Strategische Fahndungen gem. § 12a PolG NRW (Übersicht und letzte Anordnung) - LZPD
1. Eine Übersicht sämtliche Anträge und Anordnungen zur Strategischen Fahndung nach § 12a PolG NRW, die seit 2018 gestellt bzw. angeordnet wurden. Die Übersicht sollte zumindest den Zeitraum und den Anlass der Anordnung erfasst. Sollten darüber hinaus noch weitere Informationen bei Ihnen vorliegen (bspw. Anzahl der kontrollierten Personen/Fahrzeuge, „Erfolge“ im Rahmen der Kontrollen, etc.) bitte ich Sie, mir diese ebenfalls zuzuschicken bzw. in der Übersicht aufzuführen.
2. Wurde jemals eine strategische Fahndung gem. § 12a Abs. 2 S. 1 PolG NRW beantragt, aber dann durch die Behördenleitung oder ihre Vertretung nicht angeordnet? Falls ja, bitte ich ebenfalls um eine Übersicht dieser Fälle sowie um Übersendung des Antrags und der Ablehnungsentscheidung und -begründung.
3. Das Dokument der letzten Anordnung gem. § 12a PolG NRW sowie, sofern das nicht bereits enthalten ist, den Antrag zu dieser Anordnung.
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Teile der angefragten Informationen geschwärzt werden müssen bitte ich Sie, diese Schwärzungen vorzunehmen und gleichzeitig substantiiert darzulegen, aus welchem Grund diese Informationen geschwärzt werden mussten.
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass allein eine VS-Einstufung der Anordnung keinen Ausschlussgrund darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 – 7 C 21/08), sondern auch die materiellen Gründe für die Einstufung (immer noch) vorliegen müssen. Auch kann die Einstufung durch geeignete Schwärzungen entfallen, sodass mein Anspruch nach dem IFG dann gegeben ist. Verschiedene Polizeipräsidien (z.B. Bonn, Dortmund, Duisburg, Bielefeld) haben mir auf Anfrage ebenjene Informationen (Übersicht und Anordnungen) ebenfalls (ohne oder nur mit sehr wenigen Schwärzungen) zugänglich gemacht, auch wenn diese zuvor VS-eingestuft waren.
Einer Schwärzung schützenswerter personenbezogener Daten (nicht von Amtsträger:innen) stimme ich zu.
Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um eine einfache, kostenfreie Anfrage nach dem IFG handelt, deren Bearbeitungsdauer überschaubar sein sollte – auch, weil ich die genannten Polizeipräsidien mir diese Auskünfte ebenfalls kostenfrei erteilen konnten.
Sollte ich nach Ablauf von 3 Monaten keine Antwort von Ihnen erhalten haben werde ich unverzüglich Untätigkeitsklage gem. § 75 VwGO erheben.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) - andernfalls bitte ich Sie um Angabe des erforderlichen "wichtigen Grundes", wenn Sie nicht elektronisch antworten möchten.
Zuletzt bitte ich Sie um eine Eingangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühen!
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum6. Mai 2023
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10. Juni 2023
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- Strategische Fahndungen gem. § 12a PolG NRW (Übersicht und letzte Anordnung) - LZPD [#278186]
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- 6. Mai 2023 13:47
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- AW: Strategische Fahndungen gem. § 12a PolG NRW (Übersicht und letzte Anordnung) - LZPD [#278186]
- Datum
- 6. Mai 2023 14:56
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- AW: Strategische Fahndungen gem. § 12a PolG NRW (Übersicht und letzte Anordnung) - LZPD [#278186]
- Datum
- 13. Juni 2023 00:58
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- Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
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- AW: Strategische Fahndungen gem. § 12a PolG NRW (Übersicht und letzte Anordnung) - LZPD [#278186]
- Datum
- 17. August 2023 10:53
- Status
- Warte auf Antwort
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- AW: Strategische Fahndungen gem. § 12a PolG NRW (Übersicht und letzte Anordnung) - LZPD [#278186]
- Datum
- 21. August 2023 13:41
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- AW: Strategische Fahndungen gem. § 12a PolG NRW (Übersicht und letzte Anordnung) - LZPD [#278186]
- Datum
- 14. September 2023 12:13
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- Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
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- AW: Strategische Fahndungen gem. § 12a PolG NRW (Übersicht und letzte Anordnung) - LZPD [#278186]
- Datum
- 28. September 2023 18:05
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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