Strafverfahren wegen Cum/Ex-Geschäften der ehemaligen WestLB

Anfrage an: Landgericht Köln

1) Information zur Anzahl der im Zusammenhang mit der Beteiligung der WestLB AG oder ihrer Mitarbeiter an Cum/Ex-Geschäften geführten Strafverfahren;

2) Aktenzeichen der im Zusammenhang mit der Beteiligung der WestLB AG oder ihrer Mitarbeiter an Cum/Ex-Geschäften geführten Strafverfahren; und

3) Höhe der vorgeworfenen Steuerhinterziehung in diesen Strafverfahren.

Ergebnis der Anfrage

Antwort 27.09.2022:

"Beim Landgericht Köln sind und waren keine sog. Cum/Ex-Verfahren anhängig."

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. September 2022
  • Frist
    21. Oktober 2022
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Malte Daniels
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landgericht Köln Details
Von
Malte Daniels
Betreff
Strafverfahren wegen Cum/Ex-Geschäften der ehemaligen WestLB [#259219]
Datum
16. September 2022 23:35
An
Landgericht Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Information zur Anzahl der im Zusammenhang mit der Beteiligung der WestLB AG oder ihrer Mitarbeiter an Cum/Ex-Geschäften geführten Strafverfahren; 2) Aktenzeichen der im Zusammenhang mit der Beteiligung der WestLB AG oder ihrer Mitarbeiter an Cum/Ex-Geschäften geführten Strafverfahren; und 3) Höhe der vorgeworfenen Steuerhinterziehung in diesen Strafverfahren.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Malte Daniels Anfragenr: 259219 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259219/ Postanschrift Malte Daniels << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Malte Daniels

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