Straßenverkehrsbehördl. Anordnung Radwegnutzungspflicht Hauptstraße Appen
Ich bitte um Übersendung der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung für die Radwegnutzungspflicht des südlichen Gehwegs für beide Richtungen in der Hauptstraße, << Adresse entfernt >>.
Da der Gehweg nicht die notwendige Breite aufweist und der bauliche Zustand eine Katastrophe ist, beantrage ich die Nutzungspflicht aufzuheben, da die notwendigen Voraussetzungen nicht vorliegen.
Verkehrszeichen dürfen gemäß Paragraph 45 Abs. 9 StVO nur angeordnet werden, wenn besondere Umstände (z.B eine Gefährdung von VK-Teilnehmern) vorliegen.
Auf der Hauptstraße gilt die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h.
Das Amt Geest und Marsch lässt den Gehweg seit ca. 1 Jahr unregelmäßig immer mal voll, bzw. bis auf eine Restbreite von 30cm für Bauarbeiten sperren. Notwege für Fußgänger und Radfahrer werden nicht angelegt, so dass Kinderwagen, Rollstuhlfahrer und schiebende Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen müssen.
Ich gehe davon aus, dass die Gefährdungslage durch das Amt geprüft und im Ergebnis keine Gefahr für Passanten festgestellt wurde.
Entsprechen dürften auch Fahrradfahrer, die regulär die Fahrbahn nutzen, nicht durch den Verkehr gefährdet werden.
Sollten Sie zu einem anderen Ergebnis kommen, bitte ich um Erklärung.
Mit freundlichem Gruß,
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Anfrage eingeschlafen
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Datum3. Mai 2023
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6. Juni 2023
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