Strategische Fahndungen gem. § 12a PolG NRW (Übersicht und letzte Anordnung) - Kreispolizeibehörde Euskirchen

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Eine Übersicht sämtliche Anträge und Anordnungen zur Strategischen Fahndung nach § 12a PolG NRW, die seit 2018 gestellt bzw. angeordnet wurden. Die Übersicht sollte zumindest den Zeitraum und den Anlass der Anordnung erfasst. Sollten darüber hinaus noch weitere Informationen bei Ihnen vorliegen (bspw. Anzahl der kontrollierten Personen/Fahrzeuge, „Erfolge“ im Rahmen der Kontrollen, etc.) bitte ich Sie, mir diese ebenfalls zuzuschicken bzw. in der Übersicht aufzuführen.
2. Wurde jemals eine strategische Fahndung gem. § 12a Abs. 2 S. 1 PolG NRW beantragt, aber dann durch die Behördenleitung oder ihre Vertretung nicht angeordnet? Falls ja, bitte ich ebenfalls um eine Übersicht dieser Fälle sowie um Übersendung des Antrags und der Ablehnungsentscheidung und -begründung.
3. Das Dokument der letzten Anordnung gem. § 12a PolG NRW sowie, sofern das nicht bereits enthalten ist, den Antrag zu dieser Anordnung.
4. Hat in Ihrer Behörde jemals eine Evaluation etwaiger strategischen Fahndung(en) stattgefunden? Falls ja bitte ich um Zusendung des Evaluationsberichts/der Berichte.

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Teile der angefragten Informationen geschwärzt werden müssen bitte ich Sie, diese Schwärzungen vorzunehmen und gleichzeitig substantiiert darzulegen, aus welchem Grund diese Informationen geschwärzt werden mussten.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass allein eine VS-Einstufung der Anordnung keinen Ausschlussgrund darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 – 7 C 21/08), sondern auch die materiellen Gründe für die Einstufung (immer noch) vorliegen müssen. Auch kann die Einstufung durch geeignete Schwärzungen entfallen, sodass mein Anspruch nach dem IFG dann gegeben ist. Verschiedene Polizeipräsidien (z.B. Bonn, Dortmund, Duisburg, Bielefeld) haben mir auf Anfrage ebenjene Informationen (Übersicht und Anordnungen) ebenfalls (ohne oder nur mit sehr wenigen Schwärzungen) zugänglich gemacht, auch wenn diese zuvor VS-eingestuft waren.

Einer Schwärzung schützenswerter personenbezogener Daten (nicht von Amtsträger:innen) stimme ich zu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Mai 2023
  • Frist
    20. Juni 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Euskirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Strategische Fahndungen gem. § 12a PolG NRW (Übersicht und letzte Anordnung) - Kreispolizeibehörde Euskirchen [#279082]
Datum
16. Mai 2023 22:54
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Euskirchen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte senden Sie mir Folgendes zu:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 1. Eine Übersicht sämtliche Anträge und Anordnungen zur Strategischen Fahndung nach § 12a PolG NRW, die seit 2018 gestellt bzw. angeordnet wurden. Die Übersicht sollte zumindest den Zeitraum und den Anlass der Anordnung erfasst. Sollten darüber hinaus noch weitere Informationen bei Ihnen vorliegen (bspw. Anzahl der kontrollierten Personen/Fahrzeuge, „Erfolge“ im Rahmen der Kontrollen, etc.) bitte ich Sie, mir diese ebenfalls zuzuschicken bzw. in der Übersicht aufzuführen.<< Antragsteller:in >> 2. Wurde jemals eine strategische Fahndung gem. § 12a Abs. 2 S. 1 PolG NRW beantragt, aber dann durch die Behördenleitung oder ihre Vertretung nicht angeordnet? Falls ja, bitte ich ebenfalls um eine Übersicht dieser Fälle sowie um Übersendung des Antrags und der Ablehnungsentscheidung und -begründung.<< Antragsteller:in >> 3. Das Dokument der letzten Anordnung gem. § 12a PolG NRW sowie, sofern das nicht bereits enthalten ist, den Antrag zu dieser Anordnung.<< Antragsteller:in >> 4. Hat in Ihrer Behörde jemals eine Evaluation etwaiger strategischen Fahndung(en) stattgefunden? Falls ja bitte ich um Zusendung des Evaluationsberichts/der Berichte.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie der Ansicht sein, dass Teile der angefragten Informationen geschwärzt werden müssen bitte ich Sie, diese Schwärzungen vorzunehmen und gleichzeitig substantiiert darzulegen, aus welchem Grund diese Informationen geschwärzt werden mussten.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Vorsorglich weise ich darauf hin, dass allein eine VS-Einstufung der Anordnung keinen Ausschlussgrund darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 – 7 C 21/08), sondern auch die materiellen Gründe für die Einstufung (immer noch) vorliegen müssen. Auch kann die Einstufung durch geeignete Schwärzungen entfallen, sodass mein Anspruch nach dem IFG dann gegeben ist. Verschiedene Polizeipräsidien (z.B. Bonn, Dortmund, Duisburg, Bielefeld) haben mir auf Anfrage ebenjene Informationen (Übersicht und Anordnungen) ebenfalls (ohne oder nur mit sehr wenigen Schwärzungen) zugänglich gemacht, auch wenn diese zuvor VS-eingestuft waren.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Einer Schwärzung schützenswerter personenbezogener Daten (nicht von Amtsträger:innen) stimme ich zu. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279082/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Euskirchen
Ihre Anfrage Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz Ihr Antrag auf Auskunft vom 16.05.2023 Sehr << Ant…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Euskirchen
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
19. Mai 2023 11:50
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
2,8 KB


Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz Ihr Antrag auf Auskunft vom 16.05.2023 Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage auf Auskunft vom 16.05.2023. Ihre Anfrage habe ich intern an die zuständige Direktion zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Die zuständigen Sachbearbeiter/innen prüfen Ihre Anfrage und werden mir alle erforderlichen Informationen bereitstellen. Nachdem mir alle Ihre Anfrage betreffenden Informationen vorliegen und ich Ihre Auskunft fertiggestellt habe, komme ich wieder unaufgefordert auf Sie zurück. Sollten bis dahin Rückfragen bestehen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Euskirchen
Ihre Antrag auf Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr << Antragsteller:in >> anbei über…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Euskirchen
Betreff
Ihre Antrag auf Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz NRW
Datum
7. Juni 2023 16:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer Anfrage vom 16.05.2023. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Antrag auf Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz NRW [#279082] Ihr Az.: 30.01.-02/23 Sehr << …
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Euskirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Antrag auf Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz NRW [#279082]
Datum
13. Juni 2023 00:45
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Euskirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: 30.01.-02/23 Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für die Auskunft und ausführliche Begründung und bitte Sie, meine Anfrage zu 4. auch noch zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279082/
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Euskirchen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Euskirchen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
13. Juni 2023 00:45
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Der Landrat als Kreispolizeibehörde Euskirchen
AW: Ihre Antrag auf Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz NRW [#279082] KPB Euskirchen Direktionsbüro 30.01…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Euskirchen
Betreff
AW: Ihre Antrag auf Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz NRW [#279082]
Datum
23. Juni 2023 09:33
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
2,8 KB


KPB Euskirchen Direktionsbüro 30.01. - 02/23 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bitte die aufgrund meines Urlaubs verspätete Rückmeldung sowie die versehentlich nicht beantwortete Frage zu entschuldigen. Hat in Ihrer Behörde jemals eine Evaluation etwaiger strategischen Fahndung(en) stattgefunden? Falls ja bitte ich um Zusendung des Evaluationsberichts/der Berichte Eine Evaluation der strategischen Fahndungen in Form von Evaluationsberichten hat in meiner Behörde nicht stattgefunden. In der Nachbereitung der Maßnahmen wird jedoch die Entwicklung der Fallzahlen in den Bereichen in denen die strategischen Fahndungen stattgefunden haben betrachtet. Diese Angaben dienen dann auch der Prüfung weiterer Maßnahmen und zur Begründung im Rahmen der Beantragung. Ich hoffe Ihre Frage hiermit beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Antrag auf Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz NRW [#279082] Ihr Az.: 30.01. - 02/23 Sehr <<…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Euskirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Antrag auf Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz NRW [#279082]
Datum
29. Juni 2023 15:39
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Euskirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: 30.01. - 02/23 Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen ganz herzlich für die ergänzte Auskunft! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279082/