Strafverfolgung von polizeilichem Fehlverhalten auf Versammlungen 2020-22

Eine Aufstellung über alle angezeigten Fälle polizeilichen Fehlverhaltens auf Versammlungen von 2020 bis heute, mit Angaben zu Ausgang des Strafverfahrens, des Disziplinarverfahrens, und der dienstrechtlichen Sanktionen.

Bitte orientieren sie sich dabei an ihrer der Öffentlichkeit bereits vorliegenden Antwort auf die Anfrage AL DEU 6/2021 von UN Kommissar Nils Melzer vom 26.08.2021 (betrifft hier Frage 5 von Herrn Melzer)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Dezember 2022
  • Frist
    31. Januar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufstellung über alle angezeigte…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Strafverfolgung von polizeilichem Fehlverhalten auf Versammlungen 2020-22 [#266363]
Datum
27. Dezember 2022 11:59
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung über alle angezeigten Fälle polizeilichen Fehlverhaltens auf Versammlungen von 2020 bis heute, mit Angaben zu Ausgang des Strafverfahrens, des Disziplinarverfahrens, und der dienstrechtlichen Sanktionen. Bitte orientieren sie sich dabei an ihrer der Öffentlichkeit bereits vorliegenden Antwort auf die Anfrage AL DEU 6/2021 von UN Kommissar Nils Melzer vom 26.08.2021 (betrifft hier Frage 5 von Herrn Melzer)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266363 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266363/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeipräsidium
Ablehnung des Antrags Informationen lägen nicht vor. Ich habe hierzu schriftlich Widerspruch eingelegt.
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnung des Antrags
Datum
27. Dezember 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
355,5 KB
Informationen lägen nicht vor. Ich habe hierzu schriftlich Widerspruch eingelegt.
Bundespolizeipräsidium
P-100011_P-Ref_71_00003#0039 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anf…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
Strafverfolgung von polizeilichem Fehlverhalten auf Versammlungen 2020-22 [#266363]
Datum
29. Dezember 2022 06:20
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

P-100011_P-Ref_71_00003#0039 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Ihr Antrag wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Um Ihnen einen Bescheid zukommen zu lassen, bitte ich um Übersendung einer Klarnamen-E-Mail-Adresse. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, hierzu bin ich rechtlich nicht verpflichtet. Bitte benutzen sie <<E-Mail-Adresse>> Alter…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Strafverfolgung von polizeilichem Fehlverhalten auf Versammlungen 2020-22 [#266363]
Datum
29. Dezember 2022 06:55
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, hierzu bin ich rechtlich nicht verpflichtet. Bitte benutzen sie <<E-Mail-Adresse>> Alternativ können sie mir die Unterlagen, für mich kostenfrei, postalisch zusenden, s.u. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266363 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266363/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Strafverfolgung von polizeilichem Fehlverhalten auf Versammlungen …
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Strafverfolgung von polizeilichem Fehlverhalten auf Versammlungen 2020-22 [#266363]
Datum
1. Februar 2023 19:37
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Strafverfolgung von polizeilichem Fehlverhalten auf Versammlungen 2020-22“ vom 27.12.2022 (#266363) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundespolizeipräsidium
Zurückweisung meines Widerspruchs vom 06.01.23 bzgl. Ablehnung des Antrags vom 27.12.22 Der Widerspruch wird zurüc…
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Zurückweisung meines Widerspruchs vom 06.01.23 bzgl. Ablehnung des Antrags vom 27.12.22
Datum
23. Februar 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,1 MB
Der Widerspruch wird zurückgewiesen, da angeblich die Informationen nicht vorhanden seien. ich hatte dem Widerspruch Belege beigelegt dass diese Daten sehr wohl vorhanden sind und [geschwärzt] von den VN vorgelegt worden waren. Dies wurde ignoriert.
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Strafverfolgung von polizeilichem Fehlverhalten auf Versammlungen 2020-22“ [#266363]
Datum
2. März 2023 13:27
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich klare Belege dafür vorgelegt hatte, dass [geschwärzt] die von mir angefragten Daten zu einem früheren Zeitpunkt bereits vorgelegt worden waren. Es ist also evident dass die Daten vorliegen. Herausgegeben werden sie trotzdem nicht. Das ist intransparent und inakzeptabel. Es müssen zumindest Akten über die 10 erwähnten Fällen von Gewalt durch Bundespolizisten auf Demonstrationen vorliegen, sowie Akten der einzelnen Fälle. Die können geprüft werden und über den Verfahrensstatus kann Auskunft gegeben werden. Auch über andere Fälle bspw. von Körperverletzung im Amt liegen evident Daten vor, da diese an die polizeiliche Kriminalitätsstatistik weitergemeldet werden. Zudem bin ich nicht bereit 30 Euro für die Verteidigung einer offensichtlichen Falschauskunft durch das Bundespolizeipräsidium zu bezahlen, ich lehne diese Gebühr ab. Bitte vermitteln sie in meinem Sinne und im Sinne des öffentlichen Interesses an Polizeigewalt gegen Demonstranten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. P.S.: hier noch einmal der Beleg, dass die Daten vorhanden sind, auf Seite 29/38, aus einer erfolgreichen IFG Anfrage: https://fragdenstaat.de/anfrage/stellungnahme-an-die-un-zu-polizeigewalt-auf-sog-querdenken-demos-zb-in-berlin-am-182020-und-2982020/658185/anhang/017-2021-11-17-finale-deutsche-version-der-antwort-an-melzer.pdf Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 266363.pdf - 2022-12-27_2-scan-20230116.pdf - 2023-02-23_1-scan-20230302.pdf Anfragenr: 266363 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-725/007 II#0724 Sehr << An…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
WG: Vermittlung bei Anfrage „Strafverfolgung von polizeilichem Fehlverhalten auf Versammlungen 2020-22“ [#266363]
Datum
7. März 2023 08:33
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-725/007 II#0724 Sehr << Antragsteller:in >> ich danke Ihnen für Ihre E-Mail vom 2. März 2023, 13:27 Uhr, an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Ihre Eingabe wird unter dem o.g. Geschäftszeichen bearbeitet. Nach Abschluss der rechtlichen Prüfung wird sich der o.g. Bearbeiter mit Ihnen in Verbindung setzen. Für eventuelle Rückfragen oder Ergänzungen wenden Sie sich bitte an das für die Bearbeitung zuständige Referat IFG, welches unter den o.g. Kontaktdaten erreichbar ist. Bitte beachten Sie, dass die Anrufung des BfDI etwaige Rechtsbehelfsfristen in einem IFG-Verfahren weder hemmt noch unterbricht. Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeipräsidium
Antwort der Bundesbereitschaftspolizei von 10 angezeigten Fällen von Gewalt durch Bereitschaftspolizisten gab es b…
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Antwort der Bundesbereitschaftspolizei
Datum
11. Mai 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
483,8 KB
von 10 angezeigten Fällen von Gewalt durch Bereitschaftspolizisten gab es bisher nur eine Geldbuße und keine strafrechtliche Verurteilung. 2 Verfahren laufen noch.
Bundespolizeipräsidium
Ergebnis der Anfrage von 10 Fällen von Gewalt von Bundespolizisten gegen Demonstranten gab es lediglich eine Gelds…
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Ergebnis der Anfrage
Datum
17. Mai 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
von 10 Fällen von Gewalt von Bundespolizisten gegen Demonstranten gab es lediglich eine Geldstrafe. Strafrechtlich belangt wurde keiner der Täter bei der Polizei.

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz.: IFG-725/007 II#0724 Sehr << Ant…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei dem Bundespolizeipräsidium wegen Ihrer Anfrage zu „Strafverfolgung von polizeilichem Fehlverhalten auf Versammlungen 2020-22“ [#266363] # IFG-725/007 II#0724
Datum
7. Juni 2023 11:48
Status
geschwärzt
770,1 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz.: IFG-725/007 II#0724 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen