Strafverfahren gegen Soldaten 2022/2023

Wie viele Strafverfahren gab es in den Jahren 2022 und 2023 gegen
Soldaten?

Wie lauteten die Vorwürfe und welche Ergebnisse gab es??

Wie viele Mitteilungen über Strafsachen wurden dem Bundesministerium der Verteidigung übermittelt und wie viele Ermittlungsverfahren wurden daraufhin eröffnet?

Wie viele Ermittlungsverfahren haben Bezug zu Rechtsextremismus und wie viele Verurteilungen sind hieraus resultiert?

Gab es Fälle von Fahnenflucht nach § 16 WStG und/oder eigenmächtiger Abwesenheit nach § 15 WStG?

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Januar 2024
  • Frist
    13. Februar 2024
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Strafverfahren gab es in de…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Strafverfahren gegen Soldaten 2022/2023 [#296688]
Datum
9. Januar 2024 12:49
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Strafverfahren gab es in den Jahren 2022 und 2023 gegen Soldaten? Wie lauteten die Vorwürfe und welche Ergebnisse gab es?? Wie viele Mitteilungen über Strafsachen wurden dem Bundesministerium der Verteidigung übermittelt und wie viele Ermittlungsverfahren wurden daraufhin eröffnet? Wie viele Ermittlungsverfahren haben Bezug zu Rechtsextremismus und wie viele Verurteilungen sind hieraus resultiert? Gab es Fälle von Fahnenflucht nach § 16 WStG und/oder eigenmächtiger Abwesenheit nach § 15 WStG?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296688 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296688/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V669 Betre…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Strafverfahren gegen Soldaten 2022/2023 [#296688]
Datum
10. Januar 2024 14:04
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V669 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 9. Januar 2024 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 9. Januar 2024 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V669 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Strafverfahren gegen Soldaten 2022/2023“ vom 09.01.2024 (#296688) …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Strafverfahren gegen Soldaten 2022/2023 [#296688]
Datum
13. Februar 2024 09:34
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Strafverfahren gegen Soldaten 2022/2023“ vom 09.01.2024 (#296688) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V669 Betreff: Informat…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Strafverfahren gegen Soldaten 2022/2023 [#296688]
Datum
14. Februar 2024 09:17
Status
Warte auf Antwort
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V669 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 9. Januar 2024 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> ich bedanke mich für Ihre Nachricht vom 13. Februar 2024 (s.u.). Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Leider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg RO I 1 Az 39-22-17/A5/V669 Betreff: Informationsfrei…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Strafverfahren gegen Soldaten 2022/2023 [#296688]
Datum
7. März 2024 15:42
Status
Warte auf Antwort
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg RO I 1 Az 39-22-17/A5/V669 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 9. Januar 2024 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 9. Januar 2024 (Bezug). Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: 1. Frage: „Wie viele Strafverfahren gab es in den Jahren 2022 und 2023 gegen Soldaten?“ 2. Frage: „Wie lauteten die Vorwürfe und welche Ergebnisse gab es?“ Die angefragten Informationen liegen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (GB BMVg) nicht vor. Strafverfahren werden bei den ordentlichen Gerichten der Bundesländer geführt. Das BMVg führt zu Anzahl und Gegenstand der gegen Soldaten geführten Strafverfahren keine Statistik. 3. Frage: „Wie viele Mitteilungen über Strafsachen wurden dem Bundesministerium der Verteidigung übermittelt und wie viele Ermittlungsverfahren wurden daraufhin eröffnet?“ Die angefragten Informationen liegen im GB BMVg nicht vor. Die zuständigen Stellen der Bundesländer haben Mitteilungen gemäß Nr. 19 der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen an das Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr (jetzt: Territoriales Führungskommando der Bundeswehr) zu senden. Von dort werden die Mitteilungen an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Sie werden weder nach Anzahl noch nach Inhalt statistisch erfasst. 4. Frage: „Wie viele Ermittlungsverfahren haben Bezug zu Rechtsextremismus und wie viele Verurteilungen sind hieraus resultiert?“ Siehe Antwort zu Fragen 1 und 2. 5. Frage: „Gab es Fälle von Fahnenflucht nach § 16 WStG und/oder eigenmächtiger Abwesenheit nach § 15 WStG?“ In der Bundeswehr gab es im Zeitraum 2022/2023 288 Meldungen über den Verdacht auf eigenmächtige Abwesenheit und 14 Meldungen über den Verdacht der Fahnenflucht. Mit freundlichen Grüßen