Streit über die Integrierte Leitstelle Bodensee-Oberschwaben und deren Standorte

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Guten Tag << Antragsteller:in >>

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Alle verfügbaren Unterlagen/Dokumente zum Streit über die Integrierte Leitstelle Bodensee-Oberschwaben und deren Standorte zwischen dem DRK Rettungsdienst Bodensee-Oberschwaben gGmbH und den beteiligten Landkreisen Ravensburg, Sigmaringen und dem Bodenseekreis.

Zudem möchte ich anfragen, ob es eine Beschwerde gegen den Kreistagsbeschluss vom 26.07.2022 (zum Beschluss siehe https://www.bodenseekreis.de/aktuelles/artikel/2022/07/bodenseekreis-braucht-vollwertige-und-rund-um-die-uhr-einsatzfaehige-rettungs-und-feuerwehrleitstelle/) gab. Ich nehme an, dass sie als Aufsichtsbehörde hierfür zuständig sind.

Personenbezogene Daten (u. a. Namen, Unterschriften, Adressen) können geschwärzt werden, solange die Funktion der Person bzw. Organisationszugehörigkeit erkennbar bleibt.
Meine Anfrage bezieht sich nicht auf einsatztaktische Konzepte.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Mit einer Weiterleitung meiner Anfrage bzw. meiner personenbezogenen Daten innerhalb Regierungspräsidiums Tübingen bin ich einverstanden; mit einer Weiterleitung außerhalb des Regierungspräsidiums bin ich nicht einverstanden. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühen!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Februar 2023
  • Frist
    10. März 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: A…
An Regierungspräsidium Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Streit über die Integrierte Leitstelle Bodensee-Oberschwaben und deren Standorte [#269764]
Datum
8. Februar 2023 15:12
An
Regierungspräsidium Tübingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle verfügbaren Unterlagen/Dokumente zum Streit über die Integrierte Leitstelle Bodensee-Oberschwaben und deren Standorte zwischen dem DRK Rettungsdienst Bodensee-Oberschwaben gGmbH und den beteiligten Landkreisen Ravensburg, Sigmaringen und dem Bodenseekreis. Zudem möchte ich anfragen, ob es eine Beschwerde gegen den Kreistagsbeschluss vom 26.07.2022 (zum Beschluss siehe https://www.bodenseekreis.de/aktuelles/artikel/2022/07/bodenseekreis-braucht-vollwertige-und-rund-um-die-uhr-einsatzfaehige-rettungs-und-feuerwehrleitstelle/) gab. Ich nehme an, dass sie als Aufsichtsbehörde hierfür zuständig sind. Personenbezogene Daten (u. a. Namen, Unterschriften, Adressen) können geschwärzt werden, solange die Funktion der Person bzw. Organisationszugehörigkeit erkennbar bleibt. Meine Anfrage bezieht sich nicht auf einsatztaktische Konzepte. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Mit einer Weiterleitung meiner Anfrage bzw. meiner personenbezogenen Daten innerhalb Regierungspräsidiums Tübingen bin ich einverstanden; mit einer Weiterleitung außerhalb des Regierungspräsidiums bin ich nicht einverstanden. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269764 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269764/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Streit über di…
An Regierungspräsidium Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Streit über die Integrierte Leitstelle Bodensee-Oberschwaben und deren Standorte [#269764]
Datum
14. März 2023 22:11
An
Regierungspräsidium Tübingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Streit über die Integrierte Leitstelle Bodensee-Oberschwaben und deren Standorte“ vom 08.02.2023 (#269764) möchte ich mich nach dem aktuellen Stand erkundigen. Bitte informieren Sie mich bitte baldmöglichst über den Stand meiner Anfrage. Für eine Eingangsbestätigung, die Beantwortung meiner Anfrage und Ihre Mühen bedanke ich mich. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Regierungspräsidium Tübingen
Ihre Nachfrage iS Integrierte Leitstelle Bodensee-Oberschwaben und deren Standorte [#269764] Sehr [geschwärzt], v…
Von
Regierungspräsidium Tübingen
Betreff
Ihre Nachfrage iS Integrierte Leitstelle Bodensee-Oberschwaben und deren Standorte [#269764]
Datum
22. März 2023 13:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ihre Anfrage ist bei uns in Arbeit. Ich komme im Lauf der nächsten Woche auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] Postanschrift: Konrad-Adenauer-Str. 20 72072 Tübingen Telefon: +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] Telefax: +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]> Internet: [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]<[geschwärzt]>, [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt])<[geschwärzt]> +++ [geschwärzt], [geschwärzt] +++
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachfrage iS Integrierte Leitstelle Bodensee-Oberschwaben und deren Standorte [#269764] [geschwärzt], zu…
An Regierungspräsidium Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachfrage iS Integrierte Leitstelle Bodensee-Oberschwaben und deren Standorte [#269764]
Datum
25. März 2023 18:36
An
Regierungspräsidium Tübingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
[geschwärzt], zunächst vielen Dank für Ihre Mail und die damit verbundene Eingangsbestätigung. Gerne möchte ich meine Anfrage noch ergänzen. 1) Ausweislich eines Artikels des Südkuriers vom 31.07.2022 (https://www.suedkurier.de/region/bodenseekreis/bodenseekreis/landrat-kritisiert-rettungsleitstelle-deutlich;art410936,11231725) kam es bei 18 Einsätzen im ersten Halbjahr 2022 zu Fehlern; so wörtlich im Artikel: "[geschwärzt] spricht von 18 Einsätzen nach einem Notruf im ersten Halbjahr dieses Jahres, 'wo es gehakt hat'“. Wenn Sie im Zuge der Beantwortung die 18 Fälle benennen könnten, würde ich mich freuen. 2) Welche Informationen zur Rechtslage liegen beim Regierungspräsidium vor? Ist es rechtlich möglich, dass der Landkreis eine eigene Feuerwehrleitstelle betreibt, die nur teils mit der Integrierten Leitstelle verknüpft ist? Siehe hierzu Beschlussvorlage des Kreistages https://fragdenstaat.de/anfrage/streit-ueber-die-integrierte-leitstelle-bodensee-oberschwaben-und-deren-standorte/770829/anhang/20220720sitzungsvorlagekreistagbsk_geschwaerzt.pdf, Nummer 2 auf Seite 1. [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Anfragenr: 269764 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachfrage iS Integrierte Leitstelle Bodensee-Oberschwaben und deren Standorte [#269764] Sehr << Anr…
An Regierungspräsidium Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachfrage iS Integrierte Leitstelle Bodensee-Oberschwaben und deren Standorte [#269764]
Datum
6. Mai 2023 15:40
An
Regierungspräsidium Tübingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bezugnehmend auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Streit über die Integrierte Leitstelle Bodensee-Oberschwaben und deren Standorte“ melde ich mich bei Ihnen. Am 22.03.2023 haben Sie angekündigt, im Laufe der Woche nochmals auf mich zuzukommen. Leider habe ich bislang seitdem keine Information mehr von Ihnen erhalten. Die Frist zur Beantwortung der Anfrage vom 08.02.2023 wurde mittlerweile um 58 Tage überschritten. Über eine zeitnahe Rückmeldung zum aktuellen Sachstand bitte ich höflichst. Besten Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269764 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269764/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachfrage iS Integrierte Leitstelle Bodensee-Oberschwaben und deren Standorte [#269764] Guten Tag, <&l…
An Regierungspräsidium Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachfrage iS Integrierte Leitstelle Bodensee-Oberschwaben und deren Standorte [#269764]
Datum
24. Mai 2023 18:37
An
Regierungspräsidium Tübingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, << Antragsteller:in >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Streit über die Integrierte Leitstelle Bodensee-Oberschwaben und deren Standorte“ vom 08.02.2023 (#269764) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet (lt. fragdenstaat ist die Frist mittlerweile um 76 Tage überschritten). Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Regierungspräsidium Tübingen
Ihr Antrag iS Integrierte Leitstelle Bodensee-Oberschwaben und deren Standorte [#269764] Sehr [geschwärzt], unte…
Von
Regierungspräsidium Tübingen
Betreff
Ihr Antrag iS Integrierte Leitstelle Bodensee-Oberschwaben und deren Standorte [#269764]
Datum
30. Mai 2023 09:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], unter Bezugnahme auf meine Nachricht vom 22.03.2023 sage ich gerne noch einmal vielen Dank für Ihren „Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG“ vom 09.02.2023, mit dem Sie Ø darum gebeten haben, Ihnen „alle verfügbaren Unterlagen/Dokumente zum Streit über die Integrierte Leitstelle Bodensee-Oberschwaben und deren Standorte zwischen dem DRK Rettungsdienst Bodensee-Oberschwaben gGmbH und den beteiligten Landkreisen Ravensburg, Sigmaringen und dem Bodenseekreis“ zuzusenden, und Ø sich erkundigen, ob dem Regierungspräsidium Tübingen eine Beschwerde gegen den Kreistagsbeschluss vom 26.07.2022 vorliegt. In der Folge haben Sie diesen Antrag mit Mail vom 25.03.2023 ergänzt um Ø die Bitte, die etwaigen 18 Fälle zu benennen, bei denen es einem Bericht des Südkuriers vom 31.07.2022 zufolge aus Sicht von Herrn Landrat [geschwärzt] „gehakt“ habe, und Ø die Frage, welche Informationen zur Rechtslage dem Regierungspräsidium vorliegen und „ob es rechtlich möglich ist, dass der Landkreis eine eigene Feuerwehrleitstelle betreibt, die nur teils mit der Integrierten Leitstelle verknüpft ist“. Meine Nachricht an Sie über das Ergebnis der Prüfung Ihres Antrags und über die Klärung Ihrer Fragen hat sich leider verzögert. Die lange Zeitspanne zwischen dem Eingang Ihres Ende März ergänzten Antrags und meiner Antwort ist bedauerlich. Ich bitte Sie, dies zu entschuldigen. Ich kann Ihnen auf Ihren Antrag Folgendes mitteilen: 1. Eine Abfrage bei dem im Regierungspräsidium Tübingen für die Kommunalaufsicht zuständigen Referat 14 – Kommunales, Stiftungen und Sparkassenwesen – hat ergeben, dass eine Beschwerde gegen den von Ihnen genannten Kreistagsbeschluss vom 26.07.2022 dort nicht bekannt ist. Gleiches gilt für mein Referat. 2. Aus aufsichtlicher Sicht des Regierungspräsidiums Tübingen spricht auch bei einem gemeinsamen Rettungsdienstbereich wie dem, der aus den drei Landkreisen Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen gebildet wird, nichts für oder gegen eine bestimmte Struktur der Integrierten Leitstelle. Vielmehr muss sich jedwede Standort-Struktur daran messen lassen, dass die Integrierte Leitstelle ihren Aufgaben in den Bereichen Feuerwehr / Katastrophenschutz („roter Bereich“) wie auch im Rettungsdienst („weißer Bereich“) bruchlos und ohne nennenswerte Zeitverzögerung gerecht wird. Solange Letzteres gewährleistet ist, ist die Standort-Struktur unter dem Blickwinkel „Rettungsdienst“ aus fachaufsichtlicher Sicht nicht zu beanstanden, unabhängig davon, ob die Integrierte Leitstelle einen Standort hat oder mehrere. Gleiches gilt für den „roten Anteil“ der Integrierten Leitstelle: Das Feuerwehrgesetz ermöglicht explizit, dass die Landkreise „mit Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, anderen Landkreisen oder dem Träger einer Rettungsleitstelle vereinbaren, dass diese die Aufgaben nach Satz 1 [Schaffung und Betrieb von Leitstellen] für den Landkreis erledigen. Mehrere Landkreise und Stadtkreise können gemeinsam eine Leitstelle im Sinne von Satz 2 [Bereichsübergreifende Integrierte Leitstellen] betreiben.“ 3. Dem Regierungspräsidium Tübingen liegt eine amtliche Information im Sinne des § 3 Nr. 3 Landesinformationsfreiheitsgesetz zu dem von Ihnen angesprochenen Thema wie folgt vor: ein Schreiben von Herrn Landrat [geschwärzt] vom 07. Oktober 2022 an Herrn Regierungspräsident [geschwärzt] und dessen Antwort mit Schreiben vom 16. November 2022. In besagtem Schreiben schildert Herr Landrat [geschwärzt] sein Anliegen der Trennung des Rettungsdienstbereichs Bodensee-Oberschwaben und bittet das Regierungspräsidium Tübingen, dies befürwortend dem Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen vorzulegen. Dieses Schreiben von Herrn Landrat [geschwärzt] ist als Anlage beigefügt. Die o.g. Antwort von Herrn Regierungspräsident [geschwärzt] an Herrn Landrat [geschwärzt] lautete wie folgt: „Sehr geehrter Herr Landrat, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 7. Oktober 2022, mit welchem Sie Ihr Anliegen der Trennung des Rettungsdienstbereichs Bodensee-Oberschwaben schildern und das Regierungspräsidium Tübingen bitten, dies befürwortend dem Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen vorzulegen. Ich möchte Sie gerne darauf hinweisen, dass für das Ausscheiden aus einem kreisübergreifenden Rettungsdienstbereich und für die Einrichtung eines eigenständigen Rettungsdienstbereichs einige Hürden zu überwinden sind. Die Beratung der wesentlichen Angelegenheiten des Rettungsdienstes obliegt dem Landesausschuss für den Rettungsdienst (LARD). Er legt auf Landesebene allgemeine Grundsätze und einheitliche Standards sowie Maßstäbe für eine fachgerechte, leistungsfähige und wirtschaftliche Durchführung des Rettungsdienstes fest. Die Abtrennung des Bodenseekreises vom derzeitigen Rettungsdienstbereich Bodensee-Oberschwaben (Landkreis Bodenseekreis, Landkreis Ravensburg und Landkreis Sigmaringen) bedarf eines Beschlusses des LARD. Ergänzend müsste eine Änderung der Anlage zu § 28 des novellierten Rettungsdienstplans erfolgen. Zunächst wird es aber darauf ankommen, die zukünftige Struktur einschließlich künftiger Integrierter Leitstelle aus Sicht des Bodenseekreises konzeptionell auszugestalten. Hier sind nach Ihrem Schreiben noch einige Fragen offen, auch was die Akteure betrifft, mit denen gemeinsam der Bodenseekreis eine etwaige künftige „Integrierte Leitstelle Bodensee“ betreiben will. Wenn diese noch erforderlichen Überlegungen des Bodenseekreises abgeschlossen sind, wird es für den Bodenseekreis in einem nächsten Schritt zielführend sein, die Gestaltung eines etwaigen künftigen Rettungsdienstbereichs Bodenseekreis insbesondere mit den Kostenträgern und allen Leistungsträgern im Landkreis Bodenseekreis sowie dem Landesverband Baden-Württemberg des DRK auszuloten, dem der Betrieb der Leitstellen mit Rahmenvereinbarung vom 22.04.1976 übertragen wurde. Unabhängig davon will ich aus Sicht des Regierungspräsidiums Tübingen darauf hinweisen, dass sich jedwede Standortstruktur im Ergebnis daran messen lassen muss, dass die Integrierte Leitstelle ihren Aufgaben in den Bereichen Feuerwehr / Katastrophenschutz wie auch im Rettungsdienst bruchlos und ohne nennenswerte Zeitverzögerung gerecht wird. Ich hoffe, mit diesen Ausführungen etwas Klarheit in die Angelegenheit gebracht zu haben, und bitte um Verständnis, dass wir beim derzeitigen Sachstand davon absehen, Ihr Anliegen an das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen weiterzuleiten. Für Rückfragen stehen der Leiter unseres Referats 16 – Polizeirecht, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Rettungsdienst –, Herr Dr. [geschwärzt] (E-Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]>), ebenso wie Herr Regierungsvizepräsident Dr. [geschwärzt] selbstverständlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] 4. Informationen zu den von Ihnen angesprochenen 18 Fällen, bei denen es einem Bericht des Südkuriers vom 31.07.2022 zufolge aus Sicht von Herrn Landrat [geschwärzt] „gehakt“ habe, sind beim Regierungspräsidium Tübingen nicht vorhanden. Eine Pflicht einer Behörde, bei ihr nicht vorhandene Informationen zu beschaffen, besteht nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz grundsätzlich nicht. 5. Das Regierungspräsidium Tübingen ist kein Akteur bei der Formulierung einer Trägerschaftsvereinbarung der drei Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen mit der DRK-gGmbH. Die Trägerschaftsvereinbarung liegt im rein bilateralen Verhältnis zwischen den Landkreisen und der DRK-gGmbH. Hier kommt es letztlich auf den Willen der drei Hausspitzen sowie den der DRK-gGmbH an. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung, urlaubsbedingt allerdings erst nach dem [geschwärzt] Während meiner Abwesenheit nutzen Sie bitte die folgende Mailadresse: [geschwärzt]<[geschwärzt]>. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen aus Tübingen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN REFERAT 16 – Polizeirecht, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Rettungsdienst Postanschrift: Konrad-Adenauer-Str. 20 72072 Tübingen Telefon: +49 (0) 7071 757- [geschwärzt] Telefax: +49 (0) 7071 757- [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]> Internet: http://www.rp-tuebingen.de Informationen zum Schutz personenbezogener Daten, die die Regierungspräsidien verarbeiten, finden Sie gesammelt auf unserer Internetseite Datenschutzerklärungen, darunter im Einzelnen [geschwärzt] A-01: Datenschutzerklärung zur Verwaltungstätigkeit der Regierungspräsidien (pdf, 511 KB) +++ Bitte prüfen Sie der Umwelt zuliebe, ob der Ausdruck dieser E-Mail erforderlich ist +++ [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt];[geschwärzt],[geschwärzt]) [geschwärzt]; [geschwärzt] "[geschwärzt], '[geschwärzt]'[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt]? 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