Streumunition für die Ukraine (2. Versuch)

Anfrage an: Auswärtiges Amt

alle Unterlagen mit Bezug zur Forderung der Ukraine nach der geächteten Streumunition. Der Hintergrund wird z.B. hier beschrieben: https://www.tagesschau.de/ausland/europa/ukraine-streumunition-101.html

Ergebnis der Anfrage

Die Redaktion von "tagesschau.de" hat den in Rede stehenden Artikel zwischenzeitlich um eine Korrekturmeldung ergänzt.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. April 2023
  • Frist
    20. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Unterlagen mit Bezug zur Forderu…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Streumunition für die Ukraine (2. Versuch) [#275908]
Datum
16. April 2023 10:03
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen mit Bezug zur Forderung der Ukraine nach der geächteten Streumunition. Der Hintergrund wird z.B. hier beschrieben: https://www.tagesschau.de/ausland/europa/ukraine-streumunition-101.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275908 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275908/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Goethe-Institut e.V.
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 16.04.2023 (Streumunition für die Ukraine); Vg. 152-20…
Von
Goethe-Institut e.V.
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 16.04.2023 (Streumunition für die Ukraine); Vg. 152-2023
Datum
18. April 2023 16:29
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
2,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Eine wortgleiche Anfrage hatten Sie bereits am 27.02. d. J. gestellt, die hier unter der Vorgangsnummer 101-2023 geführt wird. Diese Anfrage wurde am 03.03.2023 mit dem beigefügten Bescheid beantwortet. Erlauben Sie mir daher zunächst die Nachfrage: Handelt es sich bei Ihrer untenstehenden Nachricht um eine erneute Anfrage zu diesem Thema oder lediglich um eine Erinnerung an die Beantwortung Ihrer Anfrage vom 27.02.2023? Für eine gelegentliche Nachricht wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 16.04.2023 (Streumunition für die Ukraine); Vg. 15…
An Goethe-Institut e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 16.04.2023 (Streumunition für die Ukraine); Vg. 152-2023 [#275908]
Datum
19. April 2023 08:06
An
Goethe-Institut e.V.
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, es handelt sich um eine erneute Anfrage, da mittlerweile amtliche Informationen zu diesem Thema bei Ihnen vorliegen könnten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275908 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275908/

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Auswärtiges Amt
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
9. Mai 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,5 MB