Strafverfahren gegen Polizisten der Landespolizei der Freien und Hansestadt Hamburg

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich um die Zusendung einer Liste/Statistik zur Anzahl der Strafverfahren gegen Angehörige der Polizei Hamburg für die Jahre 2014, 2015, 2016 und 2017.

Aus jener Auflistung sollten die einzelnen Tatvorwürfe nach StGB sowie die Verfahrensausgänge ersichtlich bzw. erkennbar sein.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    28. Juni 2018
  • Frist
    31. Juli 2018
  • Kosten dieser Information:
    200,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte i…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Strafverfahren gegen Polizisten der Landespolizei der Freien und Hansestadt Hamburg [#31349]
Datum
28. Juni 2018 18:21
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich um die Zusendung einer Liste/Statistik zur Anzahl der Strafverfahren gegen Angehörige der Polizei Hamburg für die Jahre 2014, 2015, 2016 und 2017. Aus jener Auflistung sollten die einzelnen Tatvorwürfe nach StGB sowie die Verfahrensausgänge ersichtlich bzw. erkennbar sein. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Ihre Anfrage vom 28.06.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in bitte nehmen Sie das beigefügte Schreiben zur Kenntnis un…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage vom 28.06.2018
Datum
2. Juli 2018 14:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte nehmen Sie das beigefügte Schreiben zur Kenntnis und geben mir diesbezüglich eine Rückmeldung. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 28.06.2018 [#31349] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Bearbei…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 28.06.2018 [#31349]
Datum
4. Juli 2018 10:05
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Bearbeitung meiner Anfrage. Leider ist aus Ihrer Antwort schwer ersichtlich, auf welche Höhe sich die gesamten Kosten belaufen würden. Daher bitte ich Sie um eine ungefähre Kosteneinschätzung bitten, falls dies möglich ist. Erst danach kann ich Ihnen mitteilen, ob meine ursprüngliche Anfrage bestehen bleibt oder, ob ich die Anfrage zurückziehen werde. Ferner frage ich an, ob Sie mir eine kostenfreie Auskunft z.B. nur für 2017 erteilen können.? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31349 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
AW: Ihre Anfrage vom 28.06.2018 [#31349] Sehr geehrtAntragsteller/in so genau kann ich das noch gar nicht sagen. …
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 28.06.2018 [#31349]
Datum
4. Juli 2018 10:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in so genau kann ich das noch gar nicht sagen. Es sind die Vorgangsnachweise der einzelnen Jahre auszuwerten, ihrer Anfrage entsprechend nach allen Delikten aufgeschlüsselt. Das bedeutet einen enormen Aufwand, für den ich, neben meinen anderen Aufgaben, mehrere Stunden benötigen werde. Nageln Sie mich nicht fest, aber es werden mindestens 2 - 3 Stunden sein. Hinzu kommen die Auslagen (Kopierkosten etc.). Für ein Jahr werde ich es nicht in den kostenfreien 15 Minuten bewältigen können. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Ihre Anfrage vom 28.06.2018 [#31349] Sehr geehrt<< Anrede >> aufgrund der immensen Kosten zie…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage vom 28.06.2018 [#31349]
Datum
4. Juli 2018 13:37
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> aufgrund der immensen Kosten ziehe ich meine Anfrage hiermit zurück. Für Ihre Mühen bedanke ich mich dennoch! Abschließend finde ich schade, dass durch Ihre Behörde keine Statistik für einfache Auskünfte geführt wird bzw., dass solch ein Statistik nicht bereits existiert. Das Bundesministerium für Verteidigung ist in diesem Punkt anscheinend schon ein bisschen voraus und behandelte die folgende Frage nach "Ermittlungsverfahren gegen Soldaten" als einfache Auskunft: https://fragdenstaat.de/anfrage/ermittlungsverfahren-gegen-soldaten-1/96313/anhang/VerfahrengegenSoldaten.pdf ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31349 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
AW: AW: Ihre Anfrage vom 28.06.2018 [#31349] Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Entscheidung nehme ich zur Kenntnis…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage vom 28.06.2018 [#31349]
Datum
4. Juli 2018 13:48
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Entscheidung nehme ich zur Kenntnis. Hinsichtlich des Themas schlagen zwei Herzen in meiner Brust. Ich kann das Informationsbedürfnis voll verstehen und habe auch mit der entsprechenden Transparenz keine Probleme. Jedoch der Aufwand ist nicht unerheblich und leider gibt es dafür keine gesonderten Stellen. Das bedeutet, wir müssen es neben unserer Hauptaufgabe, der Bearbeitung von Strafverfahren, beauskunften. Und glauben Sie mir, Sie sind nicht der Einzige, der solche Fragen stellt. Hinzu kommt, dass der berechtigte Datenschutz verhindert, solche Daten auf Knopfdruck zu erfassen und zu erstellen. Über die Kapazitäten der Bundeswehr kann ich mir kein Urteil erlauben. Ich wünsche Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen