Stromsparmaßnahmen der Mobilfunkbetreiber

Anfrage an: Bundesnetzagentur

das Konzept der Mobilfunkbetreiber zur Verringerung der Leistung ihrer Antennen (Stand-by-Modus), wie im Deutschlandfunk am 17.12.2022 berichtet. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Dezember 2022
  • Frist
    21. Januar 2023
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Konzept der Mobilfunkbetreiber zu…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stromsparmaßnahmen der Mobilfunkbetreiber [#265847]
Datum
18. Dezember 2022 10:45
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Konzept der Mobilfunkbetreiber zur Verringerung der Leistung ihrer Antennen (Stand-by-Modus), wie im Deutschlandfunk am 17.12.2022 berichtet. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265847 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265847/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Ihre Anfrage zu Stromsparmaßnahmen vom 18. Dezember 2022 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätig…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Ihre Anfrage zu Stromsparmaßnahmen vom 18. Dezember 2022
Datum
22. Dezember 2022 17:13
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang ihres Antrags auf Informationszugang betreffend Energiesparmaßnahmen der Mobilfunknetzbetreiber vom 18. Dezember 2022. Die Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen 1.00/42#2 bearbeitet. Wie Sie bereits aus der Presse entnommen haben, kündigten die bundesweit tätigen Mobilfunknetzbetreiber jüngst unabhängig voneinander an, Maßnahmen zu ergreifen, um den Energieverbrauch in ihren Netzen zu senken. Wichtig ist dabei die Information, dass lediglich während nachfrageschwacher Zeiten einzelne Frequenzbänder an bestimmten Mobilfunkstandorten abgeschaltete und bei steigendem Bedarf wieder zugeschaltet werden sollen. Die Mobilfunknetzbetreiber haben vorgetragen, dass eine Grundversorgung stets sichergestellt sei und entsprechende Kapazitäten abhängig von der Nachfrage wieder hinzugeschaltet werden. Zudem seien keine nennenswerten Auswirkungen für die Endkundinnen und Endkunden zu erwarten. Die Mobilfunknetzbetreiber treffen die Maßnahmen in eigener Verantwortung. Die Bundesnetzagentur hat die vorgetragenen Maßnahmen technisch und rechtlich bewertet und als grundsätzlich unbedenklich eingestuft. Es liegen aktuell keine Erkenntnisse vor, dass die Maßnahmen wesentliche Auswirkungen auf die Mobilfunkversorgung haben. Weiterhin teile ich Ihnen mit, dass der von Ihnen beantragte Informationszugang nach vorläufiger Einschätzung nicht kostenfrei erteilt werden kann. Die maximal zulässige Gebühr beträgt laut IFGGebV "bis zu 500 Euro". Die konkrete Höhe der Gebühr richtet sich nach dem individuell zurechenbaren Bearbeitungsaufwand, der erst nach Bearbeitung der Anfrage genau bezifferbar ist. Sollten Sie an Ihrem Informationszugangsbegehren festhalten, teilen Sie mir dies bitte mit. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage zu Stromsparmaßnahmen vom 18. Dezember 2022 [#265847] Guten Tag, ich halte an meinem Antrag fest…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage zu Stromsparmaßnahmen vom 18. Dezember 2022 [#265847]
Datum
23. Dezember 2022 20:26
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich halte an meinem Antrag fest und möchte das Konzept der Mobilfunknetzbetreiber sowie die Antwort der BNetzA darauf erhalten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265847 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265847/
Bundesnetzagentur
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 18.12.2022; Stromsparmaßnahmen in Mobilfunknetzen Sehr << Antragstelle…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 18.12.2022; Stromsparmaßnahmen in Mobilfunknetzen
Datum
27. Dezember 2022 11:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 23. Dezember 2022, worin Sie an Ihrem Antrag vom 18. Dezember 2022 festhalten und Einsicht in die Konzepte der Mobilfunknetzbetreiber zu Stromsparmaßnahmen sowie die Antwort der Bundesnetzagentur begehren. Wir bemühen uns um zeitnahe Erledigung des Antrags. Bereits zu diesem Zeitpunkt kann ich Ihnen aber mitteilen, dass die von Ihnen genannte Frist von einem Monat voraussichtlich nicht eingehalten werden kann. Aufgrund der gemäß § 8 Abs. 1 IFG notwendigen schriftlichen Gelegenheit zur Stellungnahme von Dritten, deren Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind wird die Bearbeitung des Antrags eine gewisse Zeit dauern. Mit freundlichen Grüßen,

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Bundesnetzagentur
Ihr Zeichen: [#265847]; Ihr Antrag auf Informationszugang vom 18.12.2022; Stromsparmaßnahmen in Mobilfunknetzen Se…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Ihr Zeichen: [#265847]; Ihr Antrag auf Informationszugang vom 18.12.2022; Stromsparmaßnahmen in Mobilfunknetzen
Datum
6. Februar 2023 10:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihrem Antrag vom 18.12.2022 auf Zugang zu amtlichen Informationen gebe ich statt. Antragsgemäß übersende ich anliegend die hier vorliegenden Konzepte der Mobilfunknetzbetreiber zur Verringerung der Sendeleistung im Zuge von Energiesparmaßnahmen. Ich weise darauf hin, dass eine Gebührenerhebung mit gesondertem Bescheid erfolgt. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente