Strategiepapier "Fachstrategie Verkehr"

Erlass des Innenministeriums / Strategiepapier "Fachstrategie Verkehr" von 2018 bzw. die zuletzt gültige Fortschreibung davon

Hintergrund:

In mehreren Pressemeldungen und Veröffentlichungen durch Polizeidienststellen in NRW wird auf die "Fachstrategie Verkehr" des Landes NRW Bezug genommen. Diese ist allerdings bislang nicht im Wortlaut öffentlich zugänglich.

Auf Rückfrage bei der Pressestelle einer Polizeidienststelle erhielt ich folgende Auskunft zum erwähnten Papier "Fachstrategie Verkehr":

"Bei der Fachstrategie Verkehr handelt es sich um einen Erlass des Innenministeriums aus dem Jahr 2018, der die Schwerpunkte der Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei für alle Kreispolizeibehörden festlegt. [...] Da es sich um einen Erlass des Innenministeriums handelt, obliegt uns keine Veröffentlichung, obwohl seitens des Innenministeriums regelmäßig auf dieses Strategiepaper Bezug genommen wird. Insofern muss ich Sie an das Innenministerium NRW verweisen."

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Februar 2022
  • Frist
    10. März 2022
  • 0 Follower:innen
Christoph Meißner
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Christoph Meißner
Betreff
Strategiepapier "Fachstrategie Verkehr" [#240332]
Datum
8. Februar 2022 16:39
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Erlass des Innenministeriums / Strategiepapier "Fachstrategie Verkehr" von 2018 bzw. die zuletzt gültige Fortschreibung davon Hintergrund: In mehreren Pressemeldungen und Veröffentlichungen durch Polizeidienststellen in NRW wird auf die "Fachstrategie Verkehr" des Landes NRW Bezug genommen. Diese ist allerdings bislang nicht im Wortlaut öffentlich zugänglich. Auf Rückfrage bei der Pressestelle einer Polizeidienststelle erhielt ich folgende Auskunft zum erwähnten Papier "Fachstrategie Verkehr": "Bei der Fachstrategie Verkehr handelt es sich um einen Erlass des Innenministeriums aus dem Jahr 2018, der die Schwerpunkte der Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei für alle Kreispolizeibehörden festlegt. [...] Da es sich um einen Erlass des Innenministeriums handelt, obliegt uns keine Veröffentlichung, obwohl seitens des Innenministeriums regelmäßig auf dieses Strategiepaper Bezug genommen wird. Insofern muss ich Sie an das Innenministerium NRW verweisen."
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Meißner Anfragenr: 240332 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240332/ Postanschrift Christoph Meißner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Meißner

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Anfrage zur Fachstrategie Verkehr vom 08.02.2022 Sehr geehrter Herr Meißner, anlässlich Ihrer Anfrage nach d…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage zur Fachstrategie Verkehr vom 08.02.2022
Datum
2. März 2022 15:16
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
9,7 KB
image002.jpg
1,9 KB


Sehr geehrter Herr Meißner, anlässlich Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW übersende ich Ihnen eine Kopie des Erlasses. Die personenbezogenen Daten wie Namen und Telefondurchwahlen der beteiligten Amtsträger wurden in dieser Unterlage geschwärzt, weil schutzwürdige Belange i. S. v. § 9 Abs. 3 letzter Halbsatz IFG NRW einer Offenbarung entgegenstehen. Schutzwürdige Belange liegen bei Amtsträgern vor, die aufgrund ihrer Funktion vermehrt umstrittene Entscheidungen zu treffen haben. Dies trifft vor allem auf solche Amtsträger zu, deren Entscheidung politische Dimensionen haben. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Amtsträger persönlich für eine Entscheidung angefeindet werden, die auf der Grundlage ihrer (Teil-)Entscheidung letztlich durch die Behörde gefällt wird. Mit freundlichen Grüßen