Streichung der Rückauflassungsvormerkung für das Spielplatzgrundstück – zwischen Wolfshagener Str. und Ossietzkystr. ) Flurstück 91 und teilweise 418 (Gemarkung Pankow) aus dem Grundbuch

Bitte übermitteln Sie aus dem Verwaltungsvorgang bzw. den Verwaltungsvorgängen, die Bezüge
zur Rückauflassungsvormerkung für das Spielplatzgrundstück – zwischen Wolfshagener Str./ Ossietzkystr. Kavalierstr. Flurstück 91 und teilweise 418 (Gemarkung Pankow) in 13187 Berlin Pankow haben:
sämtliche Aktenvermerke, Notizen, Einträge, Auszüge, sonstige Aktenbestandteile, in denen Kontakte oder Kontaktaufnahmeversuche (jeweils schriftlich, mündlich - auch telefonisch - oder persönlich) zwischen Vertreter*innen des Bezirksamtes Pankow und der Gesobau AG, sowie der Senatsverwaltung Finanzen und der Senatsverwaltung Stadtentwicklung/ Wohnen ersichtlich werden,
a) aus den Jahren 1994 – 1996 zur Eintragung der Rückauflassungsvormerkung für das Grundstück: Spielplatz zwischen Wolfshagener Straße, Ossietzky Str. Flurstück 91 und teilweise 418 (Gemarkung Pankow) in 13187 Berlin
b) aus den Jahren 2016 – 2022 (bis) zur Streichung der Rückauflassungsvormerkung des o.g. Grundstückes
Es wird um elektronische/digitale Übermittlung gebeten. Auszugsweise Ablichtungen, die erkennen lassen, wann eine Kontaktaufnahme oder ein Kontaktaufnahmeversuch jeweils erfolgte, wen diese(r) adressierte und von wem diese(r) ausging, reichen aus.
Eine darüber hinausgehende Information, an welchen Tagen es vor dem Hintergrund der Streichung der Rückauflassung entsprechende Kontakte oder Kontaktaufnahmeversuche gab (differenziert nach Käufer und Verkäufer) und von wem die Kontaktaufnahme(-versuche) jeweils ausgingen, wird - soweit umsetzbar - ebenfalls erbeten.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Februar 2023
  • Frist
    11. März 2023
  • Ein:e Follower:in
Peter Kahn
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte …
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
Peter Kahn
Betreff
Streichung der Rückauflassungsvormerkung für das Spielplatzgrundstück – zwischen Wolfshagener Str. und Ossietzkystr. ) Flurstück 91 und teilweise 418 (Gemarkung Pankow) aus dem Grundbuch [#269812]
Datum
8. Februar 2023 23:40
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte übermitteln Sie aus dem Verwaltungsvorgang bzw. den Verwaltungsvorgängen, die Bezüge zur Rückauflassungsvormerkung für das Spielplatzgrundstück – zwischen Wolfshagener Str./ Ossietzkystr. Kavalierstr. Flurstück 91 und teilweise 418 (Gemarkung Pankow) in 13187 Berlin Pankow haben: sämtliche Aktenvermerke, Notizen, Einträge, Auszüge, sonstige Aktenbestandteile, in denen Kontakte oder Kontaktaufnahmeversuche (jeweils schriftlich, mündlich - auch telefonisch - oder persönlich) zwischen Vertreter*innen des Bezirksamtes Pankow und der Gesobau AG, sowie der Senatsverwaltung Finanzen und der Senatsverwaltung Stadtentwicklung/ Wohnen ersichtlich werden, a) aus den Jahren 1994 – 1996 zur Eintragung der Rückauflassungsvormerkung für das Grundstück: Spielplatz zwischen Wolfshagener Straße, Ossietzky Str. Flurstück 91 und teilweise 418 (Gemarkung Pankow) in 13187 Berlin b) aus den Jahren 2016 – 2022 (bis) zur Streichung der Rückauflassungsvormerkung des o.g. Grundstückes Es wird um elektronische/digitale Übermittlung gebeten. Auszugsweise Ablichtungen, die erkennen lassen, wann eine Kontaktaufnahme oder ein Kontaktaufnahmeversuch jeweils erfolgte, wen diese(r) adressierte und von wem diese(r) ausging, reichen aus. Eine darüber hinausgehende Information, an welchen Tagen es vor dem Hintergrund der Streichung der Rückauflassung entsprechende Kontakte oder Kontaktaufnahmeversuche gab (differenziert nach Käufer und Verkäufer) und von wem die Kontaktaufnahme(-versuche) jeweils ausgingen, wird - soweit umsetzbar - ebenfalls erbeten.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Kahn Anfragenr: 269812 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269812/ Postanschrift Peter Kahn << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peter Kahn

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!