Strategische Fahndungen gem. § 12a PolG NRW (Übersicht und letzte Anordnung) - Landkreise
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Eine Übersicht sämtliche Anträge und Anordnungen zur Strategischen Fahndung nach § 12a PolG NRW, die seit 2018 gestellt bzw. angeordnet wurden. Die Übersicht sollte zumindest den Zeitraum und den Anlass der Anordnung erfasst. Sollten darüber hinaus noch weitere Informationen bei Ihnen vorliegen (bspw. Anzahl der kontrollierten Personen/Fahrzeuge, „Erfolge“ im Rahmen der Kontrollen, etc.) bitte ich Sie, mir diese ebenfalls zuzuschicken bzw. in der Übersicht aufzuführen.
2. Wurde jemals eine strategische Fahndung gem. § 12a Abs. 2 S. 1 PolG NRW beantragt, aber dann durch die Behördenleitung oder ihre Vertretung nicht angeordnet? Falls ja, bitte ich ebenfalls um eine Übersicht dieser Fälle sowie um Übersendung des Antrags und der Ablehnungsentscheidung und -begründung.
3. Das Dokument der letzten Anordnung gem. § 12a PolG NRW sowie, sofern das nicht bereits enthalten ist, den Antrag zu dieser Anordnung.
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Teile der angefragten Informationen geschwärzt werden müssen bitte ich Sie, diese Schwärzungen vorzunehmen und gleichzeitig substantiiert darzulegen, aus welchem Grund diese Informationen geschwärzt werden mussten.
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass allein eine VS-Einstufung der Anordnung keinen Ausschlussgrund darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 – 7 C 21/08), sondern auch die materiellen Gründe für die Einstufung (immer noch) vorliegen müssen. Auch kann die Einstufung durch geeignete Schwärzungen entfallen, sodass mein Anspruch nach dem IFG dann gegeben ist. Verschiedene Polizeipräsidien (z.B. Bonn, Dortmund, Duisburg, Bielefeld) haben mir auf Anfrage ebenjene Informationen (Übersicht und Anordnungen) ebenfalls (ohne oder nur mit sehr wenigen Schwärzungen) zugänglich gemacht, auch wenn diese zuvor VS-eingestuft waren.
Einer Schwärzung schützenswerter personenbezogener Daten (nicht von Amtsträger:innen) stimme ich zu.
Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um eine einfache, kostenfreie Anfrage nach dem IFG handelt, deren Bearbeitungsdauer überschaubar sein sollte – auch, weil ich die genannten Polizeipräsidien mir diese Auskünfte ebenfalls kostenfrei erteilen konnten.
Sollte ich nach Ablauf von 3 Monaten keine Antwort von Ihnen erhalten haben werde ich unverzüglich Untätigkeitsklage gem. § 75 VwGO erheben.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) - andernfalls bitte ich Sie um Angabe des erforderlichen "wichtigen Grundes", wenn Sie nicht elektronisch antworten möchten.
Zuletzt bitte ich Sie um eine Eingangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühen!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum6. Mai 2023
-
10. Juni 2023
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Strategische Fahndungen gem. § 12a PolG NRW (Übersicht und letzte Anordnung) - Landkreise [#278158]
- Datum
- 6. Mai 2023 13:38
- An
- Kommunalverwaltung Höxter
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Strategische Fahndungen gem. § 12a PolG NRW (Übersicht und letzte Anordnung) - Landkreise [#278158]
- Datum
- 6. Mai 2023 14:32
- An
- Kommunalverwaltung Höxter
- Status
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- Der Landrat als Kreispolizeibehörde Höxter
- Betreff
- Anfrage nach IFG NRW
- Datum
- 24. Mai 2023 11:47
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: Anfrage nach IFG NRW [#278158]
- Datum
- 24. Mai 2023 22:08
- An
- Der Landrat als Kreispolizeibehörde Höxter
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- Der Landrat als Kreispolizeibehörde Höxter
- Betreff
- Ihre Anfrage zu § 12a PolG NRW an die Kreispolizeibehörde Höxter
- Datum
- 5. Juni 2023 08:07
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: Ihre Anfrage zu § 12a PolG NRW an die Kreispolizeibehörde Höxter [#278158]
- Datum
- 12. Juni 2023 23:52
- An
- Der Landrat als Kreispolizeibehörde Höxter
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- Von
- Der Landrat als Kreispolizeibehörde Höxter
- Betreff
- Ihre Nachfrage zur Anfrage nach IFG NRW zu § 12a PolG NRW
- Datum
- 14. Juni 2023 10:37
- Status
- Warte auf Antwort
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihre Nachfrage zur Anfrage nach IFG NRW zu § 12a PolG NRW [#278158]
- Datum
- 17. Juni 2023 18:19
- An
- Der Landrat als Kreispolizeibehörde Höxter
- Status
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- EILT! Klagefrist läuft! Vermittlung bei Anfrage „Strategische Fahndungen gem. § 12a PolG NRW (Übersicht und letzte Anordnung) - Landkreise“ [#278158]
- Datum
- 17. Juni 2023 18:25
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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- AW: EILT! Klagefrist läuft! Vermittlung bei Anfrage „Strategische Fahndungen gem. § 12a PolG NRW (Übersicht und letzte Anordnung) - Landkreise“ [#278158]
- Datum
- 26. Juni 2023 14:23
- Status
- Warte auf Antwort
Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
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- Der Landrat als Kreispolizeibehörde Höxter
- Betreff
- Anfrage § 12a PolG NRW
- Datum
- 3. Juli 2023 09:44
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Informationsfreiheit: Vermittlung bei dem Antrag auf Informationszugang vom 6.5.2023
- Datum
- 7. Juli 2023 11:03
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Der Landrat als Kreispolizeibehörde Höxter
- Betreff
- Ihre Nachfrage zur Anfrage nach IFG NRW zu § 12a PolG NRW [#278158]
- Datum
- 20. Juli 2023 08:40
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihre Nachfrage zur Anfrage nach IFG NRW zu § 12a PolG NRW [#278158]
- Datum
- 25. Juli 2023 01:21
- An
- Der Landrat als Kreispolizeibehörde Höxter
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- AW: Ihre Nachfrage zur Anfrage nach IFG NRW zu § 12a PolG NRW [#278158]
- Datum
- 25. Juli 2023 01:23
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- AW: Ihre Nachfrage zur Anfrage nach IFG NRW zu § 12a PolG NRW [#278158]
- Datum
- 25. Juli 2023 07:29
- Status
Empfangsbestätigung
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- AW: Ihre Nachfrage zur Anfrage nach IFG NRW zu § 12a PolG NRW [#278158]
- Datum
- 25. Juli 2023 14:34
- Status
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