"Straßenakte" der L574 zwischen Neuhausen und Schellbronn
- alle Unterlagen zu straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen betreffend die L574 im Außerortsbereich zwischen Neuhausen und Schellbronn, einschließlich
- aller Unterlagen zur Prüfung möglicher verkehrsrechtlicher Anordnungen, auch wenn sodann keine Anordnung erfolgt ist und
- alle Eingaben, aufgrund derer die Straßenverkehrsbehörde die Notwendigkeit von verkehrsrechlichen Anordnungen geprüft hat, sowie die dazugehörigen Unterlagen
sowie
- alle Niederschriften über Verkehrsschauen (VwV-StVO zu § 45, Rn. 57) der L574 im genannten Abschnitt, und
- falls Verkehrsschauen nicht gemäß Rn. 57 erfolgt sind, die jeweiligen Zustimmungen der höheren Verwaltungsbehörde gemäß Rn. 58.
Üblicherweise sind diese Unterlagen bei den Straßenverkehrsbehörden in einer "Straßenakte" zusammengefasst.
Anfrage erfolgreich
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Datum31. Januar 2024
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5. März 2024
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