Streckenabschnitte im und außerhalb des Eisenbahnverkehrs

eine Auflistung sämtlicher der von der AVG befahrenen Streckenabschnitte die Teil des Eisenbahnverkehrs sind und solche, die außerhalb des Eisenbahnverkehrs liegen

Hintergrund ist, dass keine Fahrgastrechte nach EVO oder EU Richtlinie 2021/782 auf der Strecke Dürrenbüchig << Antragsteller:in >>> Karlsruhe Albtalbahnhof gelten sollen, weil nicht die gesamte Strecke Teil des Eisenbahnverkehrs wäre. Der strittige Abschnitt mit Ausfall in Dürrenbüchig dürfte jedoch eindeutig dem Eisenbahnverkehr zuzuordnen sein. Es mag zwar sein, dass Halte nach Durlach Hubstraße in Richtung Karlsruhe dem Stadtbahnverkehr zuzordnen sind, spätestens ab dem Halt in Grötzingen Bahnhof dürfte die Strecke jedoch bis Heilbronn Hbf dem Eisenbahnverkehr zuzuordnen sein.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Dezember 2023
  • Frist
    23. Januar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Auflistung sämtlicher der von…
An Albtal-Verkehrs-Gesellschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Streckenabschnitte im und außerhalb des Eisenbahnverkehrs [#295278]
Datum
20. Dezember 2023 12:26
An
Albtal-Verkehrs-Gesellschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Auflistung sämtlicher der von der AVG befahrenen Streckenabschnitte die Teil des Eisenbahnverkehrs sind und solche, die außerhalb des Eisenbahnverkehrs liegen Hintergrund ist, dass keine Fahrgastrechte nach EVO oder EU Richtlinie 2021/782 auf der Strecke Dürrenbüchig << Antragsteller:in >>> Karlsruhe Albtalbahnhof gelten sollen, weil nicht die gesamte Strecke Teil des Eisenbahnverkehrs wäre. Der strittige Abschnitt mit Ausfall in Dürrenbüchig dürfte jedoch eindeutig dem Eisenbahnverkehr zuzuordnen sein. Es mag zwar sein, dass Halte nach Durlach Hubstraße in Richtung Karlsruhe dem Stadtbahnverkehr zuzordnen sind, spätestens ab dem Halt in Grötzingen Bahnhof dürfte die Strecke jedoch bis Heilbronn Hbf dem Eisenbahnverkehr zuzuordnen sein.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 295278 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295278/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Streckenabschnitte im und außerhalb des Eisenbahnverkehrs“ vom 20.…
An Albtal-Verkehrs-Gesellschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Streckenabschnitte im und außerhalb des Eisenbahnverkehrs [#295278]
Datum
23. Januar 2024 11:35
An
Albtal-Verkehrs-Gesellschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Streckenabschnitte im und außerhalb des Eisenbahnverkehrs“ vom 20.12.2023 (#295278) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >>--<< Antragsteller:in >>--<< Antragsteller:in >>- Weitergeleitete Nachricht << Antragsteller:in >>--<< Antragsteller:in >>--<< Antragsteller:in >>- > Betreff: Streckenabschnitte im und außerhalb des Eisenbahnverkehrs [#295278] > Datum: 20. Dezember 2023, 11:26 > Von: "<< Adresse entfernt >>" <<Name und E-Mail-Adresse>> > An: "Albtal-Verkehrs-Gesellschaft" <<Name und E-Mail-Adresse>> > > Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG > > Guten Tag, > > bitte senden Sie mir Folgendes zu: > > eine Auflistung sämtlicher der von der AVG befahrenen Streckenabschnitte die Teil des Eisenbahnverkehrs sind und solche, die außerhalb des Eisenbahnverkehrs liegen > > Hintergrund ist, dass keine Fahrgastrechte nach EVO oder EU Richtlinie 2021/782 auf der Strecke Dürrenbüchig << Antragsteller:in >>> Karlsruhe Albtalbahnhof gelten sollen, weil nicht die gesamte Strecke Teil des Eisenbahnverkehrs wäre. Der strittige Abschnitt mit Ausfall in Dürrenbüchig dürfte jedoch eindeutig dem Eisenbahnverkehr zuzuordnen sein. Es mag zwar sein, dass Halte nach Durlach Hubstraße in Richtung Karlsruhe dem Stadtbahnverkehr zuzordnen sind, spätestens ab dem Halt in Grötzingen Bahnhof dürfte die Strecke jedoch bis Heilbronn Hbf dem Eisenbahnverkehr zuzuordnen sein. > > Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. > > Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. > > Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. > > Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. > > Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! > > Mit freundlichen Grüßen > > << Adresse entfernt >> > > > > > Anfragenr: 295278 > Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> > > Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: > https://fragdenstaat.de/a/295278/ > > Postanschrift > << Adresse entfernt >> > << Adresse entfernt >> > << Adresse entfernt >> > << Adresse entfernt >> > > << Antragsteller:in >>- > Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. > Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: > https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/ > Anfragenr: 295278 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295278/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

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Albtal-Verkehrs-Gesellschaft
Sehr << Antragsteller:in >> Die Strecke zwischen Karlsruhe Albtalbahnhof und Heilbronn Hbf Vorplatz h…
Von
Albtal-Verkehrs-Gesellschaft
Betreff
WG: [EXTERN] AW: Streckenabschnitte im und außerhalb des Eisenbahnverkehrs [#295278]
Datum
24. Januar 2024 14:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Die Strecke zwischen Karlsruhe Albtalbahnhof und Heilbronn Hbf Vorplatz hat unterschiedliche Betriebsverfahren. Vom Albtalbahnhof bis Grötzingen Bf (Gleis 1 und 2) wird nach BOStrab betrieben. Von Grötzingen Bf bis Heilbronn Hbf Vorplatz wir nach Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) betrieben. Ab Heilbronn Hbf Vorplatz ist wieder die BOStrab das geltende Verfahren. Mit freundlichen Grüßen