Strafverfolgung von polizeilichem Fehlverhalten auf Versammlungen 2020-22

Eine Aufstellung über alle angezeigten Fälle polizeilichen Fehlverhaltens auf Versammlungen von 2020 bis heute, mit Angaben zu Ausgang des Strafverfahrens, des Disziplinarverfahrens, und der dienstrechtlichen Sanktionen.

Bitte orientieren sie sich dabei an ihrer der Öffentlichkeit bereits vorliegenden Antwort auf die Anfrage AL DEU 6/2021 von UN Kommissar Nils Melzer vom 26.08.2021 (betrifft hier Frage 5 von Herrn Melzer)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Dezember 2022
  • Frist
    25. Januar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufstellung über alle angezeigten …
An Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Strafverfolgung von polizeilichem Fehlverhalten auf Versammlungen 2020-22 [#266210]
Datum
23. Dezember 2022 08:33
An
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung über alle angezeigten Fälle polizeilichen Fehlverhaltens auf Versammlungen von 2020 bis heute, mit Angaben zu Ausgang des Strafverfahrens, des Disziplinarverfahrens, und der dienstrechtlichen Sanktionen. Bitte orientieren sie sich dabei an ihrer der Öffentlichkeit bereits vorliegenden Antwort auf die Anfrage AL DEU 6/2021 von UN Kommissar Nils Melzer vom 26.08.2021 (betrifft hier Frage 5 von Herrn Melzer)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266210 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266210/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport …
Von
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Betreff
AW: Strafverfolgung von polizeilichem Fehlverhalten auf Versammlungen 2020-22 [#266210]
Datum
29. Dezember 2022 11:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Hannover, 29.12.2022 Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass Ihrem Antrag nicht entsprochen werden kann. Die von Ihnen zitierten Rechtsgrundlagen sind bezüglich der von Ihnen gewünschten Informationen nicht einschlägig. Ein darüber hinausgehender Auskunftsanspruch besteht nicht. Informationsansprüche nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG), dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG) und dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bestehen nicht, da die Anwendungsbereiche der genannten Gesetze nicht eröffnet sind. Ihre Anfrage bzgl. einer Aufstellung aller angezeigten Fälle polizeilichen Fehlverhaltens auf Versammlungen von 2020 bis heute, mit Angaben zu Ausgang des Strafverfahrens, des Disziplinarverfahrens und der dienstrechtlichen Sanktionen zielt weder auf Umwelt- noch auf Verbraucherinformationen ab (vgl. §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 5 NUIG; § 2 Abs. 3 UIG, §§ 1, 2 Abs. 1 VIG). Sofern Sie Ihre Anfrage als „Bürgeranfrage“ behandelt haben möchten, führt dies zu keinem anderen Ergebnis. Ihre Anfrage stellt nicht auf personenbezogene Daten ab, sodass auch ein Auskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung nicht gegeben ist. Mit freundlichen Grüßen