Strukturevaluierung / Gutachen über Hochschule für Fernsehen und Film München 2014
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG an das Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- vollständige Strukturevaluierung / Gutachen über Hochschule für Fernsehen und Film München 2014.
Entsprechende Hinweise auf die Evaluierung werden auf den folgenden beiden Internetseiten gegeben:
- http://www.km.bayern.de/ministerium/meldung/3071.html
- http://www.hff-muenchen.de/de_DE/presse-landingpage#amtsuebergabe-praesident
Am 11.03.2015 sendete ich bereits eine E-Mail an Dr. Ludwig Unger <<E-Mail-Adresse>>.
Eine Rückmeldung habe ich nicht erhalten. Ebenso schrieb ich der Kanzlerin der HFF München, Frau Ingrid Baumgartner-Schmid. Diese antwortete am 24.03.2015: "Schließlich sehe ich keine Verpflichtung, Ihnen die erwähnten, nicht öffentlichen Empfehlungen der Kommission zu übermitteln."
Ich bitte mit folgender Begründung weiterhin um Übermittlung der Unterlagen. Begründung:
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen,
Information nicht vorhanden
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Datum7. April 2015
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16. Mai 2015
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