Stromimport und -Export

Wieviel Strom (in KWh oder MWh) wurde seit Abschaltung der letzten drei Kernkraftwerke seit April nach Deutschland importiert und welche Gesamtsumme wurde dafür bezahlt? Wie hoch war dabei der Anteil von Erneuerbaren Energiequellen und wie hoch der Anteil an Kernenergie?
Wieviel Strom wurde im Gegensatz dazu im selben Zeitraum exportiert und welche Erlöse sind dabei erreicht worden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. August 2023
  • Frist
    23. September 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviel Strom (in KWh oder MWh) wurde…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stromimport und -Export [#286521]
Datum
20. August 2023 20:52
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviel Strom (in KWh oder MWh) wurde seit Abschaltung der letzten drei Kernkraftwerke seit April nach Deutschland importiert und welche Gesamtsumme wurde dafür bezahlt? Wie hoch war dabei der Anteil von Erneuerbaren Energiequellen und wie hoch der Anteil an Kernenergie? Wieviel Strom wurde im Gegensatz dazu im selben Zeitraum exportiert und welche Erlöse sind dabei erreicht worden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286521 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286521/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stromimport und -Export“ vom 20.08.2023 (#286521) wurde von Ihnen …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stromimport und -Export [#286521]
Datum
25. September 2023 11:29
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stromimport und -Export“ vom 20.08.2023 (#286521) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir bestätige den Eingang Ihre…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Stromimport und -Export
Datum
19. Oktober 2023 14:29
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG vom 20. August 2023. Sie fragen unter Berufung auf das IFG. Wir verstehen dies als eine Bürgeranfrage, da Sie nach unserem Verständnis keinen Zugang zu bei uns vorliegenden Dokumenten begehren, sondern eine fachliche Auskunft erfragen. Sollten Sie gleichwohl eine förmliche Behandlung Ihrer Anfrage als IFG-Antrag wünschen, bitten wir um Mitteilung. Wir weisen allerdings darauf hin, dass diese kostenpflichtig sein kann und gegebenenfalls abzulehnen ist. Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert aktuell noch an. Unsere inhaltliche Antwort werden wir Ihnen zeitnah zukommen lassen. Wir danken Ihnen bereits jetzt für Ihre Geduld. Wir wünschen Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Im Nachgang zu unserer Zwisc…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Stromimport und -Export
Datum
28. November 2023 10:38
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Im Nachgang zu unserer Zwischenmeldung vom 19. Oktober erhalten unsere Antwort auf Ihr Auskunftsersuchen als kostenfreie Bürgeranfrage. Beachten Sie bitte noch einmal, dass Sie unter Berufung auf das IFG gefragt haben. Wir verstehen dies als eine Bürgeranfrage, da Sie nach unserem Verständnis keinen Zugang zu bei uns vorliegenden Dokumenten begehren, sondern eine fachliche Auskunft erfragen. Sollten Sie gleichwohl eine förmliche Behandlung Ihrer Anfrage als Antrag nach § 1 Absatz 1 IFG wünschen, bitten wir um Mitteilung. Wir weisen allerdings darauf hin, dass diese kostenpflichtig sein kann und gegebenenfalls aus oben genannten Gründen abzulehnen ist. Die nachfolgenden Daten beruhen auf Angaben der Bundesnetzagentur. Frage 1: Wieviel Strom (in KWh oder MWh) wurde seit Abschaltung der letzten drei Kernkraftwerke seit April nach Deutschland importiert? Da eine energieträgerscharfe Betrachtung der Importe kurzfristig nur monatsweise (und nicht auf Tagesbasis) möglich ist, wurde der gesamte April 2023 zur Berechnung der untenstehenden Zahlen verwendet. Um den Importwert eines Monats zu berechnen, werden die stündlichen Austauschwerte miteinander verrechnet. Je nach Vorzeichen des Ergebnisses handelt es sich dabei dann um einen Nettoexport oder Nettoimport. Desweitern wird für jedes Land, jeden Energieträger und jede Stunde der jeweilige Energiemix und die damit einhergehende prozentuale Verteilung des erzeugten Stromes auf die unterschiedlichen Energieträger berechnet. Für jede Stunde und jedes Land wird dann die prozentuale Energieträgerverteilung des Exportlandes mit der Importleistung verrechnet. Diese stündlichen Im- und Exportwerte werden abschließend pro Monat, Land und Energieträger aufsummiert. Demnach wurden im Zeitraum 1. April 2023 bis zum 30. September 2023 insgesamt rund 34.395 GWh importiert, davon in etwa 52,5 Prozent Erneuerbare Energie und 20 Prozent Kernenergie. Erneuerbare Energie und 20 Prozent Kernenergie. Import davon EE davon Kernenergie April 2023 3.969,71 2.301,54 463,90 Mai 2023 5.536,38 2.910,04 1.128,50 Juni 2023 5.775,54 2.863,82 1.304,90 Juli 2023 5.783,37 3.216,95 1.094,70 August 2023 7.202,91 3.588,45 1.467,60 September 2023 6.127,24 3.167,81 1.423,40 Gesamt 34.395,45 18.048,61 6.883,00 Frage 2: Welche Gesamtsumme wurde dafür bezahlt? Für jede Stunde wurden die Nettokosten (Nettoaustausch * Großhandelspreis) errechnet. Für die Kosten des Imports wurden nur die Kosten jener Stunden aufsummiert, in denen ein Nettoimport vorlag. Zur besseren Vergleichbarkeit mit Frage 1 wurden auch hier nur Gesamtmonatswerte verwendet. Die Gesamtkosten des Imports belaufen sich für den Zeitraum 1. April 2023 bis zum 30. September 2023 auf rund 2,8 Milliarden Euro. Kosten Import (in Euro) April 2023 204.582.186,70 Mai 2023 398.771.869,61 Juni 2023 496.604.554,07 Juli 2023 462.127.521,64 August 2023 655.620.132,10 September 2023 560.841.040,24 Gesamt 2.778.547.304,35 Frage 3: Wie viel Strom wurde im Gegensatz dazu im selben Zeitraum exportiert? Da eine energieträgerscharfe Betrachtung wie bei Frage 1 nur monatsweise möglich ist, wurde zu besseren Vergleichbarkeit auch der Export gesamtmonatlich betrachtet. Deutschland exportierte im Zeitraum 1. April 2023 bis zum 30. September 2023 Strom in Höhe von rund 11.043 GWh. Export April 2023 3.272,82 Mai 2023 1.751,58 Juni 2023 1.464,01 Juli 2023 2.149,31 August 2023 1.111,79 September 2023 1.292,99 Gesamt 11.042,50 Frage 4: Welche Erlöse sind dabei erreicht worden? Für jede Stunde wurden die Nettokosten (Nettoaustausch * Großhandelspreis) errechnet. Für die Kosten des Imports wurden nur die Kosten jener Stunden aufsummiert, in denen ein Nettoexport vorlag. Zur besseren Vergleichbarkeit mit Frage 1 wurden auch hier nur Gesamtmonatswerte verwendet. Die Exporterlöse für den Zeitraum 1. April 2023 bis zum 30. September 2023 betrugen rund 97,2 Millionen Euro. In den Monaten Mai und Juli führen negative Strompreise und gleichzeitig hohe Exportmengen zu negativen Erlössummen. Erlöse Export (in Euro) April 2023 79.294.854,77 Mai 2023 -1.433.307,37 Juni 2023 14.851.303,97 Juli 2023 -6.513.243,44 August 2023 6.087.473,73 September 2023 4.925.949,15 Gesamt 97.213.030,80 Wir wünschen Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen