Straßenverkehrsschau L574 im März 2024

Anfrage an: Landratsamt Enzkreis

Unterlagen zur Verkehrsschau, die Anfang März an der L574 stattgefunden hat.
Insbesondere die Unterlagen zur Beurteilung der Frage, ob an der Unfallstelle, an der ein Radfahrer am 30.01.2024 von einem Pkw erfasst wurde und noch an der Unfallstelle verstarb, eine besondere Gefahrenlage besteht und aus denen hervorgeht, warum diese besondere Gefahrenlage nicht gegeben ist.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. März 2024
  • Frist
    16. April 2024
  • 13 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen zur Verkehrsschau, die …
An Landratsamt Enzkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Straßenverkehrsschau L574 im März 2024 [#302864]
Datum
12. März 2024 11:42
An
Landratsamt Enzkreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen zur Verkehrsschau, die Anfang März an der L574 stattgefunden hat. Insbesondere die Unterlagen zur Beurteilung der Frage, ob an der Unfallstelle, an der ein Radfahrer am 30.01.2024 von einem Pkw erfasst wurde und noch an der Unfallstelle verstarb, eine besondere Gefahrenlage besteht und aus denen hervorgeht, warum diese besondere Gefahrenlage nicht gegeben ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302864 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302864/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Enzkreis
Sehr << Antragsteller:in >> das Protokoll zur Verkehrsschau in Neuhausen vom 06.03.2024 wurde noch n…
Von
Landratsamt Enzkreis
Betreff
Antwort: WG: Straßenverkehrsschau L574 im März 2024 [#302864]
Datum
12. März 2024 19:16
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> das Protokoll zur Verkehrsschau in Neuhausen vom 06.03.2024 wurde noch nicht erstellt. Ihre Frage kann ich dennoch nachfolgend beantworten: Die Radwegbenutzungspflicht (Zeichen 240, gemeinsamer Geh- und Radweg) auf dem betreffenden Weg wurde 2021 im Zusammenhang mit der Errichtung eines neuen Gewerbegebiets in Neuhausen überprüft und mangels besonderer Gefahrenlage aufgehoben. Diese rechtliche Einschätzung wurde bei der aktuellen Verkehrsschau in Neuhausen wieder bestätigt. Der betreffende Bereich ist seit vielen Jahren unfallunauffällig und übersichtlich; die Voraussetzungen nach § 45 Abs. 9 StVO für die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht bzw. ein damit verbundenes Verbot für Radfahrer, die Straße zu benutzen, war und ist somit nicht gegeben. Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen zu einem tödlichen Radunfall vom 30.01.2024 dürfte dieser auf individuelles Fehlverhalten und nicht auf Besonderheiten der dortigen Straße bzw. Straßenumgebung zurückzuführen sein. Mit anderen Worten: Er hätte sich auch an jeder anderen außerörtlichen Landstraße in ähnlicher Weise ereignen können. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Anfrage. Ich möchte Sie bitt…
An Landratsamt Enzkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: WG: Straßenverkehrsschau L574 im März 2024 [#302864]
Datum
12. März 2024 20:22
An
Landratsamt Enzkreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Anfrage. Ich möchte Sie bitten, das Protokoll noch nachzureichen, sobald es erstellt wurde. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302864 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302864/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>