Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bezugnehmend auf die Sitzungsvorlage 9-007/23 vom 14.3.2023 für den GemeinderatႹmöchte ich zum Strompreis für die Strassenbeleuchtung wissen:
1. Wie hoch ist der aktuelle Strompreis ?
2. Wie hoch ist der Strompreis der Bündelausschreibung des Gemeindetages Baden-Württemberg an welcher Donaueschingen teilgenommen hat ?
3. Wann fand die Vergabe/der Zuschlag der Bündelausschreibung statt ?
4. Für die Jahre 2020 bis 2023: Welcher Strompreis galt in welchem Zeitraum und von welchem Anbieter wurde der Strom geliefert ?
5. Wie hoch war der Strompreis 2010 und 2015 ?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 286853
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