Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr
Antragsteller/in
bitte senden Sie mir
Folgendes zu:
Wie viele WC Räume gibt es im Strandbad Wannsee?
Wie viele davon befinden sich in einem frostsicheren Zustand? Wie viele können beheizt werden?
Wie viele Duschräume gibt es im Strandbad Wannsee?
Wie viele davon können beheizt werden und befinden sich in einem frostsicheren Zustand?
Wie viele Umkleideräume/ Kabinen gibt es im Strandbad Wannsee?
Wie viele davon können beheizt werden und befinden sich in einem frostsicheren Zustand?
Wie viele Sozialräume für das Personal gibt es im Strandbad Wannsee und wie viele davon können beheizt werden und befinden sich in einem frostsicheren Zustand?
Sollte sich keiner oder nicht alle der genannten Räume in einem frostsicheren Zustand befinden und keiner oder nicht alle der genannten Räume beheizt werden können, zu wann haben die Berliner Bäder die entsprechenden Sanierungsarbeiten terminiert? Wann wurden diese ausgeschrieben?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 213917
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Antragsteller/in Antragsteller/in
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