Strobels Werne

Wie viel Geld bekommt die Stadt durch die Miete vom Strobels?
Wie viel hat die Stadt für das Außenzelt am Strobels bezahlt?

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Februar 2024
  • Frist
    9. März 2024
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Dirk Krampe
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wi…
An Kommunalverwaltung Werne Details
Von
Dirk Krampe
Betreff
Strobels Werne [#299527]
Datum
7. Februar 2024 20:14
An
Kommunalverwaltung Werne
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viel Geld bekommt die Stadt durch die Miete vom Strobels? Wie viel hat die Stadt für das Außenzelt am Strobels bezahlt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dirk Krampe Anfragenr: 299527 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299527/ Postanschrift Dirk Krampe << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dirk Krampe
Kommunalverwaltung Werne
Ihre Anfrage #299527 Sehr geehrter Herr Krampe, Ihr Antrag nach dem IFG ist eingegangen und wurde zuständigkeitsh…
Von
Kommunalverwaltung Werne
Betreff
Ihre Anfrage #299527
Datum
14. Februar 2024 14:31
Status
Warte auf Antwort
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10,8 KB
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16,8 KB


Sehr geehrter Herr Krampe, Ihr Antrag nach dem IFG ist eingegangen und wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Die Zusammenstellung der Daten wird etwas Zeit in Anspruch nehmen, hierfür bitten ich um Ihr Verständnis. Wir werden unaufgefordert auf Ihre Anfrage zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Werne
Sehr geehrter Herr Krampe, bezugnehmend auf Ihre Anfrage nach dem IFG kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Zunä…
Von
Kommunalverwaltung Werne
Betreff
WG: [Extern] Strobels Werne [#299527]
Datum
14. Februar 2024 16:58
Status
image001.png
4,3 KB


Sehr geehrter Herr Krampe, bezugnehmend auf Ihre Anfrage nach dem IFG kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Zunächst einmal möchte ich klarstellen, dass die Stadt Werne selbst nicht Vertragspartner für die Verpachtung der Gastronomie im Solebad ist. Der Pachtvertrag wurde zwischen der Natur-Solebad Werne GmbH und den Pächtern abgeschlossen und die Pacht wird somit an die GmbH gezahlt. Der Pachtvertrag sieht eine Pacht in Höhe von 0,10 EUR je zahlendem Besucher des Solebades vor. Jährlich wurde damals von ca. 200.000 bis 230.000 zahlenden Besuchern ausgegangen, so dass mit einer jährlichen Pacht in Höhe von 20.000 EUR bis 23.000 EUR kalkuliert wurde. Im Jahr 2023 durften wir im Solebad 265.000 zahlende Besucher begrüßen. Dies entspricht einer Pacht von 26.500 EUR. Das Zelt wurde ebenfalls durch die Natur-Solebad Werne GmbH angeschafft. Hierdurch sind Kosten in Höhe von 40.361 EUR netto angefallen. Gastronomiezelte werden nach den allgemein gültigen AfA Tabellen über 8 Jahre abgeschrieben. Dies entspricht einer jährlichen Belastung von 5.045 EUR. Für die Verpachtung des Zeltes wurde eine zusätzliche Pacht in Höhe von 0,02 EUR vereinbart. Bei 230.000 kalkulierten Besuchern stehen den Abschreibungen Pachteinnahmen von 4.600 EUR gegenüber. Für das Jahr 2023 war eine Pacht in Höhe von 5.300 EUR zu entrichten. Ich hoffe, Ihre Anfrage hiermit ausreichend beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen