Stromvertrag ohne Unterschrift Ärger mit dem Anbieter und keinerlei Rückantworten vom Anbieter Fristen verstreichen lassen

Übers Telefon habe ich ein Angebot bekommen jedoch nicht unterschrieben das ich dort Kunde werde. Nun streite ich mich damit herum. Sie wollen auch die monatliche Pauschale ändern. Ich soll ab den 1.9.2022 279€ zahlen . Ich habe bei meinem jetztige Anbieter eine Pauschale von 94€ monatlich. Ich habe aber mit dem angeblichen neuen Anbieter keinen Vertrag in Textform geschrieben. Gibt es dazu rechtliche Urteile oder Beratung was ich weiter tun kann?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. August 2022
  • Frist
    24. September 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übers Telefon hab…
An Deutsche Energie-Agentur GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stromvertrag ohne Unterschrift Ärger mit dem Anbieter und keinerlei Rückantworten vom Anbieter Fristen verstreichen lassen [#257586]
Datum
22. August 2022 17:00
An
Deutsche Energie-Agentur GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übers Telefon habe ich ein Angebot bekommen jedoch nicht unterschrieben das ich dort Kunde werde. Nun streite ich mich damit herum. Sie wollen auch die monatliche Pauschale ändern. Ich soll ab den 1.9.2022 279€ zahlen . Ich habe bei meinem jetztige Anbieter eine Pauschale von 94€ monatlich. Ich habe aber mit dem angeblichen neuen Anbieter keinen Vertrag in Textform geschrieben. Gibt es dazu rechtliche Urteile oder Beratung was ich weiter tun kann?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257586/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Energie-Agentur GmbH
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Deutsche Energie-Agentur GmbH
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. August 2022 17:00
Status
Warte auf Antwort

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Deutsche Energie-Agentur GmbH
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena).…
Von
Deutsche Energie-Agentur GmbH
Betreff
WG: Stromvertrag ohne Unterschrift Ärger mit dem Anbieter und keinerlei Rückantworten vom Anbieter Fristen verstreichen lassen [#257586]
Datum
31. August 2022 09:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena). Die dena ist als öffentliches Unternehmen im Bundeseigentum ein Kompetenzzentrum für angewandte Energiewende und Klimaschutz. Die dena erarbeitet Lösungen, setzt diese in die Praxis um und bringt Partner aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und allen Teilen der Gesellschaft zusammen. Nicht zu den Aufgaben der dena gehört allerdings die Beratung in Bezug auf den Abschluss von Stromverträgen oder eine in diesem Zusammenhang stehende individuelle Rechtsberatung, die Sie in Ihrer Anfrage erbitten. Wir empfehlen Ihnen daher zur Klärung Ihrer Anfrage, sich an hierfür zuständige Stellen zu wenden. Wir wünschen Ihnen dabei viel Erfolg. Viele Grüße