Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mir ist in den letzten Monaten im Bereich der Stadt Moers aufgefallen, dass insbesondere an den Bahnunterführungen Homberger Straße und Essenberger Straße aufgefallen, dass Herbstlaub vor allem wohl von der bahndammbepflanzung die Verkehrsflächen zum Teil bis in ein Meter Breite bedeckt. Darin sammelt sich Müll. Gehwege sind zum Teil nur mit Einschränkung zu nutzen. Eine Reinigung ist seit Herbst 2022 nicht durchgeführt worden. Die Stadt Moers bzw. die als Stadtwerke fungierende ENNI AöR scheinen sich nicht verantwortlich zu sehen.
Ich bitte um Antwort auf folgende Fragen:
1. Wer ist für die Reinigung der Verkehrsflächen im Bereich der Stadt Moers entlang der Grundstücksgrenzen der Bahn Netz AG verantwortlich?
2. In welchen Intervallen hat die Reinigung zu erfolgen?
3. Wie erfolgt die Erfolgskontrolle?
4. Wann ist die nächste Reinigung beabsichtigt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ferdi Philippsen
Anfragenr: 269531
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https://fragdenstaat.de/a/269531/
Postanschrift
Ferdi Philippsen
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