Strassenreinigung entlang der Grundstücksgrenzen der Bahn AG

Anfrage an: DB Netz AG

Mir ist in den letzten Monaten im Bereich der Stadt Moers aufgefallen, dass insbesondere an den Bahnunterführungen Homberger Straße und Essenberger Straße aufgefallen, dass Herbstlaub vor allem wohl von der bahndammbepflanzung die Verkehrsflächen zum Teil bis in ein Meter Breite bedeckt. Darin sammelt sich Müll. Gehwege sind zum Teil nur mit Einschränkung zu nutzen. Eine Reinigung ist seit Herbst 2022 nicht durchgeführt worden. Die Stadt Moers bzw. die als Stadtwerke fungierende ENNI AöR scheinen sich nicht verantwortlich zu sehen.

Ich bitte um Antwort auf folgende Fragen:

1. Wer ist für die Reinigung der Verkehrsflächen im Bereich der Stadt Moers entlang der Grundstücksgrenzen der Bahn Netz AG verantwortlich?
2. In welchen Intervallen hat die Reinigung zu erfolgen?
3. Wie erfolgt die Erfolgskontrolle?
4. Wann ist die nächste Reinigung beabsichtigt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Februar 2023
  • Frist
    8. März 2023
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Ferdi Philippsen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mir ist in den letzten Monaten im Ber…
An DB Netz AG Details
Von
Ferdi Philippsen
Betreff
Strassenreinigung entlang der Grundstücksgrenzen der Bahn AG [#269531]
Datum
6. Februar 2023 07:24
An
DB Netz AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mir ist in den letzten Monaten im Bereich der Stadt Moers aufgefallen, dass insbesondere an den Bahnunterführungen Homberger Straße und Essenberger Straße aufgefallen, dass Herbstlaub vor allem wohl von der bahndammbepflanzung die Verkehrsflächen zum Teil bis in ein Meter Breite bedeckt. Darin sammelt sich Müll. Gehwege sind zum Teil nur mit Einschränkung zu nutzen. Eine Reinigung ist seit Herbst 2022 nicht durchgeführt worden. Die Stadt Moers bzw. die als Stadtwerke fungierende ENNI AöR scheinen sich nicht verantwortlich zu sehen. Ich bitte um Antwort auf folgende Fragen: 1. Wer ist für die Reinigung der Verkehrsflächen im Bereich der Stadt Moers entlang der Grundstücksgrenzen der Bahn Netz AG verantwortlich? 2. In welchen Intervallen hat die Reinigung zu erfolgen? 3. Wie erfolgt die Erfolgskontrolle? 4. Wann ist die nächste Reinigung beabsichtigt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ferdi Philippsen Anfragenr: 269531 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269531/ Postanschrift Ferdi Philippsen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ferdi Philippsen

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DB Netz AG
Sehr geehrter Herr Philippsen, gerne möchten wir Ihnen eine Rückmeldung auf Ihre Fragen im Zusammenhang mit den B…
Von
DB Netz AG
Betreff
AW: Strassenreinigung entlang der Grundstücksgrenzen der Bahn AG [#269531]
Datum
3. März 2023 15:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Philippsen, gerne möchten wir Ihnen eine Rückmeldung auf Ihre Fragen im Zusammenhang mit den Bahnunterführungen Homberger Straße und Essenberger Straße in Moers zusenden. Im Allgemeinen werden die an die Bahn angrenzenden Grundstücke von den jeweiligen Eigentümern infrastrukturell bewirtschaftet, selbst in den Fällen, in denen eventuelle Grünabfälle von DB-Grundstücken geweht werden. Eine Vereinbarung der Reinigungsintervalle mit Nachbarn an angrenzenden DB Grundstücken ist nicht vorhanden. Hierfür sind die Privatleute oder Gemeinden und Kommunen verantwortlich, entsprechende Informationen müssen bei den jeweiligen Grundstücksbesitzern erfragt werden. Eine Erfolgskontrolle der Reinigung von öffentlichen Bereichen durch die DB Netz AG ist nicht vorgesehen. Dies gilt ebenso für den Fall, dass ein Nachbargrundstück betroffen ist. Eventuelle Reinigungszyklen von Fremdgrundstücken werden nicht bei der DB verwaltet, sondern von den Eigentümern. In der Regel obliegt die Reinigung von Eisenbahnunterführungen der Stadt, Gemeinde, oder Kommune, da es sich in der Regel um einen öffentlichen Raum handelt. Dies ist bei den Bahnunterführungen Homberger Straße und Essenberger Straße in Moers der Fall. Daher können wir keine Angaben zu der konkreten Reinigung machen. Wir bitten Sie, sich bei Bedarf an die Stadt Moers zu wenden. Freundliche Grüße