Sehr [geschwärzt],
vielen Dank für Ihre Mitteilung, mit der Sie sich zu dem Verkehrsversuch 2022 im Feldberggebiet informieren wollen.
Gemäß § 81 Absatz 1 Nr. 7 HDSIG gelten die Vorschriften für den Bereich des Informationszugangs für Landkreise nur dann, sofern durch den Landkreis die Anwendung der Vorschriften ausdrücklich per Satzung bestimmt wurde. Eine solche Satzung wurde vom Hochtaunuskreis nicht erlassen. Insofern ist hier der Anwendungsbereich für den Informationszugang nach dem HDSIG nicht eröffnet. Eine Auskunft müsste demnach nach §§ 80 ff. HDSIG nicht erteilt werden.
Ich möchte Ihnen dennoch die Auskunft im Rahmen des Bürgerinteresses erteilen, muss jedoch darauf achten, dass keine personenbezogenen Daten Dritter weitergegeben werden.
Im Rahmen der Abwägung sind alle Belange geprüft worden und in die Ermessensabwägung eingeflossen. Gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StVO ist die Straßenverkehrsbehörde befugt, zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens sowie zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen, den Verkehr zu beschränken oder zu verbieten.
Anbei übersende ich Ihnen die verkehrsrechtliche Anordnung für den "Verkehrsversuch der Teilsperrung für Motorradverkehr im Feldberggebiet" in 2022.
Das Gebiet liegt vollständig im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Hochtaunus. Träger der Straßenbaulast ist Hessen Mobil (ehem. Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung) mit den Straßenmeistereien in Usingen und Hofheim. Gemarkungsübergreifend ist die Straßenverkehrsbehörde des Hochtaunuskreises zuständig für die verkehrsbehördlichen Belange der Stadt Oberursel, Stadt Kronberg, Stadt Königstein, Gemeinde Glashütten und Gemeinde Schmitten.
Die schon lange bekannte Hauptproblematik liegt vornehmlich in den Unfallzahlen, den empfundenen Geschwindigkeitsüberschreitungen verbunden mit Verkehrsgefährdungen, sowie den Lärmemissionen und steht deshalb im ständigen Fokus zur Prüfung von rechtlichen Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation.
Im Rahmen des "Verkehrsversuchs" soll darüber hinaus versucht werden, die Wirksamkeit einer Streckensperrung für die Feldbergregion und möglicher Auswirkungen auf den Ausweichrouten zu ermitteln. Diese verkehrsrechtliche Maßnahme stellt einen atypischen "Verkehrsversuch" dar.
Wie Sie meiner verkehrsrechtlichen Anordnung entnehmen können waren verschiedene Motorradverbände als Interessenverbände der Motorradfahrer*rinnen in den Prozess der Anhörung und der anschließenden verkehrsrechtlichen Anordnung eingebunden. Von einem Klageverfahren gegen unsere rechtssichere Anordnung und der damit evtl. verbundenen negativen Auswirkung wurde deshalb von den Motorradverbänden Abstand genommen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Verkehrsbehörde des Hochtaunuskreises
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Hochtaunuskreis - Der Kreisausschuss
Ordnungs-, Strassenangelegenheiten
und Verwaltungsservice
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe
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