Stromverbrauch 2023 in Deutschland größer als Stromerzeugung?

Gemäß STATISTA, UBA und Agentur für Erneuerbare Energien war 2023 in Deutschland der Stromverbrauch größer als die Stromerzeugung. Sowohl brutto, als auch netto? Welche Zahlen liegen Ihnen im Ministerium dazu vor?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    18. März 2024
  • Frist
    20. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gemäß STATISTA, UBA und Agentur für E…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stromverbrauch 2023 in Deutschland größer als Stromerzeugung? [#303456]
Datum
18. März 2024 12:03
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäß STATISTA, UBA und Agentur für Erneuerbare Energien war 2023 in Deutschland der Stromverbrauch größer als die Stromerzeugung. Sowohl brutto, als auch netto? Welche Zahlen liegen Ihnen im Ministerium dazu vor?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303456/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie stellen unter Berufung auf das Infor…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Stromverbrauch 2023 in Deutschland größer als Stromerzeugung? [#303456]
Datum
9. April 2024 12:41
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie stellen unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltinformationsgesetz (UIG) die u.a. Fragen. Wir verstehen Ihre Anfrage als Bürgeranfrage, da Sie nach unserem Verständnis keinen Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 2 Nummer 1 IFG begehren, sondern eine fachliche Auskunft erfragen. Gern antworten wir Ihnen wie folgt: Die Bundesregierung stützt sich für die Bilanzierung der deutschen Elektrizitätsversorgung auf Daten der AG Energiebilanzen e.V. und kann auf dieser Basis bestätigten, dass Deutschland im Jahr 2023 einen höheren Bruttostromverbrauch als Bruttostromerzeugung aufweist. Weiterführende Informationen können diesbezüglich auf der Homepage der AG Energiebilanzen e.V. und unter https://ag-energiebilanzen.de/wp-content/uploads/2024/04/AGEB_Jahresbericht2023_20240403_dt.pdf aufgerufen werden. Wir wünschen Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen