Stromausfall und Sicherung der Telekommunikation

Wie stellen die Telekommunikationsanbieter sicher, dass bei Stromausfall der Notruf erreichbar ist? Lt. Bundesnetzagentur gibt es keine 100%ige Verpflichtung dazu.
Was kann ich tun?
Neulich fiel im gesamten Ortsgebiet der Strom für 3 Stunden aus, und mein VOIP-Anschluss war stromlos.
Auch der einzige erreichbare Funkmast war mitbetroffen, kein Netz (D1, Vodaphone, O2) war erreichbar.

Ich hätte zur Zeit des Stromausfalls keinen Notarzt oder Rettungsdienst erreichen können!
Was raten Sie mir, zu tun?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    17. April 2024
  • Frist
    22. Mai 2024
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Wolf Struensee
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie stellen die Telekommunikationsanb…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Wolf Struensee
Betreff
Stromausfall und Sicherung der Telekommunikation [#306508]
Datum
17. April 2024 12:14
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie stellen die Telekommunikationsanbieter sicher, dass bei Stromausfall der Notruf erreichbar ist? Lt. Bundesnetzagentur gibt es keine 100%ige Verpflichtung dazu. Was kann ich tun? Neulich fiel im gesamten Ortsgebiet der Strom für 3 Stunden aus, und mein VOIP-Anschluss war stromlos. Auch der einzige erreichbare Funkmast war mitbetroffen, kein Netz (D1, Vodaphone, O2) war erreichbar. Ich hätte zur Zeit des Stromausfalls keinen Notarzt oder Rettungsdienst erreichen können! Was raten Sie mir, zu tun?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Wolf Struensee Anfragenr: 306508 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306508/ Postanschrift Wolf Struensee << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Wolf Struensee

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: PKII4.12017/1#1 - Struensee, Wolf Sehr geehrter Herr Struensee, vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 17.04.2024 …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
240417, Struensee, Wolf , Stromausfall und Sicherung der Telekommunikation
Datum
17. April 2024 15:21
Status
Az: PKII4.12017/1#1 - Struensee, Wolf Sehr geehrter Herr Struensee, vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 17.04.2024 zum Thema Stromausfall. Sie haben zudem den Posteingang IFG genutzt. Ihr Schreiben ist allerdings nicht als ein Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu werten und wird damit als Bürgeranfrage beantwortet. Gerne lasse ich Ihnen folgende Informationen zukommen: Ich bitte um Verständnis, aber das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) ist nicht der richtige Ansprechpartner. Fragen rund um den Stromausfall werden zuständigkeitshalber vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beantwortet. Das BMWK erreichen Sie unter folgendem Link: https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Service/Kontakt/kontakt.html Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen