Straßendatenbank

Anfrage an: Stadt Ulm

einen aktuellen Auszug der Straßendatenbank der Stadt Ulm

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    11. Juli 2023
  • Frist
    15. August 2023
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: einen aktuellen Auszug der Straßen…
An Stadt Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Straßendatenbank [#283681]
Datum
11. Juli 2023 15:35
An
Stadt Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
einen aktuellen Auszug der Straßendatenbank der Stadt Ulm
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283681/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Ulm
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Bevor wir Ihre Anfrage weiter bearb…
Von
Stadt Ulm
Betreff
AW: Straßendatenbank [#283681]
Datum
19. Juli 2023 15:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Bevor wir Ihre Anfrage weiter bearbeiten können folgender Hinweis: Die Stadt Ulm führt nicht nur eine "Straßendatenbank" vielmehr werden in verschiedenen Datenbanken raumbezogene Informationen geführt - auch zum Thema Straße. Es wird daher um Präzisierung gebeten, welche Informationen Sie genau aus den Systemen übermittelt bekommen möchten. Auf Grund des sehr umfangreichen Datenbestandes und des vsl. zu erwartenden Aufwandes für das Aufbereiten und Zusammenstellen handelt es sich hier nicht mehr um eine gebührenfreie einfache Anfrage i.S.v. § 10 Abs. 3 S.1 LIFG. Nach Eingang der Präzisierung wird geklärt, wie und in welchem Umfang der Zugang zu den amtlichen Information erfolgen kann und welcher Verwaltungsaufwand dadurch entsteht. Die Höhe der Verwaltungsgebühr wird dann ermittelt und mitgeteilt. Ebenso wird die Frist auf Grund der dargestellten Komplexität gem. § 9 Abs. 7 S.2 LIFG auf drei Monate verlängert. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, in Ihrer Antwort der Anfrage "Flächenverbrauch Infrastruktur Verkehrsmittel" (zu finden unte…
An Stadt Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Straßendatenbank [#283681]
Datum
11. August 2023 21:24
An
Stadt Ulm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, in Ihrer Antwort der Anfrage "Flächenverbrauch Infrastruktur Verkehrsmittel" (zu finden unter https://fragdenstaat.de/anfrage/flaechenverbrauch-infrastruktur-verkehrsmittel/) schreiben Sie von *der* Straßendatenbank, weshalb ich angenommen habe, dass die Datenbank damit ausreichend charakterisiert sei. Ich erbitte um die Daten aus der Datenbank, die Sie bei der Beantwortung der oben genannten Anfrage gemeint haben. Zudem ergibt sich mir nicht ganz, inwiefern ein Auszug aus einer Datenbank bei Ihnen zu einem hohen Arbeitsaufwand führt. Ich erbitte einen vollständigen Auszug, dies ist bei allen mir bekannten Datenbanksystemen mit sehr wenig Aufwand verbunden. Deswegen halte ich die Anfrage weiterhin für eine gebührenfreie einfache Anfrage i.S.v. § 10 Abs. 3 S.1 LIFG. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283681/
Stadt Ulm
Sehr [geschwärzt], entgegen der Annahme in Ihrer Mail vom 11.08.2023 ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Auswer…
Von
Stadt Ulm
Betreff
WG: Straßendatenbank [#283681]
Datum
21. August 2023 14:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], entgegen der Annahme in Ihrer Mail vom 11.08.2023 ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Auswertung des aktuellen Datenbestands der Straßendatenbank automatisiert und in einfacher Art und Weise noch nicht möglich, weil die entsprechenden Abfrageroutinen noch nicht definiert und programmiert sind. Insofern käme derzeit allenfalls eine manuell durchzuführende Auswertung in Frage, die auf Grund des Datenbankstruktur einen Arbeitsaufwand verursachen würde, der nicht mehr als einfach anzusehen ist. Für diese wäre voraussichtlich eine Gebühr zu verlangen, die den Betrag von 200 € übersteigen könnte. Wir bitten um Rückmeldung, ob Bereitschaft besteht, die Gebühr zu übernehmen. Dann würden wir den Arbeitsaufwand und die genaue Gebührenhöhe ermitteln. Freundliche Grüße [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort und Ihre ausführliche Erklärung. Bei der Straßendatenbank handelt es sic…
An Stadt Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Straßendatenbank [#283681]
Datum
5. Januar 2024 14:59
An
Stadt Ulm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort und Ihre ausführliche Erklärung. Bei der Straßendatenbank handelt es sich um einen hochwertigen Datensatz nach §3 DNG, dieser muss somit unentgeldlich (§10 DNG) und in maschinenlesbarem Format (§9 DNG) herausgegeben werden. Ich danke daher für die zeitnahe Übermittlung der Daten. Danke für Ihre Mühen, freundliche Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283681/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Ulm
Sehr << Antragsteller:in >> leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass sich zu der geschilderten Situati…
Von
Stadt Ulm
Betreff
AW: WG: Straßendatenbank [#283681]
Datum
17. Januar 2024 06:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass sich zu der geschilderten Situation in unserer Mail vom 21.08.2023 nichts geändert hat. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist eine Auswertung des aktuellen Datenbestands der Straßendatenbank immer noch nicht möglich. Gleichwohl möchten wir Ihnen aber einen zeitlichen Ausblick geben. Es ist derzeit vorgesehen, die Ergebnisse aus der Straßendatenbank im 4. Quartal diesen Jahres dem Gemeinderat vorzustellen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LI…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Straßendatenbank“ [#283681]
Datum
15. Februar 2024 22:27
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG, DNG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/283681/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die Behörde gibt technische Gründe an, aus denen eine Übermittlung der Daten unmöglich sei. Mit meinem technischen Kenntnisstand kann ich dieser Begründung nicht folgen, ich halte sie für vorgeschoben und falsch. Zudem geht aus der Kommunikation hervor, dass die Daten durchaus vorhanden sind. Ich hab nur eine Kopie angefordert, keine Auswertung, demnach sollte der Aufwand gering sein. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 283681.pdf Anfragenr: 283681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283681/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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