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Stromverbrauch des AB der nie erreichbaren „Hotline“ der Ausländerbehörde Düsseldorf seit Mär

Stromverbrauch des AB der nie erreichbaren „Hotline“ der Ausländerbehörde Düsseldorf seit Mär

Auf Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung wird verwiesen. Können Sie die unterlassene Abschaltung des AB der nie erreichbar gewesenen Hotline der Ausländerbehörde aufgreifen und anregen? Dies auch angesichts des Umstands, dass die Ausländerbehörde vor Ort (nicht nur für mich als ukrainische Staatsangehörige trotz Eilbedarfs und der im Webauftritt vermerkten Möglichkeit der Vorsprache vor Ort für den Erhalt eines Aufklebers im Pass) durch Sicherheitsdienst unzugänglich abgeschirmt ist, die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt auf emails monatelang nicht reagiert, zudem zu einer erhaltenen und stadtintern weitergeleiteten Email nach über 1 Monat meinte, die Email sei nicht auffindbar, und schließlich auch auf Auskunftsersuchen nach Art. 12 Abs. 3 und Art. 15 DSGVO EU „in jedem Fall“ nicht unionsrechtsfristgerecht und sonst nicht zu reagieren pflegt.

Bitte denken Sie an die Energieversorgung und Umwelt und regen die umgehende Überprüfung der unterlassenen Abschaltung des AB der potemkinschen Hotline an.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Juni 2023
  • Frist
    4. Juli 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<Information-entfernt> <Information-entfernt…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stromverbrauch des AB der nie erreichbaren „Hotline“ der Ausländerbehörde Düsseldorf seit Mär [#280219]
Datum
1. Juni 2023 17:22
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<Information-entfernt> <Information-entfernt> Guten Tag, <Information-entfernt> <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Stromverbrauch des AB der nie erreichbaren „Hotline“ der Ausländerbehörde Düsseldorf seit Mär<Information-entfernt> <Information-entfernt> Auf Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung wird verwiesen. Können Sie die unterlassene Abschaltung des AB der nie erreichbar gewesenen Hotline der Ausländerbehörde aufgreifen und anregen? Dies auch angesichts des Umstands, dass die Ausländerbehörde vor Ort (nicht nur für mich als ukrainische Staatsangehörige trotz Eilbedarfs und der im Webauftritt vermerkten Möglichkeit der Vorsprache vor Ort für den Erhalt eines Aufklebers im Pass) durch Sicherheitsdienst unzugänglich abgeschirmt ist, die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt auf emails monatelang nicht reagiert, zudem zu einer erhaltenen und stadtintern weitergeleiteten Email nach über 1 Monat meinte, die Email sei nicht auffindbar, und schließlich auch auf Auskunftsersuchen nach Art. 12 Abs. 3 und Art. 15 DSGVO EU „in jedem Fall“ nicht unionsrechtsfristgerecht und sonst nicht zu reagieren pflegt.<Information-entfernt> <Information-entfernt> Bitte denken Sie an die Energieversorgung und Umwelt und regen die umgehende Überprüfung der unterlassenen Abschaltung des AB der potemkinschen Hotline an. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<Information-entfernt> <Information-entfernt> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<Information-entfernt> <Information-entfernt> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<Information-entfernt> <Information-entfernt> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<Information-entfernt> <Information-entfernt> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<Information-entfernt> <Information-entfernt> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <Information-entfernt> <Information-entfernt> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<Information-entfernt> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<Information-entfernt> <Information-entfernt> Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 280219 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280219/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Es sollte heißen: „seit März 2023“. Zur Überprüfung der anlasslosen Energieverschwendung können Sie a…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stromverbrauch des AB der nie erreichbaren „Hotline“ der Ausländerbehörde Düsseldorf seit Mär [#280219]
Datum
1. Juni 2023 17:40
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Es sollte heißen: „seit März 2023“. Zur Überprüfung der anlasslosen Energieverschwendung können Sie auch die Liste der eingehenden Anrufe der Hotline des Amtes sichern und auswerten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280219 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280219/

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Bezirksregierung Düsseldorf
Sehr << Antragsteller:in >> nach § 4 Abs. 1 IFG RW hat jede natürliche Person Anspruch auf Zugang zu v…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
WG: Stromverbrauch des AB der nie erreichbaren „Hotline“ der Ausländerbehörde Düsseldorf seit Mär [#280219]
Datum
5. Juni 2023 09:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> nach § 4 Abs. 1 IFG RW hat jede natürliche Person Anspruch auf Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen bei den in § 2 IFG NRW genannten Stellen, soweit keine Ausnahmetatbestände der §§ 6 ff. IFG NRW in Form von öffentlichen oder privaten Belangen entgegenstehen. Da es hier um Informationen geht, die die Stadt Düsseldorf betreffen, muss ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen begehrten Informationen bei mir nicht vorhanden sind. Im Hinblick auf die von Ihnen aufgeworfene Frage teile ich Ihnen abschließend noch mit, dass eine Einwirkmöglichkeit außerhalb meiner Sphäre liegt. Hinweis: Sie haben die Möglichkeit der Anrufung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) Kavalleriestraße 2 – 4, 40213 Düsseldorf. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.