Strukturevaluierung / Gutachen über Hochschule für Fernsehen und Film München 2014

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG an das Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- vollständige Strukturevaluierung / Gutachen über Hochschule für Fernsehen und Film München 2014.

Entsprechende Hinweise auf die Evaluierung werden auf den folgenden beiden Internetseiten gegeben:

- http://www.km.bayern.de/ministerium/meldung/3071.html
- http://www.hff-muenchen.de/de_DE/presse-landingpage#amtsuebergabe-praesident

Am 11.03.2015 sendete ich bereits eine E-Mail an Dr. Ludwig Unger <<E-Mail-Adresse>>.
Eine Rückmeldung habe ich nicht erhalten. Ebenso schrieb ich der Kanzlerin der HFF München, Frau Ingrid Baumgartner-Schmid. Diese antwortete am 24.03.2015: "Schließlich sehe ich keine Verpflichtung, Ihnen die erwähnten, nicht öffentlichen Empfehlungen der Kommission zu übermitteln."

Ich bitte mit folgender Begründung weiterhin um Übermittlung der Unterlagen. Begründung:

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. April 2015
  • Frist
    16. Mai 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Strukturevaluierung / Gutachen über Hochschule für Fernsehen und Film München 2014 [#9106]
Datum
7. April 2015 16:35
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG an das Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - vollständige Strukturevaluierung / Gutachen über Hochschule für Fernsehen und Film München 2014. Entsprechende Hinweise auf die Evaluierung werden auf den folgenden beiden Internetseiten gegeben: - http://www.km.bayern.de/ministerium/meldung/3071.html - http://www.hff-muenchen.de/de_DE/presse-landingpage#amtsuebergabe-praesident Am 11.03.2015 sendete ich bereits eine E-Mail an Dr. Ludwig Unger <<E-Mail-Adresse>> Eine Rückmeldung habe ich nicht erhalten. Ebenso schrieb ich der Kanzlerin der HFF München, Frau Ingrid Baumgartner-Schmid. Diese antwortete am 24.03.2015: "Schließlich sehe ich keine Verpflichtung, Ihnen die erwähnten, nicht öffentlichen Empfehlungen der Kommission zu übermitteln." Ich bitte mit folgender Begründung weiterhin um Übermittlung der Unterlagen. Begründung: Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Strukturevaluierung / Gutachen über Hochs…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Strukturevaluierung / Gutachen über Hochschule für Fernsehen und Film München 2014 [#9106]
Datum
16. Mai 2015 16:20
An
Stadtverwaltung München
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Strukturevaluierung / Gutachen über Hochschule für Fernsehen und Film München 2014" vom 07.04.2015 (#9106) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anfragenr: 9106 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich Sie auch auf die Debatte "Durchgedreht" in der Süddeu…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachtrag AW: AW: Strukturevaluierung / Gutachen über Hochschule für Fernsehen und Film München 2014 [#9106]
Datum
16. Mai 2015 17:14
An
Stadtverwaltung München
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich Sie auch auf die Debatte "Durchgedreht" in der Süddeutschen Zeitung vom 10. April 2015 hinweisen. Darin geht es u.a. auch um dieses Gutachten und Unstimmigkeiten die an der HFF existieren. Da der Standort der Hochschule München ist und die Stadt die Hochschule fördert scheint es wohl interessant, dass dieses Gutachten öffentlich wird und man darüber reden kann. Mit freundlichen Grüßen, Anfragenr: 9106 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadtverwaltung München
Anfragen #9106 und 9226 im Rahmen der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München Sehr geehrter Herr…
Von
Stadtverwaltung München
Via
Briefpost
Betreff
Anfragen #9106 und 9226 im Rahmen der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München
Datum
21. Mai 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr xxx, zu Ihrer erneuten Anfrage im Rahmen der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München möchte ich Ihnen mitteilen, dass das Kulturreferat von der im vergangenen Jahr erfolgten Evaluierung der HFF München Kenntnis genommen hat. Über eine Veröffentlichung des Berichts der dafür eingesetzten Kommission kann ausschließlich das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst als Rechtsträger der Einrichtung (und Auftraggeber der Evaluierung) entscheiden. Zu Ihrer weiteren Anfrage bezüglich der Aufnahmemodalitäten an der HFF München ist von Seiten der Landeshauptstadt München keine Stellungnahme möglich, da es sich um eine Hochschule des Freistaates Bayern handelt. Nachdem - wie aus Ihrer Mail hervorgeht - bereits in dieser Sache ein Petitionsverfahren beim Bayerischen Landtag anhängig ist, ist davon auszugehen, dass hier eine entsprechende Klärung erfolgen wird. Mit freundlichen Grüßen