Straße an Baustelle Kleikstraße (Projekt Greentower)

Pläne bezüglich der Gestaltung der Straße (Kleikstraße) beim "Projekt Greentower".
Insbesondere:
- Ausführungsplanung
- Zeitpläne
- Absprachen mit dem Investor bezüglich der Straße

Dies ist eine neue Anfrage, ist aber inhaltlich identisch zu #291246. Dementsprechend muss diese auch neu beschieden werden.

Ich werde diese Anfrage auch gleich auf Papier Ausdrucken und persönlich im Briefkasten des Rathauses einwerfen. Das mache ich damit mögliche Zweifel an der Existenz meiner Person ausgeräumt werden können. Zum Einwerfen eines Briefes braucht man Hände. Juristische Personen haben keine Hände.

Die Abwicklung wird meinerseits über die Plattform FragDenStaat erfolgen. Vorsorglich verweise ich auf das Urteil 16 A 857/21 des VG Münster (https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/01_archiv/2022/37_220615/index.php)

Da Sie sich ja schon inhaltlich mit der Anfrage auseinandergesetzt habe erhoffe ich mir das eine Antwort auch schnell erfolgt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. Januar 2024
  • Frist
    10. Februar 2024
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Pl…
An Kommunalverwaltung Herzogenrath Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Straße an Baustelle Kleikstraße (Projekt Greentower) [#296487]
Datum
7. Januar 2024 13:24
An
Kommunalverwaltung Herzogenrath
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Pläne bezüglich der Gestaltung der Straße (Kleikstraße) beim "Projekt Greentower". Insbesondere: - Ausführungsplanung - Zeitpläne - Absprachen mit dem Investor bezüglich der Straße Dies ist eine neue Anfrage, ist aber inhaltlich identisch zu #291246. Dementsprechend muss diese auch neu beschieden werden. Ich werde diese Anfrage auch gleich auf Papier Ausdrucken und persönlich im Briefkasten des Rathauses einwerfen. Das mache ich damit mögliche Zweifel an der Existenz meiner Person ausgeräumt werden können. Zum Einwerfen eines Briefes braucht man Hände. Juristische Personen haben keine Hände. Die Abwicklung wird meinerseits über die Plattform FragDenStaat erfolgen. Vorsorglich verweise ich auf das Urteil 16 A 857/21 des VG Münster (https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/01_archiv/2022/37_220615/index.php) Da Sie sich ja schon inhaltlich mit der Anfrage auseinandergesetzt habe erhoffe ich mir das eine Antwort auch schnell erfolgt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296487 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296487/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Herzogenrath
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 07.01.2024. Zunächst weise ich dara…
Von
Kommunalverwaltung Herzogenrath
Betreff
Antw: Straße an Baustelle Kleikstraße (Projekt Greentower) [#296487]
Datum
10. Januar 2024 08:35
Status
Anfrage abgeschlossen
image.png
14,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 07.01.2024. Zunächst weise ich darauf hin, dass einige der von Ihnen gewünschten Informationen auf zumutbare Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschafft werden können. Insofern könnte hier eine Ablehnung ihres Antrages gemäß § 5 Abs. 4 Informationsfreiheitsgesetz NRW in Betracht kommen. Für die Zusendung eines ablehnenden Bescheides müsste jedoch eine Postanschrift mitgeteilt werden (siehe hierzu auch Urteil des OVG NRW vom 15.06.2022; Aktenzeichen 16 A 858/21). Ich gehe aber davon aus, dass Ihnen (ebenso wie uns) nicht in erster Linie an einem juristischen Diskurs gelegen ist, sondern die gewünschten Informationen zu erhalten. Daher möchte ich Ihre Anfrage wie folgt beantworten: zu 1. Ausführungsplanung Die Ausführungsplanung ist auf der Seite der Architekten öffentlich einsehbar: Green Tower Herzogenrath (cwarchitektur.de) ( https://www.cwarchitektur.de/projekte/9-home4/architektur/38-grren-tower-herzogenrath) Zu 2. Zeitpläne Die Zeitplanung kann dem unter nachfolgendem Link veröffentlichten Zeitungsartikel entnommen werden: An der Kleikstraße entsteht der „Greentower“ | Aachener Zeitung (aachener-zeitung.de) ( https://www.aachener-zeitung.de/lokales/region-aachen/herzogenrath/an-der-kleikstra%C3%9Fe-entsteht-der-greentower/3885126.html) Darüber hinausgehende Informationen liegen der Stadt Herzogenrath nicht vor. Zu 3. Absprache mit dem Investor bezüglich der Straße Dem vorgenannten Zeitungsartikel können auch Informationen hinsichtlich der Umgestaltung der Straße entnommen werden. Hierzu kann ich Ihnen ergänzend mitteilen, dass der notwendige Umbau durch den Erschließungsträger erfolgt. Ich hoffe, mit den vorgenannten Informationen Ihre Anfrage ausreichend beantwortet zu haben. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich um eine kurze Rückmeldung. Ich weise jedoch jetzt schon vorsorglich darauf hin, dass die Zurverfügungstellung weitere Informationen voraussichtlich gebührenpflichtig sein wird. Die grundsätzliche Gebührenpflicht sowie die Höhe der Gebühren müssten dann allerdings noch geprüft werden, wenn genauere Angaben hinsichtlich der noch gewünschten Informationen vorliegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> Vielen Dank für Ihre Antwort. Tatsächlich waren mir die von Ihnen zu…
An Kommunalverwaltung Herzogenrath Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Straße an Baustelle Kleikstraße (Projekt Greentower) [#296487]
Datum
10. Januar 2024 21:02
An
Kommunalverwaltung Herzogenrath
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> Vielen Dank für Ihre Antwort. Tatsächlich waren mir die von Ihnen zu den ersten beiden Fragen genannten Ressourcen schon bekannt. Leider ist dort nichts relevantes zu der Straße am Greentower Gebäude zu entnehmen. Ist es zutreffend das bei der Verwaltung keine weiteren Dokumente dazu vorliegen? Wenn ja hat sich meine Anfrage ja zu diesen Punkten ja erledigt. Eine IFG Anfrage kann sich nur auf Dokumente beziehen die in der Behörde vorliegen. Bei Frage3 kann ich mir kaum vorstellen das bei Ihnen keine Dokumente vorliegen. Es erscheint unwahrscheinlich das es keine Treffen zwischen Kommune und dem privaten Bauträger gab. Im Vorfeld von solchen Treffen werden vermutlich emails ausgetauscht. Und während eines Treffens Notizen angefertigt. Ich interessiere mich für solche Dokumente insofern diese mit der Straße in Zusammenhang stehen. Eine Postanschrift von mir finden Sie am Ende dieser Email. Und ja, Sie haben insoweit Recht das auch ich eine juristische Auseinandersetzung vermeiden möchte. Im Idealfall sagen Sie mir welche Informationen vorhanden und ohne großen Aufwand herausgegeben werden können. Diese Information habe ich ja nicht. Daher sind die IFG-Anfragen in der Formulierung häufig sehr umfassend ('alle Dokumente zu Thema'). Das ist ein Resultat aus der Asymmetrie des Verfahrens. Durch Zusammenarbeit kann man dem abhelfen. Das wäre auch für mich optimal. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296487 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296487/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Herzogenrath
Sehr << Antragsteller:in >> hinsichtlich der Straßenplanung kann ich ihn mitteilen, dass der Ausschus…
Von
Kommunalverwaltung Herzogenrath
Betreff
AW: Antw: Straße an Baustelle Kleikstraße (Projekt Greentower) [#296487]
Datum
18. Januar 2024 11:58
Status
Sehr << Antragsteller:in >> hinsichtlich der Straßenplanung kann ich ihn mitteilen, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit in seiner Sitzung am 23.09.2021 die Verwaltung beauftragt hat, einen Durchführungs- und Erschießungssvertrag mit dem Bauherrn abzuschließen. In diesem Vertrag verpflichtet sich der Bauherr, die für die Erschließung des Grundstückes erforderlichen Umbauten im Straßenraum entsprechend den Vorgaben der Stadt Herzogenrath auf seine Kosten durchzuführen. Nach Fertigstellung der Maßnahme und Abnahme der Bauarbeiten durch die Stadt Herzogenrath erfolgt die Übernahme in das Eigentum der Stadt. Die Pläne bezüglich der beabsichtigten Erschließung des Baugrundstücks und Umgestaltung des Straßenraums sind als Anlage beigefügt. Die Übersendung der bisherigen Informationen erfolgt gebührenfrei, da es sich bisher um eine einfache Auskunft handelt. Bezüglich der Übersendung weiterer Gesprächsvermerke, Verträge etc. müssten wir zunächst die vollständige Bauakte sichten und prüfen, inwieweit die in den Schriftstücken enthaltenen Informationen dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gemäß § 8 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen unterliegen. Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu mit Urteil vom 17.06.2020 (Az. 10 C 22/19) entschieden, dass hier Geschäftsgeheimnisse nach § 2 Nr. 1 GeschGehG im Sinne eines Mindeststandards geschützt sind. Als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis werden nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts „alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat." Insofern müsste hier eingehend geprüft werden, inwieweit Dokumente überhaupt herausgegeben werden können bzw. inwieweit geschützte Textpassagen geschwärzt werden müssen. Da die Prüfung jedoch mit einigem Aufwand verbunden ist, kann dies nicht mehr gebührenfrei erfolgen. Ich bitte um Verständnis für, dass die Berechnung der Höhe der entstehenden Gebühr erst nach Durchführung der Arbeiten und Feststellung des Aufwandes erfolgen kann. Ich hoffe, dass die mit dieser Mail übersandten Informationen Ihnen die gewünschten Antworten auf ihre Fragen geben. Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung. Sollten Sie jedoch weitere Dokumente wünschen, deren Zusammenstellung wie beschrieben mit einem größeren Aufwand verbunden wäre, bitte ich um entsprechende Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Übersendung der Lagepläne. Leider sehe ich dort …
An Kommunalverwaltung Herzogenrath Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Straße an Baustelle Kleikstraße (Projekt Greentower) [#296487]
Datum
20. Januar 2024 23:43
An
Kommunalverwaltung Herzogenrath
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Übersendung der Lagepläne. Leider sehe ich dort nicht die im Zeitungsartikel genannten Fahrrad-Infrastruktur. Oder Infos zur Barrierefreiheit. Gibt Dokumente auf denen das zu sehen ist? Oder bin ich nur zu doof das zu erkennen? Des weiteren schreiben Sie: > ...entsprechend den Vorgaben der Stadt Herzogenrath... Können Sie mir denn diese Vorgaben zukommen lassen? Ich vermute das es dazu ein Dokument gibt das von der Stadt erstellt wurde und daher bezüglich möglicher Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht geprüft werden muss. Auch offen ist die Frage wann denn die finale Umsetzung der Baumaßnahme erfolgt. Da steht vermutlich in dem genannten Vertrag? Ist das eine Info die Sie ohne komplizierte Prüfung teilen können? Als Bürger der davon betroffen ist wäre es schön zu wissen wann man wieder gefahrlos dort Fahrradfahren oder zu Fuß laufen kann. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296487 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296487/
Kommunalverwaltung Herzogenrath
Sehr << Antragsteller:in >> hinsichtlich der im Zeitungsartikel angesprochenen Themen Fahrrad-Infrast…
Von
Kommunalverwaltung Herzogenrath
Betreff
AW: Antw: Straße an Baustelle Kleikstraße (Projekt Greentower) [#296487]
Datum
25. Januar 2024 15:21
Status
image.png
14,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> hinsichtlich der im Zeitungsartikel angesprochenen Themen Fahrrad-Infrastruktur und Barrierefreiheit muss ich noch Informationen beim zuständigen Fachamt einholen. Hierzu enthalten die dem Erschießungssvertrag beigefügten und Ihnen übersandten Lagepläne in der Tat keine Informationen. Sobald mir diese vorliegen, werde ich mich wieder melden. Mit „Vorgaben der Stadt Herzogenrath" waren die Ihnen übersandten Lagepläne gemeint. Diese dienen als Grundlage für die vom Investor zu erstellende Ausführungsplanung, welche von der Stadt Herzogenrath dann noch genehmigt werden muss. Die ursprüngliche Zeitschiene sah die Fertigstellung des Wohn- und Geschäftshauses bis zum 31.12.2024 und die Fertigstellung der Straße bis zum 31.07.2025 vor. Inwieweit diese Termine jedoch noch zu halten sind, kann momentan nicht beurteilt werden. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Herzogenrath
Sehr << Antragsteller:in >> Ich habe gerade doch schon nähere Informationen vom Fachamt erhalten. Be…
Von
Kommunalverwaltung Herzogenrath
Betreff
AW: Antw: Straße an Baustelle Kleikstraße (Projekt Greentower) [#296487]
Datum
25. Januar 2024 15:41
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Ich habe gerade doch schon nähere Informationen vom Fachamt erhalten. Beigefügt übersende ich Ihnen die öffentliche Vorlage aus dem Ausschuss AMT vom 12.09.2023. Die weiteren Planungen hierzu laufen gerade noch. Sobald diese erstellt sind, werden sie dem Ausschuss wieder zu Beratung und Beschlussfassung vorgestellt. Die Sitzungstermine sowie die dann erstellte Vorlage finden Sie dann auch im Ratsinformationssystem. ratsinfo.herzogenrath.de/bi/allris.net.asp ( https://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/allris.net.asp) Mit freundlichen Grüßen