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Streitverfahren mit dem BMI über die Notwendigkeit persönlicher Daten

Alle Unterlagen im Zusammenhang mit dem Verfahren vor dem VG Köln in der Sache der Datenschutzanweisung bzw. Verwarnung gegenüber dem BMI
schließlich der Unterlagen zur Sprungrevision beim BVG (bzw. Revision beim OVG Münster)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Februar 2022
  • Frist
    9. März 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlagen i…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Streitverfahren mit dem BMI über die Notwendigkeit persönlicher Daten [#240053]
Datum
5. Februar 2022 09:27
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen im Zusammenhang mit dem Verfahren vor dem VG Köln in der Sache der Datenschutzanweisung bzw. Verwarnung gegenüber dem BMI schließlich der Unterlagen zur Sprungrevision beim BVG (bzw. Revision beim OVG Münster)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240053 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240053/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier Gerichtsverfahren gegen BMI betreffend die Notwendigkeit persönlicher Date…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier Gerichtsverfahren gegen BMI betreffend die Notwendigkeit persönlicher Daten [#240053]
Datum
16. Februar 2022 14:47
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
674,3 KB
signature.asc
1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-780/013 II#0874 Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
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