Strategische Kommunikation / Rumours about Germany

Anfrage an: Auswärtiges Amt

- Sämtliche Konzepte und Vermerke, die den Ausbau des Portals "Rumours about Germany" betreffen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Januar 2018
  • Frist
    20. Februar 2018
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sämtliche Konz…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Strategische Kommunikation / Rumours about Germany [#26203]
Datum
19. Januar 2018 11:13
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche Konzepte und Vermerke, die den Ausbau des Portals "Rumours about Germany" betreffen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Einga…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Strategische Kommunikation / Rumours about Germany, Vg. Nr.: 024-2018
Datum
22. Januar 2018 09:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Semsrott, anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Strategische Kommunikation / Rumours about Germany, Vg. Nr.: 024-2018
Datum
16. Februar 2018 16:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrt<< Anrede >> vorab per Mail schon einmal mein Widerspruch gegen die Schwärzungen. Er wird S…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG: Strategische Kommunikation / Rumours about Germany, Vg. Nr.: 024-2018 [#26203]
Datum
18. Februar 2018 00:50
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vorab per Mail schon einmal mein Widerspruch gegen die Schwärzungen. Er wird Sie in der kommenden Woche per Post erreichen: Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid mit dem Zeichen 505-511.E-IFG 024-2018 vom 16.02.2018 lege ich Widerspruch ein. Die Schwärzungen sind offensichtlich nicht gerechtfertigt. zu 1.1 und 1.3) Die alleinige Bekanntgabe des Titels eines Dokuments ist freilich nicht dazu geeignet, den Meinungsaustausch von Behörden zu stören. Ob dies auf den Inhalt desselben zutrifft, mag dahingestellt sein. Der Titel ist in jedem Fall herauszugeben. zu 1.2) Dass alleine die bloße Tatsache der Kooperation von NGOs und Unternehmen mit dem Auswärtigen Amt Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse darstellen sollen, entbehrt jeder Grundlage. Betriebsgeheimnisse bezeichnen technisches Wissen im weitesten Sinne, Geschäftsgeheimnisse betreffen vornehmlich kaufmännisches Wissen. Die Namen von NGOs und Unternehmen gehören in keine der beiden Kategorien. Darüber genügt die Antwort des AA nicht den Anforderungen an eine (teilweise) Ablehnung einer IFG-Anfrage. Es obliegt der Behörde, Ausschlussgründe einzelfallbezogen, hinreichend substantiiert und konkret darzulegen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Oktober 2010, Az.: 12 B 6.10, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 3. November 2011, DVBl. 2012, 176; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 6. April 2011, NVwZ 2011, 880). Dies ist hier offensichtlich nicht der Fall. Der pauschale Verweis auf ein Gerichtsurteil ist, wie Sie sicherlich wissen, nicht ausreichend. Ich bitte zügig um Zugang zu den von mir angefragten Informationen. Andernfalls werde ich meinen Anspruch gerichtlich durchsetzen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 26203 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Eingangsbestätigung [Widerspruch eingegangen]
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
22. Februar 2018
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
657,2 KB
[Widerspruch eingegangen]

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Auswärtiges Amt
Widerspruchsbescheid Sehr geehrter Herr Semsrott, 1. Ihrem Widerspruch vom 17.02.2018 (hier eingegangen am 22.02.…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid
Datum
26. April 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, 1. Ihrem Widerspruch vom 17.02.2018 (hier eingegangen am 22.02.2018) gegen den Bescheid des Auswärtigen Amtes vom 16.02.2018, Gz.: 505-511.E-IFG 024-2018, wird stattgegeben. 2. Eine Widerspruchgebühr wird nicht erhoben. I. Begründung: Ihr Widerspruch ist zulässig und begründet. Das Auswärtige Amt hat die Sach- und Rechtslage noch einmal eingehend überprüft. Hierbei wurde festgestellt, dass der von Ihnen in Ihrem Widerspruch begehrte umfassende Zugang zu den angefragten Informationen mittlerweile gewährt werden kann. II. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Widerspruchsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Berlin erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen