nicht früher zugestellt werden konnte. Gerne komme ich Ihrem Anliegen zwecks Informationen nach. Da Sie keine nähere Angaben gemacht haben, auf welche Städte sich Ihre Anfrage bezieht, bitte ich Sie, dieses genauer zu definieren, z.B. für die Stadt Wuppertal, etc. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in in der Anfrage beziehe ich mich auf alle das Polizeipräsi…
An Polizeipräsidium Wuppertal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Strafverfahren aufgrund von Sachbeschädigung von Straßenwahlkampfobjekten [#1472<< Adresse entfernt >>6]
Datum
11. Juni 2019 18:50
An
Polizeipräsidium Wuppertal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in in der Anfrage beziehe ich mich auf alle das Polizeipräsidium betreffenden Gebiete bzw. Städte, also meines Wissens das bergische Städtedreieck Remscheid, Solingen und Wuppertal. Je nachdem, ob die Fälle so klassifiziert werden, wäre eine Angabe zu den Fällen pro Stadtviertel/Wahlbezirk oder sonstige Organisationseinheit erwünscht. Vielen Dank für Ihre Hilfe! ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 1472<< Adresse entfernt >>6 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Polizeipräsidium Wuppertal
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit kann ich Ihnen einige Auskünfte zu Ihrer Anfrage zu Strafverfahren mitteilen…
Von
Polizeipräsidium Wuppertal
Betreff
AW: Strafverfahren aufgrund von Sachbeschädigung von Straßenwahlkampfobjekten [#1472<< Adresse entfernt >>6]
Datum
17. Juni 2019 14:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit kann ich Ihnen einige Auskünfte zu Ihrer Anfrage zu Strafverfahren mitteilen. Ich bitte aber um Ihr Verständnis, dass personenbezogene Daten selbstverständlich nicht mitgeteilt werden können. Dem PP Wuppertal liegen derzeit mehrere Strafanzeigen zu Sachbeschädigungen an Wahlplakaten / Wahlaufstellern vor. Betroffen sind die Parteien CDU, SPD, Bündnis << Adresse entfernt >>0/Die Grünen, FDP, Die Linke, AfD, Die Partei. Da in diesen Fällen die einzelnen Ermittlungsverfahren der zuständigen Staatsanwaltschaft Wuppertal obliegen und diese auch datenschutzrechtlich damit zuständig ist, kann ich Ihnen keine eventuell vorhandenen, weiteren Details mitteilen. Ich bitte diesbezüglich um Ihr Verständnis und bitte Sie daher, bei weiterem Informationsbedarf sich direkt an die Staatsanwaltschaft Wuppertal zu wenden. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in ist mit der Partei "die Partei" die Partei &quo…
An Polizeipräsidium Wuppertal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Strafverfahren aufgrund von Sachbeschädigung von Straßenwahlkampfobjekten [#1472<< Adresse entfernt >>6]
Datum
17. Juni 2019 16:49
An
Polizeipräsidium Wuppertal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in ist mit der Partei "die Partei" die Partei "Die PARTEI" (in Majuskeln da Akronym) gemeint ist? Aus dem Schreiben geht hervor, dass Sie auch die Anzahl der Strafverfahren je Partei ermittelt haben. Könnten Sie diese Informationen noch übermitteln? Diese haben m.E. keinen Einfluss auf laufende Verfahren und gefährden keine personenbezogenen Informationen. Vielen Dank für die bisherige Zusammenarbeit. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 1472<< Adresse entfernt >>6 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Polizeipräsidium Wuppertal
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben Recht mit der von Ihnen richtig verwandten Schreibweise als Akronym. Bezü…
Von
Polizeipräsidium Wuppertal
Betreff
AW: Strafverfahren aufgrund von Sachbeschädigung von Straßenwahlkampfobjekten [#1472<< Adresse entfernt >>6]
Datum
21. Juni 2019 09:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben Recht mit der von Ihnen richtig verwandten Schreibweise als Akronym. Bezüglich der Detailinformationen vor dem Hintergrund der Ermittlungsverfahren der zuständigen Staatsanwaltschaft Wuppertal kann ich Ihnen nur empfehlen, sich an die StA Wuppertal aufgrund der datenschutzrechtlichen Zuständigkeit zu wenden. Gem. IFG NRW kann ich Ihnen nur -eingeschränkt- in dem Umfang antworten, zu dem nicht andere Vorschriften vorrangig gelten (§4 Abs. 2 IFG NRW). Darüberhinaus darf ich Sie darauf hinweisen, dass eine direkte Nachfrage bei den betroffenen Parteien auch möglich ist. Mit freundlichem Gruß