Strafverfolgung von US-Folterern und deren Hintermännern

Der Bundesminister Heiko Maas hat sich gegenüber der Bild-Zeitung mit den Worten positioniert "Die Folterpraxis der CIA ist grauenhaft. Alle Beteiligten müssen auch strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden." http://www.welt.de/newsticker/news1/article135208873/Nach-US-Folterbericht-Konsequenzen-gefordert.html

Gleichwohl werden etwa die von dem Amtsgericht München bereits im Jahr 2007 gegen 13 CIA-Agenten, die den Deutsch-Libanesen Khaled al-Masri verschleppt hatten, erlassenen Haftbefehle, nicht in die USA überstellt.

Bitte übermitteln Sie mir alle Unterlagen, die Anstrengungen von Heiko Maas in Sachen Strafverfolgung der Folterer und Hintermänner belegen oder Hinweise hierauf geben. Gleiches gilt für Informationen, die Auskunft über die Verschleppung der Angelegenheit durch den Minister geben.

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  • Datum
    30. Januar 2015
  • Frist
    3. März 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Bundesminist…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
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Betreff
Strafverfolgung von US-Folterern und deren Hintermännern [#8541]
Datum
30. Januar 2015 09:39
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Bundesminister Heiko Maas hat sich gegenüber der Bild-Zeitung mit den Worten positioniert "Die Folterpraxis der CIA ist grauenhaft. Alle Beteiligten müssen auch strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden." http://www.welt.de/newsticker/news1/article135208873/Nach-US-Folterbericht-Konsequenzen-gefordert.html Gleichwohl werden etwa die von dem Amtsgericht München bereits im Jahr 2007 gegen 13 CIA-Agenten, die den Deutsch-Libanesen Khaled al-Masri verschleppt hatten, erlassenen Haftbefehle, nicht in die USA überstellt. Bitte übermitteln Sie mir alle Unterlagen, die Anstrengungen von Heiko Maas in Sachen Strafverfolgung der Folterer und Hintermänner belegen oder Hinweise hierauf geben. Gleiches gilt für Informationen, die Auskunft über die Verschleppung der Angelegenheit durch den Minister geben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
IFG
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
IFG
Datum
2. März 2015
Status
geschwärzt
1,4 MB