Strafverfahren von Offizieren der Bundeswehr

Wie viele und welche Offiziere (vom Dienstgrad her) wurden in den letzten drei Jahren strafrechtlich verfolgt- sprich waren in einem strafrechtlichen Verfahren involviert/beschuldigt/ etc. Bitte nach Dienstgrad und in welchen Bundesländern. Ebenso bitte ich um Information, welche Urteile gegen die entsprechenden Offiziere wann und wo ausgesprochen wurden. Weiter bitte ich um Information, welche- jeweils vom Dienstgrad her- welche Konsequenzen für das Dienstverhältnis dadurch gezogen wurden- in jedem angefragten Fall.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Dezember 2022
  • Frist
    17. Januar 2023
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele und welche Offiziere (vom D…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Strafverfahren von Offizieren der Bundeswehr [#265499]
Datum
12. Dezember 2022 23:49
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele und welche Offiziere (vom Dienstgrad her) wurden in den letzten drei Jahren strafrechtlich verfolgt- sprich waren in einem strafrechtlichen Verfahren involviert/beschuldigt/ etc. Bitte nach Dienstgrad und in welchen Bundesländern. Ebenso bitte ich um Information, welche Urteile gegen die entsprechenden Offiziere wann und wo ausgesprochen wurden. Weiter bitte ich um Information, welche- jeweils vom Dienstgrad her- welche Konsequenzen für das Dienstverhältnis dadurch gezogen wurden- in jedem angefragten Fall.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265499 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265499/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V348 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 12. De…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Strafverfahren von Offizieren der Bundeswehr [#265499]
Datum
13. Dezember 2022 07:53
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V348 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 12. Dezember 2022 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 12. Dezember 2022 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V348 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Strafverfahren von Offizieren der Bundeswehr“ vom 12.12.2022 (#265…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Strafverfahren von Offizieren der Bundeswehr [#265499]
Datum
17. Januar 2023 01:07
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Strafverfahren von Offizieren der Bundeswehr“ vom 12.12.2022 (#265499) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V348 Bet…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Strafverfahren von Offizieren der Bundeswehr [#265499]
Datum
19. Januar 2023 10:14
Status
Warte auf Antwort
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V348 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 12. Dezember 2022 Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 12. Dezember 2022 (Bezug). Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Leider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht immer möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen für weitere Verzögerungen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: OFFEN - AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V348 Betreff…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG-Antrag; hier: Strafverfahren von Offizieren der Bundeswehr [#265499]
Datum
9. Februar 2023 11:53
Status
Warte auf Antwort
Klassifizierung: OFFEN - AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V348 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 12. Dezember 2022 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 12. Dezember 2022 (Bezug). Dazu kann ich Ihnen mitteilen, dass im Bundesministerium der Verteidigung keine antragsgegenständlichen amtlichen Informationen vorliegen. Im Bundesministerium der Verteidigung wird keine Statistik darüber geführt, wie viele Offiziere strafrechtlich verfolgt wurden. Insbesondere wird nicht erfasst, welche Dienstgrade und Bundesländer betroffen sind. Dies resultiert aus der Tatsache, dass die Strafverfolgung in die Zuständigkeit der Länder fällt und nicht von Dienststellen der Bundeswehr durchgeführt wird. Ferner werden gegebenenfalls ergangene Urteile ebenfalls nicht statistisch erfasst. Eine statistische Erfassung, welche - jeweils vom Dienstgrad her - Konsequenzen für das Dienstverhältnis dadurch gezogen wurden, erfolgt ebenfalls nicht. Daher können Ihnen die gewünschten Informationen leider nicht zur Verfügung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Ihre Antwort halte ich für, ich nenne es Mal, nicht ehrlich. In der BRD und auch bei der Bw wird alles…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag; hier: Strafverfahren von Offizieren der Bundeswehr [#265499]
Datum
15. Februar 2023 23:19
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ihre Antwort halte ich für, ich nenne es Mal, nicht ehrlich. In der BRD und auch bei der Bw wird alles penibel festgehalten und Sie teilen mir nunmehr mit, dass Sie über Straftaten von Angehörigen der Bundeswehr keine Statistiken etc. führen würden. Finde ich schon seltsam. Ihr Ministerium ist in der Lage Statistiken gegen angeblich "rechts" zu sammeln, anscheinend rechtswidrig die Feldjäger einzusetzen, aber nicht in der Lage und/oder bereit, informationen über wirklich kriminelle Mitglieder der Bw zu sammeln/erheben. Finde ich komisch. Ebenso finde ich es komisch, dass Sie keine Daten von Personen erheben, die sich sogar öffentlich zu Straftaten bekennen bzw. benannt werden, wie z.B. im Spiegel vom 29.10.2022 Ausgabe 44. Gerne kann ich dazu einen Namen nennen. Ich finde es befremdend, dass die Bw und somit Ihr Ministerium gegen angeblich "Rechten" mit allen Mitteln vorgeht, aber wirklich kriminelle Subjekte sogar zur Nato wegloben "sollen". Ich bitte um Klärung. Vielleicht fragen Sie Mal bei Ihrer "Superministerin" Lambrecht nach.... Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265499 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265499/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>