Straßenverkehrsbehördl. Anordnung Radwegnutzungspflicht Hauptstraße Appen

Ich bitte um Übersendung der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung für die Radwegnutzungspflicht des südlichen Gehwegs für beide Richtungen in der Hauptstraße, << Adresse entfernt >>.
Da der Gehweg nicht die notwendige Breite aufweist und der bauliche Zustand eine Katastrophe ist, beantrage ich die Nutzungspflicht aufzuheben, da die notwendigen Voraussetzungen nicht vorliegen.
Verkehrszeichen dürfen gemäß Paragraph 45 Abs. 9 StVO nur angeordnet werden, wenn besondere Umstände (z.B eine Gefährdung von VK-Teilnehmern) vorliegen.
Auf der Hauptstraße gilt die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h.
Das Amt Geest und Marsch lässt den Gehweg seit ca. 1 Jahr unregelmäßig immer mal voll, bzw. bis auf eine Restbreite von 30cm für Bauarbeiten sperren. Notwege für Fußgänger und Radfahrer werden nicht angelegt, so dass Kinderwagen, Rollstuhlfahrer und schiebende Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen müssen.
Ich gehe davon aus, dass die Gefährdungslage durch das Amt geprüft und im Ergebnis keine Gefahr für Passanten festgestellt wurde.
Entsprechen dürften auch Fahrradfahrer, die regulär die Fahrbahn nutzen, nicht durch den Verkehr gefährdet werden.
Sollten Sie zu einem anderen Ergebnis kommen, bitte ich um Erklärung.
Mit freundlichem Gruß,
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Mai 2023
  • Frist
    6. Juni 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <<…
An Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein, Niederlassung Itzehoe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Straßenverkehrsbehördl. Anordnung Radwegnutzungspflicht Hauptstraße Appen [#277908]
Datum
3. Mai 2023 15:02
An
Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein, Niederlassung Itzehoe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Übersendung der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung für die Radwegnutzungspflicht des südlichen Gehwegs für beide Richtungen in der Hauptstraße, << Adresse entfernt >>. << Antragsteller:in >> Da der Gehweg nicht die notwendige Breite aufweist und der bauliche Zustand eine Katastrophe ist, beantrage ich die Nutzungspflicht aufzuheben, da die notwendigen Voraussetzungen nicht vorliegen. << Antragsteller:in >> Verkehrszeichen dürfen gemäß Paragraph 45 Abs. 9 StVO nur angeordnet werden, wenn besondere Umstände (z.B eine Gefährdung von VK-Teilnehmern) vorliegen. << Antragsteller:in >> Auf der Hauptstraße gilt die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. << Antragsteller:in >> Das Amt Geest und Marsch lässt den Gehweg seit ca. 1 Jahr unregelmäßig immer mal voll, bzw. bis auf eine Restbreite von 30cm für Bauarbeiten sperren. Notwege für Fußgänger und Radfahrer werden nicht angelegt, so dass Kinderwagen, Rollstuhlfahrer und schiebende Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen müssen.<< Antragsteller:in >> Ich gehe davon aus, dass die Gefährdungslage durch das Amt geprüft und im Ergebnis keine Gefahr für Passanten festgestellt wurde.<< Antragsteller:in >> Entsprechen dürften auch Fahrradfahrer, die regulär die Fahrbahn nutzen, nicht durch den Verkehr gefährdet werden. << Antragsteller:in >> Sollten Sie zu einem anderen Ergebnis kommen, bitte ich um Erklärung. << Antragsteller:in >> Mit freundlichem Gruß, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277908 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277908/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein, Niederlassung Itzehoe
Sehr << Antragsteller:in >> für die Anordnung von Verkehrszeichen sind die Verkehrsaufsichten der jew…
Von
Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein, Niederlassung Itzehoe
Betreff
WG: [EXTERN] Straßenverkehrsbehördl. Anordnung Radwegnutzungspflicht Hauptstraße Appen [#277908]
Datum
4. Mai 2023 12:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> für die Anordnung von Verkehrszeichen sind die Verkehrsaufsichten der jeweiligen Kreise zuständig; ich habe Ihre Anfrage daher an die Verkehrsaufsicht des Kreises Pinneberg weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen