Strommix des Rathauses und des Verwaltungsbäudes 2

Eine Aufschlüsselung des Strommixes, den das Rathaus und das Verwaltungsgebäude 2 beziehen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. August 2019
  • Frist
    24. September 2019
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Nicolai Jacobs
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufs…
An Verbandsgemeindeverwaltung Konz Details
Von
Nicolai Jacobs
Betreff
Strommix des Rathauses und des Verwaltungsbäudes 2 [#164610]
Datum
22. August 2019 19:16
An
Verbandsgemeindeverwaltung Konz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufschlüsselung des Strommixes, den das Rathaus und das Verwaltungsgebäude 2 beziehen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nicolai Jacobs <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Nicolai Jacobs << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nicolai Jacobs

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Verbandsgemeindeverwaltung Konz
Sehr geehrter Herr Jacobs, mein Name ist Michael Naunheim, Pressesprecher der Stadt und Verbandsgemeinde Konz und…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Konz
Betreff
AW: Strommix des Rathauses und des Verwaltungsbäudes 2 [#164610]
Datum
2. September 2019 15:01
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Jacobs, mein Name ist Michael Naunheim, Pressesprecher der Stadt und Verbandsgemeinde Konz und verantwortlich für den Bereich Öffentlichkeitsarbeit. Daher wurde Ihr Anfrage vom 22. August 2019 an mich zur Beantwortung weitergeleitet. Auf Basis der "3. Bündelungsausschreibung für den kommunalen Strombedarf" bezieht die Verbandsgemeindeverwaltung Konz seit 2013 zu 100% "Ökostrom" (ohne Nebenanlagenquote) - also Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energiequellen. Auch an der 4. Bündelungsausschreibung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz (Anfang 2019) beteiligte sich die Gemeinde und legte sich wieder bezüglich der Stromqualität auf Strombezug aus erneuerbaren Energien ohne Neuanlagenquote fest. Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen