Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
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Guten Tag,
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bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Stromverbrauch des AB der nie erreichbaren „Hotline“ der Ausländerbehörde Düsseldorf seit Mär
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Auf Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung wird verwiesen. Können Sie die unterlassene Abschaltung des AB der nie erreichbar gewesenen Hotline der Ausländerbehörde aufgreifen und anregen? Dies auch angesichts des Umstands, dass die Ausländerbehörde vor Ort (nicht nur für mich als ukrainische Staatsangehörige trotz Eilbedarfs und der im Webauftritt vermerkten Möglichkeit der Vorsprache vor Ort für den Erhalt eines Aufklebers im Pass) durch Sicherheitsdienst unzugänglich abgeschirmt ist, die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt auf emails monatelang nicht reagiert, zudem zu einer erhaltenen und stadtintern weitergeleiteten Email nach über 1 Monat meinte, die Email sei nicht auffindbar, und schließlich auch auf Auskunftsersuchen nach Art. 12 Abs. 3 und Art. 15 DSGVO EU „in jedem Fall“ nicht unionsrechtsfristgerecht und sonst nicht zu reagieren pflegt.
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Bitte denken Sie an die Energieversorgung und Umwelt und regen die umgehende Überprüfung der unterlassenen Abschaltung des AB der potemkinschen Hotline an.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
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Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
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Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
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Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
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Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
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Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
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Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
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Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
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Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 280219
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
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https://fragdenstaat.de/a/280219/