Straßenerneuerung in Weinolsheim, Frankenstraße und Mühlweg
Anfrage an:
Verbandsgemeinde Rhein-Selz
Hiermit begehre ich auf Basis des § 2 Abs. 2 i.V.m § 11 Landestransparenzgesetz RLP Zugang zu den in der Unterrichtungsvorlage der Verbandsgemeinde Rhein-Selz Nr. 064/2023/0008 genannten Anlagen: “Beiträge von den Eigentümern der Anliegergrundstücke in der gesamtem Abrechnungseinheit Anliegerbeiträge. Ausgehend von den in der beigefügten Anlage vorliegenden Daten sind die Anliegerbeiträge derzeit mit ca. 7 € pro qm beitragspflichtige Fläche ermittelt.”
Anfrage erfolgreich
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Datum2. Dezember 2023
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6. Januar 2024
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