Stromversorgung der öffentlichen Liegenschaften in Berlin mit Ökostrom

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf die Drucksache 18 / 20144 – Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Georg Kössler und Stefan Taschner (GRÜNE) vom 03. Juli 2019 – wende ich mich mit folgenden Fragen an Sie:

In der genannten Drucksache teilen Sie die Einschätzung, dass die Stromvergabeverfahren im Land Berlin so gestaltet sein sollten, dass kleine und mittelständische sowie Ökostrom-Anbieter in der Lage sein sollten, sich zu beteiligen. Sie geben auch an, bei der Gestaltung der Ausschreibung den Leitfaden des Umweltbundesamts „Beschaffung von Ökostrom. Arbeitshilfe für eine europaweite Ausschreibung der Lieferung von Ökostrom im offenen Verfahren“ zu berücksichtigen. Trotzdem haben sich
– in der Vergaberunde 2009 nur ein Ökostromanbieter und zwei KMU,
– in der Vergaberunde 2012 nur ein Ökostromanbieter und drei KMU,
– in der Vergaberunde 2015 drei KMU und kein Ökostromanbieter beworben.

1. Welche Ursachen sehen Sie für die geringe Beteiligung von KMU und Ökostromanbietern an den Ausschreibungen? Hat Ihr Haus Maßnahmen ergriffen, um ihren Anteil zu erhöhen?

2. Der erwähnte Leitfaden des Umweltbundesamtes empfiehlt, »[b]ei der Aufteilung der Stromliefermenge auf mehrere Fachlose […] die Interessen mittelständischer Stromlieferanten zu berücksichtigen [...] Bei größeren Ausschreibungen der Ökostromlieferung sollten Lose mit einer voraussichtlichen Stromliefermenge von ca. 10 – 20 Mio. kWh pro Jahr gebildet werden.» Die tatsächlich ausgeschriebenen Lose sind fast ausschließlich allerdings so groß, dass sie für kleine und mittelständische Lieferanten schwer zu bespielen sind.

Ich bitte daher um Stellungnahme:
a) Auf Grundlage welcher Überlegungen erfolgt die Gestaltung der Losgrößen?
b) Warum orientiert sich ihr Haus in diesem zentralen Punkt nicht am Leitfaden des Umweltbundesamtes? Welche Gründe oder Umstände hindern die Senatsverwaltung daran, die Losgrößen entsprechend der Empfehlung anzupassen?

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. November 2019
  • Frist
    21. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf die Dru…
An Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stromversorgung der öffentlichen Liegenschaften in Berlin mit Ökostrom [#170656]
Datum
19. November 2019 15:52
An
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf die Drucksache 18 / 20144 – Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Georg Kössler und Stefan Taschner (GRÜNE) vom 03. Juli 2019 – wende ich mich mit folgenden Fragen an Sie: In der genannten Drucksache teilen Sie die Einschätzung, dass die Stromvergabeverfahren im Land Berlin so gestaltet sein sollten, dass kleine und mittelständische sowie Ökostrom-Anbieter in der Lage sein sollten, sich zu beteiligen. Sie geben auch an, bei der Gestaltung der Ausschreibung den Leitfaden des Umweltbundesamts „Beschaffung von Ökostrom. Arbeitshilfe für eine europaweite Ausschreibung der Lieferung von Ökostrom im offenen Verfahren“ zu berücksichtigen. Trotzdem haben sich – in der Vergaberunde 2009 nur ein Ökostromanbieter und zwei KMU, – in der Vergaberunde 2012 nur ein Ökostromanbieter und drei KMU, – in der Vergaberunde 2015 drei KMU und kein Ökostromanbieter beworben. 1. Welche Ursachen sehen Sie für die geringe Beteiligung von KMU und Ökostromanbietern an den Ausschreibungen? Hat Ihr Haus Maßnahmen ergriffen, um ihren Anteil zu erhöhen? 2. Der erwähnte Leitfaden des Umweltbundesamtes empfiehlt, »[b]ei der Aufteilung der Stromliefermenge auf mehrere Fachlose […] die Interessen mittelständischer Stromlieferanten zu berücksichtigen [...] Bei größeren Ausschreibungen der Ökostromlieferung sollten Lose mit einer voraussichtlichen Stromliefermenge von ca. 10 – 20 Mio. kWh pro Jahr gebildet werden.» Die tatsächlich ausgeschriebenen Lose sind fast ausschließlich allerdings so groß, dass sie für kleine und mittelständische Lieferanten schwer zu bespielen sind. Ich bitte daher um Stellungnahme: a) Auf Grundlage welcher Überlegungen erfolgt die Gestaltung der Losgrößen? b) Warum orientiert sich ihr Haus in diesem zentralen Punkt nicht am Leitfaden des Umweltbundesamtes? Welche Gründe oder Umstände hindern die Senatsverwaltung daran, die Losgrößen entsprechend der Empfehlung anzupassen? Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Stromversorgung der öffentlichen Liegenschaften …
An Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stromversorgung der öffentlichen Liegenschaften in Berlin mit Ökostrom [#170656]
Datum
27. Dezember 2019 09:50
An
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Stromversorgung der öffentlichen Liegenschaften in Berlin mit Ökostrom“ vom 19.11.2019 (#170656) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170656 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170656 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>